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Ausgangslage

Die Schulen sind durch das Thüringer Schulgesetz verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen die Gesundheitsförderung zu unterstützen. Sie sollen ein umfassendes ganzheitliches Konzept zur Gesunderhaltung und gesunden Lebensweise entwickeln. Eine gesunde Lebensweise ist an jeder Schule aktiv zu gestalten.

Das Konzept zur Gesunderhaltung und gesunden Lebensweise ist von den Schulen regelmäßig auf seine Wirksamkeit zu überprüfen und fortzuschreiben. Unterstützung zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe erhalten die Schulen u.a. unter den nachfolgend genannten Links:

Information und Beispiel für ein Konzept zur Gesundheitsförderung und Prävention unter www.kobags.de

 

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Ansprechpartner

Thüringer Ministerium für
Bildung, Jugend und Sport

Postfach 90 04 63
99107 Erfurt

Suchtprävention

  • N.N.