"Im Allgemeinen Seminar werden insbesondere didaktisch-methodische Kompetenzen, erzieherische Kompetenzen, Beratungs-, Kommunikations-, Planungs- und Reflexionskompetenzen sowie bildungswissenschaftliche Kompetenzen einschließlich schul- und dienstrechtlicher Kompetenzen im Zusammenhang mit den praktischen Erfahrungen des Lehramtsanwärters entwickelt."** vgl. §11 (3) ThürAZStPLVO vom 26.April 2016
Unter Anleitung zu erteilender Unterricht bedeutet für den Lehramtsanwärter:
- Unterricht mit dem fachbegleitenden Lehrer (fbL) vorzubereiten und zu planen
- Unterricht im Beisein des fachbegleitenden Lehrers durchzuführen
- Unterricht mit dem fachbegleitenden Lehrer auszuwerten
Bei der Auswertung erhält der Lehramtsanwärter vom fachbegleitenden Lehrer eine Rückmeldung.
Die Anwärtervertretung ist ein Organ der Mitwirkung der Lehramtsanwärter in
Angelegenheiten der Ausbildung. Die Wahl erfolgt jährlich im September nach der
Einstellung der neuen Lehramtsanwärter in den Vorbereitungsdienst.
"Jeder für den Lehramtsanwärter zuständige Fachleiter führt bis zum Ende der ersten Hälfte des Vorbereitungsdienstes mit dem Lehramtsanwärter ein ausführliches Gespräch, das über den Ausbildungsstand Auskunft gibt. Es hat beratenden Charakter. Die Niederschrift über das jeweilige Gespräch ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen."*
*vgl. §15 (1) ThürAZStPLVO vom 26.April 2016
Beratungsgespräche finden in der Ausbildungsschule nach Unterrichtsbesuchen und Lehrproben zwischen LAA und seinem zuständigen Fachleiter bzw. auch zwischen fbL und/oder VfA statt.
Der LAA organisiert dafür einen geeigneten Raum an seiner Schule. Für ein Beratungsgespräch sind mindestens 60min pro gezeigter Unterrichtsstunde einzuplanen.
"(2) Die zuständigen Fachleiter und die jeweiligen Leiter der Ausbildungsschulen erstellen rechtzeitig vor Beginn der ersten vor einem Prüfungsausschuss abzulegenden Prüfung jeweils eine Beurteilung des Lehramtsanwärters. Die Beurteilungen sind dem Lehramtsanwärter rechtzeitig vom jeweiligen Beurteilenden zu eröffnen und mit ihm zu besprechen."
(3) Ausgehend von den während der Vorbereitungsdienstes zu erwerbenden Kompetenzen soll die Beurteilung über die Eignung für das Lehramt, insbesondere über Unterrichtsgestaltung und erzieherische Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen sowie über dienstliches Verhalten Auskunft geben und mit einem Notenvorschlag entsprechend §26 abschließen."*
* vgl. §15 (2) und (3) Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter(ThürAZStPLVO) vom26.April 2016
Die Seminarbibliothek ist
jederzeit nutzbar. Ausgeliehenen Bücher sind in der Regel nach 2 Wochen
zurückzugeben.
Dienstort ist die
Ausbildungsschule, die vom Staatlichen Schulamt zugewiesen wurde.
Dienstvorgesetzter
während des Vorbereitungsdienstes ist der Schulleiter.
Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Dienstortes.
Die Anordnung oder Genehmigung bedarf der Schriftform. Die entsprechenden Formulare erhält man im Sekretariat der Schule bzw. als Downloadformular auf den Seiten des zuständigen Schulamtes.
Der fachbegleitende Lehrer (fbL) ist ein Lehrer, der
Lehramtsanwärter während des Vorbereitungsdienstes fachlich in einem oder in
mehreren Fächern betreut.
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" In den Fachseminaren werden die Lehramtsanwärter befähigt, unter Einbeziehung ihrer praktischen Erfahrungen didaktische und methodische Probleme sowie ausgewählte Inhalte des Unterrichts zu bewältigen. Die Fachseminare werden entsprechend den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie den Anordnungen des Ministeriums und des zuständigen Staatlichen Studienseminars für Lehrerausbildung eigenverantwortlich von den Fachleitern geleitet und gestaltet."**vgl. §11 (4) ThürAZStPLVO vom 26.April 2016
Handlungsfelder sind die curricularen Schwerpunkte der Standards der Lehrerbildung und beschreiben zu erwerbende Kompetenzen künftiger Lehrkräfte.
Bei Erkrankungen
informieren Sie bitte umgehend die Ausbildungsschule und das Seminar. Wenn ein
Unterrichtsbesuch durch Krankheit ausfällt, sagen Sie den Besuch direkt bei dem
zuständigen Fachleiter oder der Seminarleitung ab. Legen Sie eine Kopie der
Dienstunfähigkeitsbescheinigung im Seminar vor. Das Original der Bescheinigung
erhält die Ausbildungsschule innerhalb von 3 Tagen.
Die
Unterrichtsentwürfe für die Lehrproben sind jeweils am letzten Unterrichtstag
vor der Lehrprobe bis 12.00 Uhr abzugeben. Die genaue Verfahrensweise ist mit
dem Fachleiter oder der Seminarleitung abzusprechen.
Alle Lehramtsanwärter
sind verpflichtet, während des Vorbereitungsdienstes ein Portfolio zu führen.
Genauere Informationen erhalten Sie im Seminar.