Das Lernobjekt beinhaltet Übungen und Informationen bzgl. der grundlegenden Veränderungen im Schuldrecht, insbesondere über den neu eingefügten §§ 327 ff. BGB, welche die Bereitstellung „Digitaler Produkte“ zum Inhalt haben. Da es diesbezüglich auch eigene Gewährleistungsrechte gibt, ist in Zukunft bei Verbraucherverträgen eine Abgrenzung der „analogen“ Waren von rein digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen erforderlich.