Wenn die DSGVO im Zusammenhang mit Videoaufnahmen die Rede ist, dann geht es meistens um Verbote der Videoaufnahme. In der heutigen Folge zeigen wir jedoch, dass die DSGVO nicht nur verbietet, sondern ganz umgekehrt dann Videoaufnahmen im angemessenen Umfang erlauben und damit Bürgerrechte stärken kann.
Anzahl-Laufzeit-Farben:
1:22:20h
Adressaten:
Allgemeinbildende Schule,
Berufsbildende Schule
Sachgebiete:
- Berufliche Bildung -> Wirtschaft und Verwaltung -> Recht und Öffentliche Verwaltung
- Politische Bildung -> Politikfelder -> Recht -> Zivilrecht
- Wirtschaft-Recht-Technik -> Recht
Inhalt 00:01:00 – Vorstellung unseres Gastes und Einführung in das Thema 00:08:00 – Wann darf man Filmaufnahmen von Polizeibeamt:innen nach gegenwärtiger Rechtslage aufnehmen? 0:19:00 – Die „faktische Öffentlichkeit“ und wann Tonaufnahmen von Polizeieinsätzen nichtöffentlich und deren Aufnahme strafbar ist. 00:27:00 – Bedarf es einer Anpassung des Strafrechts an die modernen Gegebenheiten? 00:34:00 – Wechsel im Zeitgeist: Warum sollte man nach 80 Jahren ein Strafgesetz anders anwenden? 00:37:00 – Wann ist eine nicht-öffentliche Tonaufnahme von Polizeibeamt:innen laut der DSGVO erlaubt? 00:45:00 – Effet utile: Kann sich die DSGVO mittelbar auf das Strafrecht auswirken? 00:50:00 – Kann das Aufnehmen von Polizeibeam:innen mit berechtigten Interessen der Bürger gerechtfertigt werden? 00:58:00 – Wie sind die Chancen, dass Strafgericht ihre Rechtsprechung ändern und die DSGVO in Strafverfahren anwenden? 01:08:00 – Beweisverwertungsverbote als Folge unerlaubter Aufnahmen 01:14:00 – Praxistipps: Was sollte man beachten, bevor man eine Kamera auf Polizeibeamt:innen richtet?
Serienbeschreibung “Rechtsbelehrung” ist ein Jura-Podcast, in dem regelmäßig aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden. Hinter dem Podcast stehen der Radiojournalist Marcus Richter und der Rechtsanwalt Thomas Schwenke. Beide haben zuvor zusammen viele Radiointerviews geführt und fanden es zu schade immer nach 5 Minuten aufhören zu müssen. Daraus ist die Idee der “Rechtsbelehrung” entstanden, eines Podcasts in dem die interessanten juristischen Themen ausführlicher besprochen werden können. Während Rechtsanwalt Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt. Dazu laden sie gerne interessante Gäste ein, um auch selbst mehr von der weiten Welt der Technik, des Rechts oder beides zusammen, zu erfahren.