In der heutigen Folge knüpfen wir an die Folge 125 an, in der wir über das Filmen von Polizeikräften im Einsatz sprachen. Auch dieses Mal steht der Videobeweis im Mittelpunkt, jedoch beleuchten wir ihn aus einer anderen Perspektive: dem Verhältnis von Privatpersonen untereinander.
Anzahl-Laufzeit-Farben:
1:40:24h
Adressaten:
Allgemeinbildende Schule,
Berufsbildende Schule
Sachgebiete:
- Berufliche Bildung -> Wirtschaft und Verwaltung -> Recht und Öffentliche Verwaltung
- Politische Bildung -> Politikfelder -> Recht
- Wirtschaft-Recht-Technik -> Recht
Inhalt 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Dr. Markus Wünschelbaum. 00:04:46 – Zusammenfassung der letzten Folge und die Problematik eines dynamischen Geschehens (am Beispiel der Aufnahme eines tödlichen Messerangriffs auf einen Polizisten in Mannheim). 00:17:00 – Darf ich es auf Video festhalten, wenn sich andere Menschen streiten? 00:24:00 – Ist es datenschutzrechtlich erlaubt, Videobeweise zu sichern und warum die DSGVO auch für Privatpersonen zur Anwendung kommt. 00:32:00 – Ist die Videoaufnahme das bessere Beweismittel? 00:41:00 – Ist das Fotografieren von Falschparkern erlaubt und sind Autokennzeichen personenbezogene Daten? 00:55:30 – Wie kann man einschätzen, wann ein Geschehen rechtswidrig ist, um es zu Beweiszwecken aufzeichnen zu dürfen, und was passiert, wenn man sich irrt? 01:05:00 – Macht es einen Unterschied, wem man die Aufnahmen zeigt oder sie veröffentlicht? 01:08:00 – Dürfen Videoaufnahmen als Mittel zur Vermeidung von Gefahren, z.B. das aufnehmende Smartphone in der Hand, oder gar eine dauerhafte Videoüberwachung erlaubt sein? 01:17:00 – Geht man das Risiko ein, dass die Sicherung des Videobeweises zu einer Straftat führen könnte? 01:31:00 – Dürfen die erstellten Aufnahmen später veröffentlicht werden und wann wird dies strafbar? (unter Bezugnahme auf die Aufnahme menschenverachtenden Gesängen junger Menschen in einer Sylter Strandbar).
Serienbeschreibung “Rechtsbelehrung” ist ein Jura-Podcast, in dem regelmäßig aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden. Hinter dem Podcast stehen der Radiojournalist Marcus Richter und der Rechtsanwalt Thomas Schwenke. Beide haben zuvor zusammen viele Radiointerviews geführt und fanden es zu schade immer nach 5 Minuten aufhören zu müssen. Daraus ist die Idee der “Rechtsbelehrung” entstanden, eines Podcasts in dem die interessanten juristischen Themen ausführlicher besprochen werden können. Während Rechtsanwalt Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt. Dazu laden sie gerne interessante Gäste ein, um auch selbst mehr von der weiten Welt der Technik, des Rechts oder beides zusammen, zu erfahren.