Wie versprochen, gehen wir in diesem Obiter Dictum auf eure Fragen zu den letzten Folgen der Rechtsbelehrung ein, in denen sich alles um die Zulässigkeit von Videoaufnahmen drehte.
Anzahl-Laufzeit-Farben:
1:22:35 h
Adressaten:
Allgemeinbildende Schule,
Berufsbildende Schule
Sachgebiete:
- Berufliche Bildung -> Wirtschaft und Verwaltung -> Recht und Öffentliche Verwaltung
- Wirtschaft-Recht-Technik -> Recht
Inhalt 00:02:30 – Begrüßung des Überraschungsgastes Dr. Markus Wünschelbaum. 00:05:30 – Diskussion über die unbefugte Aufzeichnung nichtgesprochenen Wortes durch Transcript und Lippenlesen. 00:22:30 – Erörterung der Möglichkeit, eine Öffentlichkeit im Sinne des § 201 StGB durch Ansage oder Stream herzustellen. 00:30:00 – Diskussion über das Recht zur Lüge und den Begriff „Jura“. 00:33:00 – Ist es zulässig, bei einer Behandlung durch Unfallsanitäter zur Sicherheit des Opfers zu filmen. 00:39:00 – Bedingungen unter denen Dashcams genutzt werden dürfen. 00:42:00 – Feedback zum Steuerrecht. 00:44:00 – Wann greift die DSGVO, wenn man fremde Personen „privat“ fotografiert und muss man ihnen eine Datenschutzerklärung bereitstellen? 00:55:00 – Private Frage zu unseren Idolen und Vorbildern. 01:09:00 – Entstehung der Struktur einer Episode der „Rechtsbelehrung“.
Serienbeschreibung “Rechtsbelehrung” ist ein Jura-Podcast, in dem regelmäßig aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden. Hinter dem Podcast stehen der Radiojournalist Marcus Richter und der Rechtsanwalt Thomas Schwenke. Beide haben zuvor zusammen viele Radiointerviews geführt und fanden es zu schade immer nach 5 Minuten aufhören zu müssen. Daraus ist die Idee der “Rechtsbelehrung” entstanden, eines Podcasts in dem die interessanten juristischen Themen ausführlicher besprochen werden können. Während Rechtsanwalt Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt. Dazu laden sie gerne interessante Gäste ein, um auch selbst mehr von der weiten Welt der Technik, des Rechts oder beides zusammen, zu erfahren.