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Thüringer Hort

Thüringer Hort

Horte sind organisatorischer Teil der Grundschule. Der Grundschulhort in Thüringen hat sich inhaltlich zu einem wesentlichen Bestandteil der Grundschule entwickelt.

Er versteht sich als eine familienergänzende unterrichtsbegleitende und freizeitorientierte Einrichtung. Er unterstützt die Kinder auf dem Weg in die Selbständigkeit, vermittelt soziale Kontakte und Erfahrungen im unmittelbar  gewohnten Lebensumfeld, schafft Voraussetzungen, soziales Verhalten zu üben, verantwortlich zu Handeln und den individuellen Bedürfnissen und Neigungen nachzugehen.
Somit ist der Hort Lebensraum, der den Kindern Orientierungshilfen im Umgang mit Freizeit gibt, ihnen Normen und Werte vermittelt, individuelle Neigungen und Begabungen fördert und im besonderen Maße die Herausbildung von Kompetenzen im Sinne des Thüringer Bildungsplanes bis 10 Jahre  unterstützt

Die Erzieherinnen und Erzieher planen und entwickeln mit den Kindern Konzepte für gemeinsames Lernen, Spielen und Bewegen. Dabei kommt der Individualität des jeweiligen Kindes und dessen Selbstbestimmung größte Bedeutung zu.

Vielfalt und Belebung erfährt der Hort durch die stärkere Anbindung an den sozialen Lebensraum der Städte und Gemeinden innerhalb des Projektes "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule. Dabei werden Erfahrungen gesammelt, wie kommunale Verantwortungsträger und Grundschulen ein verlässliches Netzwerk mit Partnern des Sozialraumes schaffen und dieses mit den lokalen Ressourcen abstimmt.

Der Besuch der Horte ist freiwillig. Im Rahmen der Hortkostenbeteiligungsverordnung müssen die Eltern anteilig Sach- und Personalkosten entrichten.

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Externe Links

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ThürSchulG

ThürSchulO

Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule