Kinderschutz
Kinderschutz als schulische Aufgabe
Schule verfügt über einen privilegierten Zugang zu Kindern, Jugendlichen und ihrer Lebenswelt. Die Lehrkräfte sind häufig die ersten Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler. Daher ist Schule ein elementarer Ort für einen wirksamen Kinderschutz.
Im schulischen Kontext fallen Kinder und Jugendliche, die vernachlässigt, missbraucht und/oder misshandelt wurden, vor allem dadurch auf, dass sich das Lern- und Arbeitsverhalten deutlich und auffällig ändert, dass schulische Leistungen nachlassen, verändertes Kontakt- und Sozialverhalten wie z.B. Angst, Rückzug, Aggressivität beziehungsweise psychosomatische Beschwerden erkennbar sind. Auch Schulversäumnisse und Vermeiden bestimmter Situationen im schulischen Kontext oder bestimmter Fächer neben körperlichen Anzeichen für Misshandlungen können Hinweise auf Kindeswohlgefährdung geben.
§ 55 a Abs. 2 ThürSchulG
"Werden in der Schule Anzeichen für Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellen Missbrauch oder eine sonstige ernsthafte Gefährdung des Wohls eines Schülers wahrgenommen, so hat die Schule dem nachzugehen. Zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos bezieht die Schule den Schulpsychologischen Dienst oder andere erfahrene Fachkräfte ein. Die Eltern sind zu beteiligen, wenn dadurch der wirksame Schutz des Schülers nicht in Frage gestellt wird. Bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Schülers informiert die Schule das Jugendamt. Die Schule unterstützt im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die vom Jugendamt oder anderen Stellen angebotenen Hilfen."
2008 wurde mit § 55a ThürSchulG der Kinderschutz in das Thüringer Schulgesetz eingeführt. Damit wurde die Verpflichtung der Lehrkräfte gesetzlich verankert, Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung des Wohls eines Schülers unter Beachtung von fachlichen Standards nachzugehen. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wird den Lehrkräften eine entsprechende fachliche Qualifizierung und Unterstützung angeboten.
Fachliche Standards, Arbeitshilfen und Fortbildung
Mit der Gemeinsamen Empfehlung zur Verbesserung der ressortübergreifenden Kooperation beim Kinderschutz in Thüringen wurden im Jahr 2009 folgende Materialien für Schulen entwickelt:
Dokumentations-/Verlaufsbogen
Checkliste
Handlungsschritte bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung
Quelle: Leitfaden "Kinderschutz in Thüringer Schulen nach § 55a ThürSchulG - Ein Praxisleitfaden für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Thüringer Schulen"
Der Kinderschutz nach § 55a Thüringer Schulgesetz wurde im Rahmen einer Fortbildungskampagne von 2009 bis 2012 in die Schulen und Staatlichen Schulämter eingeführt. Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 können Fortbildungsangebote für Schulen, z.B. als Abrufangebote für ganze Kollegien, als Schulleiterfortbildung oder in Form anderer Fortbildungsangebote über das zuständige Staatliche Schulamt bzw. das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien angefragt werden Fortbildungskatalog des ThILLM.
Die Erfahrungen der Fortbildungen 2009 bis 2012 sind in dem Leitfaden "Kinderschutz in Thüringer Schulen nach § 55a ThürSchulG - Ein Praxisleitfaden für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Thüringer Schulen" zusammengefasst worden.
Für die kollegiale Fallberatung stehen folgende Arbeitshilfen zur Verfügung:
Hinweise für die Nutzung der kollegialen Fallberatung
Kinderschutz als kooperative Aufgabe
Im § 8a SGB VIII wird der Schutzauftrag der Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung präzisiert. Dabei wird deutlich, dass neben der Verankerung der fachlichen Standards im Kinderschutz die Jugendhilfe auf die Kooperation mit Netzwerkpartnern angewiesen ist, um ihrem Auftrag sachgerecht erfüllen zu können. Ein bedeutsamer Netzwerkpartner der Jugendhilfe ist die Schule. Thüringen hat sich mit § 55a Thüringer Schulgesetz stark an die fachlichen Standards des Kinderschutzes der Jugendhilfe angelehnt. Zwischenzeitlich hat der Bundesgesetzgeber eine Regelung mit derselben Intention im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) getroffen.
Die Dokumentations- und Verlaufsbögen, die die Lehrkräfte bei Wahrnehmung von Anzeichen für eine Kindswohlgefährdung bearbeiten, sind im Rahmen der Empfehlungen eng mit der Jugendhilfe abgestimmt, um in jedem einzelnen Fall ein effektives Zusammenarbeiten von Schule, Jugendamt und weiteren Institutionen zu ermöglichen.
Schule gegen sexuelle Gewalt-Gemeinsame Initiative der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kultusbehörden der Länder
Schule gegen sexuelle Gewalt; Erstellen eines Schutzkonzeptes
Home - Schule gegen sexuelle Gewalt
„Was ist los mit Jaron?" – Digitaler Grundkurs zum Schutz von Schüler*innen vor sexuellem Missbrauch
- Informationen zum digitalen Grundkurs: www.was-ist-los-mit-jaron.de
- Online-Fortbildung: www.was-ist-los-mit-jaron.de/bedenken
Der Podcast über sexuelle Gewalt
„Ich war ein unschuldiges Kind und hätte Schutz verdient.”
einsbiszwei
Reflexive Beratung & Kinderschutz
Das schulpsychologische Angebot der Reflexiven Beratung ist eine Form der Unterstützung für Schulleitungen, Lehrkräfte und anderen Pädagoginnen und Pädagogen, unter anderem im Handlungsfeld der Kindeswohlgefährdung. Unter Reflexion verstehen wir, das eigene Denken, Fühlen und Handeln zu hinterfragen und in Bezug zum eigenen Agieren im Kinderschutzfall zu setzen (in einer einfacheren Form oft auch bekannt als „Fallberatung"). Geleitet wird diese Form der Beratung von folgenden Fokusfragen: Wie geht es mir mit mir in diesem Fall? Wie geht es mir mit dem/n Anderen in diesem Fall? Wie geht es mir mit dem Kontext in diesem Fall? Ziel der Beratung ist es, mehr Verständnis, Klarheit, Entlastung und Sicherheit für das weitere professionelle Handeln zu erlangen.
Hier geht es zu:
Supervision und Coaching - Was ist das eigentlich? - Achtsam Reflexion ermöglichen - Gemeinsam Denkräume schaffen