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Gesundheitsförderung und Prävention

Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 15.11.2012 „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ sind Gesundheitsförderung und Prävention integrale Bestandteile von Schulentwicklung. Sie stellen keine Zusatzaufgaben der Schulen dar, sondern gehören zum Kern eines jeden Schulentwicklungsprozesses.

Die Qualität von Schule wird wesentlich von Schulklima und Lernkultur bestimmt. Respekt und Wertschätzung, Beteiligung und Verantwortung sind prägende Elemente einer gesundheitsförderlichen Schulkultur.

Nach dem Beschluss der KMK gehört zu den allgemeinen Grundsätzen, dass Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere

  • verhaltensorientiert sind und damit den Kompetenzerwerb der Schüler*innen unterstützen,
  • verhältnisorientiert sind und die räumlichen sowie sozialen Bedingungen der Lebenswelt Schule berücksichtigen,
  • partizipativ angelegt werden, die Bedarfe und Bedürfnisse der Schüler*innen sowie der anderen schulischen Akteure berücksichtigen und konkrete Lebensweltbezüge aufweisen sowie
  • die Gesundheitsressourcen und -potenziale der Schülerinnen und Schülern sowie des pädagogischen Personals und des sonstigen schulischen Personals stärken.

Nach dem „Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre“ (Stand Dezember 2019) zielt Prävention auf eine nachhaltige Vermeidung bzw. Verminderung von Gesundheitsrisiken sowohl im physischen (z.B. Alkoholprävention, bewegte Schule/bewegte Kindertageseinrichtung) als auch im psychischen Bereich (z. B. Entspannungstrainings). Gesundheitsförderung zielt auf die Verbesserung der individuellen Möglichkeiten (Bewältigungsmöglichkeiten und Resilienz), auf gesundheitsgefährdende Belastungen zu reagieren.

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Leitfaden

Die Schulen sind nach § 47 Thüringer Schulgesetz verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen die Gesundheitsförderung zu unterstützen. Sie sollen ein umfassendes ganzheitliches Konzept zur Gesunderhaltung und gesunden Lebensweise entwickeln. Eine gesunde Lebensweise ist an jeder Schule aktiv zu gestalten.
Das Konzept zur Gesunderhaltung und gesunden Lebensweise ist von den Schulen regelmäßig auf seine Wirksamkeit zu überprüfen und fortzuschreiben.

In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen des bis Ende 2022 bei der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. – AGEHTUR angesiedelten Programms KOBAGS („Koordinierung von Beratung und Angeboten für Gesunde Schulen in Thüringen) ein „Leitfaden für schulische Gesundheitsförderung“ erarbeitet. Der Leitfaden hat zum Ziel, die Schulleitungen und alle weiteren Schulbeteiligten im Bereich Gesundheit, auf dem individuellen Weg zur Gesunden Schule zu unterstützen, insbesondere bei der Erstellung des Gesundheitskonzepts.

Unterstützung zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe erhalten die Schulen von dem zuständigen Staatlichen Schulamt, insbesondere durch die*den Referent für Gesundheitsmanagement.

Referenten für Gesundheitsmanagement
Schulamt Mittelthüringen
Schulamt Nordthüringen
Schulamt Ostthüringen
Schulamt Südthüringen
Schulamt Westthüringen

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Angebote

Ebenfalls im Rahmen des bis Ende 2022 bei der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. – AGEHTUR angesiedelten Programms KOBAGS („Koordinierung von Beratung und Angeboten für Gesunde Schulen in Thüringen) ist ein Katalog für qualitätsgeprüfte Maßnahmen der schulischen Prävention und Gesundheitsförderung. Dieser umfasst eine Vielzahl qualitätsgeprüfter Angebote von lokalen und regionalen Anbietern und ist nach Handlungsfeldern gegliedert.
Zur Finanzierung der Angebote ist der Punkt „Finanzierung“ zu beachten.

Weitere Angebote im Bereich Gesundheitsförderung können über den betriebsärztlichen Dienst in Anspruch genommen werden.

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Finanzierung

Für die Finanzierung von gesundheitsförderlichen Angeboten stehen je nach Charakter der Veranstaltung unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Nähe Informationen finden Sie unter: https://www.schulportal-thueringen.de/budget