Gesundheitsförderung und Prävention
Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 15.11.2012 „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ sind Gesundheitsförderung und Prävention integrale Bestandteile von Schulentwicklung. Sie stellen keine Zusatzaufgaben der Schulen dar, sondern gehören zum Kern eines jeden Schulentwicklungsprozesses.
Die Qualität von Schule wird wesentlich von Schulklima und Lernkultur bestimmt. Respekt und Wertschätzung, Beteiligung und Verantwortung sind prägende Elemente einer gesundheitsförderlichen Schulkultur.
Nach dem Beschluss der KMK gehört zu den allgemeinen Grundsätzen, dass Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere
- verhaltensorientiert sind und damit den Kompetenzerwerb der Schüler*innen unterstützen,
- verhältnisorientiert sind und die räumlichen sowie sozialen Bedingungen der Lebenswelt Schule berücksichtigen,
- partizipativ angelegt werden, die Bedarfe und Bedürfnisse der Schüler*innen sowie der anderen schulischen Akteure berücksichtigen und konkrete Lebensweltbezüge aufweisen sowie
- die Gesundheitsressourcen und -potenziale der Schülerinnen und Schülern sowie des pädagogischen Personals und des sonstigen schulischen Personals stärken.
Nach dem „Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre“ (Stand Dezember 2019) zielt Prävention auf eine nachhaltige Vermeidung bzw. Verminderung von Gesundheitsrisiken sowohl im physischen (z.B. Alkoholprävention, bewegte Schule/bewegte Kindertageseinrichtung) als auch im psychischen Bereich (z. B. Entspannungstrainings). Gesundheitsförderung zielt auf die Verbesserung der individuellen Möglichkeiten (Bewältigungsmöglichkeiten und Resilienz), auf gesundheitsgefährdende Belastungen zu reagieren.