Regelschule
Die Regelschule mit den Klassenstufen 5 bis 9 bzw. 10 vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung und schafft die Voraussetzung für eine qualifizierte berufliche Tätigkeit.
Die Schüler erwerben
- mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss,
- nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 9 oder eines zehnten Schuljahrs und bestandener freiwilliger Prüfung den Qualifizierenden Hauptschulabschluss oder
- nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 10 und bestandener Prüfung den Realschulabschluss.
Weitere Informationen im Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (letzte berücksichtigte Änderung: §§ 8 und 34 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 22, 23))
Die Abschlüsse der Regelschule eröffnen vielseitige Berufs- und damit Lebensperspektiven durch folgende Anschlussmöglichkeiten:
- Direkteinstieg in die Berufsausbildung Thüringer Schulordnung für die Berufsschule,
- Übertritt in Schulformen des berufsbildenden Systems, z. B. in die Berufsfachschule oder die Fachoberschule Thüringer Allgemeine Schulordnung für die berufsbildenden Schulen,
- Erlangung der Hochschulreife durch den Übertritt in das allgemein bildende Gymnasium, die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder das berufliche Gymnasium. Thüringer Schulgesetz Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium und die Gesamtschule.
Unterrichtsangebote und Organisationsformen
Die Regelschule geht in besonderem Maße durch individuelle Förderung in einem handlungs- und projektorientierten Unterricht auf die unterschiedlichen Begabungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler ein. In den Klassenstufen 5 und 6 werden alle Schüler gemeinsam unterrichtet, ab Klassenstufe 7 beginnt ein differenziertes Unterrichtsangebot mit einer praxisnahen und Neigungen berücksichtigenden Orientierung für Leben und Beruf.
Das differenzierte Angebot ab der Klassenstufe 7:
- Profilbereich mit dem Kernfach Wirtschaft-Recht-Technik, an dem alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen und Wahlpflichtfächer nach Angebot der Schule,
- eine auf den angestrebten Abschluss bezogene Differenzierung in den Fächern Mathematik und erste Fremdsprache sowie spätestens in Klassenstufe 9 in Deutsch und in Klassenstufe 9 in Physik,
- Möglichkeiten einer praxisbezogenen Förderung in Praxisklassen in den Klassenstufen 7 und 8, in der individuellen Abschlussphase (IAP) in der Klassenstufe 9 und im zusätzlichen 10. Schuljahr (Z 10).
Individuelles praxisorientiertes Lernen
Die Stundentafeln für die Praxisklassen, die IAP und das Z 10 schaffen Freiräume und ermöglichen die Realisierung eines erhöhten Praxisbezuges, der durch intensive Kooperationen mit außerschulischen Partnern unterstützt wird.
Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium und die Gesamtschule
Auf dieser Grundlage können je nach den Bedürfnissen der Schüler fachliche Schwerpunkte gesetzt werden, mit denen ermöglicht wird,
- in den Klassenstufen 7 und 8 in Praxisklassen eine praxisbezogene Förderung zu erhalten,
- in der Klassenstufe 9 in der IAP den Hauptschulabschluss in zwei Schulbesuchsjahren zu erlangen und
- mit dem Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9 im Z10 eine Stärkung der Ausbildungsfähigkeit sowie den Qualifizierenden Hauptschulabschluss zu erreichen.
Fachliche Empfehlung zur Gestaltung von individuellen Lernprozessen im Kontext der individuellen Abschlussphase an Thüringer Schulen
Praxisnahe Berufsorientierung (Landesstrategie) an der Regelschule
Insbesondere an der Regelschule erfolgt die Berufsorientierung durch die Umsetzung der aktuellen Fachlehrpläne (z. B. Wirtschaft-Recht-Technik, Sozialkunde, Deutsch, Fremdsprachen) und ein ? differenziertes Unterrichtsangebot, sowie über spezifische Projekte in Zusammenarbeit der Schulen mit externen Partnern wie der Agentur für Arbeit, Bildungsträgern, Unternehmen und Hochschulen sowie über Kooperationen mit berufsbildenden Schulen.
Die Vorbereitung auf die Berufswahl ist eine gemeinsame Aufgabe der Partner in spezifischer Verantwortung. Dabei übernehmen die Eltern mit ihren individuellen beruflichen Erfahrungen die Aufgabe von Begleitung und Beratung vor dem Hintergrund der Stärkung der Persönlichkeit ihres Kindes. Die Schülerinnen und Schüler wiederum können ihre eigenen Interessen und Vorstellungen deutlich machen.
Umfangreiche Informationen und Materialien für die Arbeit an den Thüringer Regelschulen befinden sich im Bereich Berufsorientierung.
Auf der Basis der für alle Beteiligten verbindlichen Rahmenvorgaben und Qualitätsstandards können die Schulen bei der Umsetzung des fächerübergreifenden Bildungsauftrags zur Berufsorientierung auf ein Unterstützungssystem aus verschiedenen Partnern bauen. Die schulischen Konzepte zur Berufsorientierung werden mit den Berufsberatern der Agenturen für Arbeit und mit der regionalen Wirtschaft abgestimmt. Bundesagentur für Arbeit
Elternmitwirkung
Eltern wollen und sollen sich einbringen. Das Thüringer Schulgesetz sieht dies ausdrücklich vor. Ob in persönlichen Gesprächen zur Lernentwicklung (§ 59a ThürSchulO), gemeinsamen Beratungen oder bei Anhörungsverfahren – die Mitwirkung der Elternvertretungen und der Elternsprecher auf den verschiedenen Ebenen ist unverzichtbar. Sie sind verantwortungsvolle und konstruktiv-kritische Begleiter der Schulentwicklung an den Thüringer Regelschulen. Landeselternvertretung Thüringen