Jede staatliche Schule erhält im Kalenderjahr ein Schulbudget in Höhe von 30 Euro je Schülerin bzw. Schüler. Grundlage der Berechnung ist die Schülerzahl nach der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung vorliegenden Schuljahresstatistik des vorangegangenen Schuljahres.
Wenn Sie mit den Zugangsdaten Ihrer Schule im Thüringer Schulportal angemeldet sind, sehen Sie den Ihrer Schule zugewiesenen Betrag auf dieser Seite im Bereich Schulbudget.
In der rechten Spalte dieser Seite stehen Ihnen alle notwendigen Dokumente und weitere Informationen zum Download zur Verfügung.
Das Schulbudget wird für die Finanzierung von außerunterrichtlichen Angeboten nach § 10 Abs. 4 Thüringer Schulgesetz, unterrichtsergänzenden Maßnahmen sowie von entlastenden, unterstützenden und gesundheitsfördernden Maßnahmen für Lehrerinnen, Lehrer, Sonderpädagogische Fachkräfte, Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung gestellt.
Für jede Maßnahme ist ein Honorar- oder Projektvertrag zu schließen.
Die Verträge können nur mit Personen geschlossen werden, die nicht als Lehrkraft, Sonderpädagogische Fachkraft, Erzieherin, Erzieher oder Pädagogische Assistenz in einem aktiven Dienstverhältnis mit dem Freistaat Thüringen stehen.
Verträge sind in der Regel bis zum Ende des laufenden Schuljahres zu befristen.