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Wahlpflichtfach Naturwissenschaften und Technik

ALLGEMEINES ZU DEN WAHLPFLICHTFÄCHERN

Für den/die Schüler*in spielen bei der Entscheidung für das Wahlpflichtfach vor allem die Interessen und Neigungen eine Rolle. Damit leistet der Wahlpflichtbereich einen wesentlichen Beitrag zur individuellen Förderung des Lernenden und ist auch im Kontext der Entwicklung der Berufswahlkompetenz zu sehen.

Das Wahlpflichtfach NWuT ermöglicht am Gymnasium die fächerverbindende Auseinandersetzung der Schüler*innen mit naturwissenschaftlich-technischen Problemstellungen und die Vertiefung der vorhandenen naturwissenschaftlichen Kompetenzen. Ausgehend von den grundlegenden Zielen des neu konzipierten Wahlpflichtbereichs im Gymnasium (vgl. Lehrplan) werden die spezifischen Fachziele formuliert. Die fächerverbindende Komponente des neuen Faches und die Auswahl entsprechender Themen, die im Lehrplan als Module ausgewiesen sind, ermöglichen die Vernetzung verschiedener naturwissenschaftlicher Bereiche bezüglich eines gemeinsamen Kontexts.

Im Bereich der Regelschulen und Thüringer Gemeinschaftsschulen wird der Lehrplan „Natur und Technik (RS)“ umgesetzt. Er besticht durch eine starke Technik-Orientierung, die eine praxisorientierte Vorbereitung sowohl für Ausbildungs- als auch naturwissenschaftlich-technisch geprägte Studienberufe bietet. Der fächerübergreifende Aspekt spiegelt hierbei die Realität für die berufliche Orientierung der Lernenden besser wieder, als es die einzelne Fachwissenschaft vermag. Inhaltlich ist der Lehrplan an das Fach WRT (RS) bzw. die Fächer Technik und Wirtschaft und Recht (TGS) angebunden.

Leitgedanken und Ziele

  • fachübergreifende Auseinandersetzungen mit komplexen naturwissenschaftlichen und technischen Problemstellungen
  • Vertiefung der naturwissenschaftlichen Kompetenzen
  • fachübergreifendes Arbeiten ist in der Konzeption der traditionellen naturwissenschaftlichen Fächer fester Bestandteil und wird in diesem Fach vertieft
  • vielfältige Bezüge zu gesellschaftswissenschaftlichen bzw. technischen Themenbereichen
  • Anforderungen auf dem Gebiet der Naturwissenschaften und Technik erfordern interdisziplinäres Arbeiten (Module und Themen greifen grundsätzlich Inhalte und Kompetenzen aus mindestens zwei Naturwissenschaften auf)
  • Herausbildung eines Bewusstseins für nachhaltige Entwicklung und deren Bedeutsamkeit für zukünftige Generationen
  • Entwicklung einer positiven Einstellung gegenüber technischen und naturwissenschaftlichen Problemstellungen und deren Lösungen
  • Nutzung geeigneter regionaler und schulischer Gegebenheiten
  • Erhöhung der praktischen Anteile durch Exkursionen, verstärkte experimentelle Angebote, ergänzende bzw. erweiternde Projektvorschläge usw.

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NATURWISSENSCHAFTEN UND TECHNIK (GY)

Organisatorische Hinweise

  • 6 Wochenstunden in Klasse 9 und 10 (Empfehlung 3 je Klassenstufe)
  • Bewertung wie in allen anderen Fächern / Noten sind versetzungsrelevant
  • Unterrichtsinhalte sind nicht Bestandteil der BLF in Klasse 10 und kein Bestandteil einer Abiturprüfung
  • Einsatz naturwissenschaftlicher Lehrkräfte (ggf. Geographie) ist auf Grund der Themen erforderlich
  • Lehrerwechsel innerhalb des Gesamtzeitraumes ist möglich
  • Beachtung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben (z. B. Gefahrstoffverordnung)
  • in den Modulen ausgewiesene Experimente sind Empfehlungen und entsprechend den vorhandenen Rahmenbedingungen auszuwählen, anzupassen bzw. geeignet zu ersetzen
  • Nutzung der Fachräume des naturwissenschaftlichen Unterrichts ist erforderlich
  • bei geringen Schülerzahlen auch jahrgangsübergreifende Kurse möglich
  • regionale und schulische Besonderheiten sind durch die Modulwahl bzw. ein eigenes Modul realisierbar
  • Wahl von 6-8 Modulen innerhalb der 2 Jahre (aus mindestens 2 Themenbereichen)
  • Durchführung eines schulinternen Moduls möglich (ersetzt ein anderes Modul)

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NATUR UND TECHNIK (RS)

Organisatorische Hinweise

  • in Kombination mit WRT 8 Wochenstunden in Klasse 7 und 8 / 9 Wochenstunden in Klasse 9 und 10
  • Bewertung wie in allen anderen Fächern / Noten sind versetzungsrelevant
  • für den qualifizierenden Hauptschulabschluss kann im praktischen Teil zwischen WRT und dem Wahlpflichtfach (also z.B. NuT) gewählt werden
  • eine mündliche Prüfung im Fach NuT zum Erwerb des Realschulabschlusses ist möglich
  • Einsatz naturwissenschaftlicher oder technischer Lehrkräfte wird auf Grund der Themen empfohlen
  • Beachtung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben (z. B. Gefahrstoffverordnung / Umgang mit Maschinen)
  • Experimente sind im Rahmen der fachlichen und räumlichen Gegebenheiten passend einzusetzen
  • Nutzung der Fachräume des naturwissenschaftlichen und technischen Unterrichts ist empfehlenswert

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NATURWISSENSCHAFT UND TECHNIK (TGS)

Organisatorische Hinweise

  • Umsetzung des Lehrplans „Natur und Technik“ für Regelschulen
  • bei Vorliegen einer 2. Fremdsprache außerhalb des Wahlpflichtbereiches jeweils 2 Wochenstunden für die Klasse 7 und 8 / Klasse 9 und 10
  • ohne 2. Fremdsprache 7 Wochenstunden in Klasse 7 und 8 / 6 Wochenstunden in Klasse 9 und 10 (Empfohlen wird eine gleichmäßige Verteilung)
  • Bewertung wie in allen anderen Fächern / Noten sind versetzungsrelevant
  • die Differenzierung auf AE3 wird schulintern geregelt (Beachtung: 2. Fremdsprache)
  • für den qualifizierenden Hauptschulabschluss kann im praktischen Teil zwischen Technik und dem Wahlpflichtfach (also z.B. NuT) gewählt werden
  • eine mündliche Prüfung im Fach NuT zum Erwerb des Realschulabschlusses ist möglich
  • Themen des Wahlpflichtbereichs sind nicht Bestandteil der BLF in Klasse 10
  • Einsatz naturwissenschaftlicher oder technischer Lehrkräfte wird auf Grund der Themen empfohlen
  • Beachtung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben (z. B. Gefahrstoffverordnung / Umgang mit Maschinen)
  • Experimente sind im Rahmen der fachlichen und räumlichen Gegebenheiten passend einzusetzen
  • Nutzung der Fachräume des naturwissenschaftlichen und technischen Unterrichts ist empfehlenswert

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Ansprechpartner

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Thüringer Institut für
Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM)

Heinrich-Heine-Allee 2-4
99438 Bad Berka