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Dokumentation und Information

Alle Unterrichtsversäumnisse und alle eingeleiteten schulischen Maßnahmen sind von der Schule zu dokumentieren. (vgl. Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Hrsg.): Fachliche Empfehlung zum Umgang mit Schuldistanz in Thüringen Erscheinungsformen Ursachen Grundsätze Handlungsschritte. Erfurt. 2013, S. 8. )

Informationspflicht sowie Pflicht und Verfahren zur Dokumentation bezogen auf Schuldistanz werden im Thüringer Schulgesetz* insbesondere im

  • zweiten Abschnitt Schulpflicht (§17- §24), und
  • im zehnten Abschnitt ergänzende Regelungen zum Schulbetrieb und Datenschutz (§ 57) beschrieben.

In der Thüringer Schulordnung* werden diese Vorgaben konkretisiert im

  • ersten Abschnitt Rechte und Pflichten der Schüler (§ 4-§ 7);
  • dritten Teil Eltern (§ 17, §18 und §20) sowie
  • vierten Abschnitt gemeinsame Bestimmungen (§ 136).

*in der jeweils gültigen Fassung

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Schuldistanz
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