Dokumentation und Information
Alle Unterrichtsversäumnisse und alle eingeleiteten schulischen Maßnahmen sind von der Schule zu dokumentieren. (vgl. Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Hrsg.): Fachliche Empfehlung zum Umgang mit Schuldistanz in Thüringen Erscheinungsformen Ursachen Grundsätze Handlungsschritte. Erfurt. 2013, S. 8. )
Informationspflicht sowie Pflicht und Verfahren zur Dokumentation bezogen auf Schuldistanz werden im Thüringer Schulgesetz* insbesondere im
- zweiten Abschnitt Schulpflicht (§17- §24), und
- im zehnten Abschnitt ergänzende Regelungen zum Schulbetrieb und Datenschutz (§ 57) beschrieben.
In der Thüringer Schulordnung* werden diese Vorgaben konkretisiert im
- ersten Abschnitt Rechte und Pflichten der Schüler (§ 4-§ 7);
- dritten Teil Eltern (§ 17, §18 und §20) sowie
- vierten Abschnitt gemeinsame Bestimmungen (§ 136).