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Suchtprävention

Suchtprävention

Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 15.11.2012 „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ stellt Suchtprävention ein besonders bedeutsames Thema von Gesundheitsförderung und Prävention dar. Es gilt, den Beginn von Suchtmittelkonsum und anderer suchtriskanter Verhaltensweisen zu verhindern sowie riskante Konsum- und Verhaltensweisen zu verhindern sowie riskante Konsum- und Verhaltensweisen frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren, insbesondere durch frühzeitige Intervention und lebenskompetenzfördernde Maßnahmen.

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Pädagog:innen

Für alle Beschäftigten im Geschäftsbereich des TMBJS gilt die „Rahmendienstvereinbarung Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe". Suchtprävention ist immanenter Bestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung wird unterstützt durch ein System von Suchtbeauftragten und Suchtkrankenhelfer*innen.

An jedem Staatlichen Schulamt in Thüringen gibt es eine*n Suchtbeauftragte*n als Ansprechperson. Die Ansprechpersonen sind auf den Seiten der jeweiligen Schulämter zu finden:
Schulamt Mittelthüringen
Schulamt Nordthüringen
Schulamt Ostthüringen
Schulamt Südthüringen
Schulamt Westthüringen

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Schüler*innen

Nach dem KMK Beschluss vom 15.11.2012 soll darauf geachtet werden, dass Gesundheitsförderung und Prävention Kinder und Jugendliche frühzeitig in ihren Lebenskompetenzen stärken und sie dabei unterstützen, den Einstieg in den Konsum legaler und illegaler Suchtmittel bzw. suchtriskante Verhaltensweisen zu vermeiden bzw. hinauszuzögern.
Der Katalog für qualitätsgeprüfte Maßnahmen der schulischen Prävention und Gesundheitsförderung enthält auch Maßnahmen im Bereich Suchprävention.

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  • N.N.