Kontaktstelle Neureligiöse Bewegungen und Sondergemeinschaften
Im Jahr 1994 hat die Thüringer Landesregierung die Einrichtung der "Kontaktstelle Neureligiöse Bewegungen und Sondergemeinschaften" beschlossen. Diese Kontaktstelle wurde am Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) angesiedelt.
Der Tätigkeitsbereich der "Kontaktstelle Neureligiöse Bewegungen und Sondergemeinschaften" ist in der "Thüringer Verordnung über die Aufgaben und Organisation des Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien" vom 2. November 2011 geregelt.
Dort wurden der Kontaktstelle folgende Aufgaben zugewiesen (§1, Abs. 1, Nr. 14):
-
Organisation und Durchführung von Fortbildungen für Schulen zu neureligiösen Bewegungen und Sondergemeinschaften,
-
Beratung von Schulen, Schulämtern und Studienseminaren,
-
Erarbeitung von Materialien und Lernobjekten für den Einsatz in der Schule,
-
Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen auf Bundes- und Länderebene,
- allgemeine Beratungs- und Informationstätigkeit