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Grundschulen werden nach Möglichkeit in Wohnortnähe eingerichtet, um einen weiten Schulweg für die Kinder zu vermeiden. Die Kinder können so in den ersten Schuljahren Erfahrungen in ihrem gewohnten Umfeld sammeln und ihre unmittelbare Umwelt zunehmend bewusst erleben.
Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.
In die Klasse 1 aufgenommen werden die Kinder, die am 1. August eines Jahres mindestens das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die am 30. Juni des Jahres mindestens fünf Jahre alt sind, können für den Schulbesuch angemeldet werden.
Die Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 4.
Sie knüpft sie an die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Fertigkeiten des Kindes an und fördert die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes. Sie vermittelt Grundfertigkeiten im Lesen, Rechnen und Schreiben, entwickelt Kreativität und schafft Freiräume für ein selbstverantwortetes Lernen und Handeln. Das Lernen in der Grundschule ist vor allem durch ganzheitliches Lernen geprägt. "Kopf, Herz und Hand" werden in den Lernprozess gleichermaßen einbezogen. Die Grundschule übt Verhaltensweisen und Umgangsformen ein, die für das Miteinanderleben wichtig sind. Sie befähigt die Kinder, aufeinander zu hören und voneinander zu lernen.
Der Tagesablauf und das Schulleben sind durch einen Wechsel von Anspannung und Entspannung rhythmisiert, der den Lernbedürfnissen sowie den Spiel-, Bewegungs- und Ruhebedürfnissen der Kinder Rechnung trägt.
Der selbstverständliche Umgang mit Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft sowie das Zusammenleben mit Menschen mit Behinderungen sind eine wichtige erzieherische Aufgabe der Grundschule.
Die Schuleingangsphase umfasst die Klassenstufen 1 und 2, die eine inhaltliche Einheit bilden. Die reguläre Verweildauer von zwei Jahren in der Schuleingangsphase kann entsprechend des Entwicklungsstandes des Schülers auf ein Jahr verkürzt oder auf drei Jahre verlängert werden.
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