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Das Fach Katholische Religionslehre wird als ordentliches Lehrfach von der Katholischen Kirche und dem Freistaat Thüringen gemeinsam verantwortet und ist schulisches Pflichtfach gemäß § 46 Thüringer Schulgesetz. In seiner konfessionellen Prägung ist es auch offen für alle Schüler, unabhängig von ihrer religiösen und weltanschaulichen Bindung. Katholischer Religionsunterricht findet in Thüringen unter sehr unterschiedlichen Voraussetzungen statt. Sie reichen vom Unterricht im Klassenverband bis zu schulart- und klassenstufenübergreifenden Lerngruppen.
Der Unterricht im Fach Katholische Religionslehre hat den Anspruch, die Entwicklung religiöser Bildung aus der Perspektive der konkret erfahrbaren, konfessionell geprägten Glaubensgemeinschaft zu ermöglichen. Ebenso berücksichtigt er auch die Situation von Schülern, die selbst nicht religiös gebunden sind bzw. in ihrem Umfeld nicht die Glaubenspraxis einer Gemeinschaft erleben, und für die somit Religion und Glaube ohne Bezug zu Kirche und Tradition erscheinen.
Die folgenden Lernbereiche bilden die inhaltliche Basis der Auseinandersetzung mit religiösen Fragen.
In der Grundschule :
In den Klassenstufen 5-10 der Regelschule und des allgemein bildenden Gymnasiums sowie in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe für Schüler mit Realschulabschluss:
In der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe:
Im Mittelpunkt des Faches Katholische Religionslehre steht das Angebot eines christlich orientierten Lebensentwurfs, der durch das Leben trägt.
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Thüringer Institut für
Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM)
Heinrich-Heine-Allee 2-4
99438 Bad Berka