Individuelle Förderung
Lernschwierigkeiten präventiv begegnen - Fördern und Fordern in allgemein bildenden Schulen
Mit dem neuen Thüringer Schulgesetz wird die individuelle Förderung zum durchgängigen Prinzip des Lehrens und Lernens erhoben.
Dies findet seine konkrete Umsetzung in der Thüringer Schulordnung und in der ergänzenden Fachlichen Empfehlung zu Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten in den allgemein bildenden Schulen (außer Förderschule) in Thüringen vom 20. August 2008.
Fördern ist also eine zentrale Aufgabe von Schule und ist als durchgängiges Unterrichtsprinzip zu verstehen. Jeder Unterricht muss dieser Aufgabe gerecht werden, d.h. jeder Schüler ist bestmöglich zu fördern und zu fordern.
Förderung meint, immer bei vorhandenen Stärken der Schüler anzusetzen, ihre Leistungsfreude und ihren Leistungswillen zu stärken und ihre Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz zu entwickeln.
Förderung in diesem Sinne benötigt bestimmte Voraussetzungen, die in der Schule bewusst und systematisch geschaffen werden müssen. Hierzu gehören offene Unterrichtsformen, die Entwicklung und Vermittlung ganzheitlicher Lehr- und Lernstrategien und ein Lernklima, in dem differenzierte und unterschiedliche Lernwege möglich sind.
Früherkennung von Lernschwierigkeiten spielt dabei eine wesentliche Rolle. Mit Hilfe diagnostischer Instrumente sind die Lernstände der Schüler zu ermitteln, die Lernentwicklung zu beobachten und die Wirksamkeit der Unterrichtsarrangements und der Fördermaßnahmen zu evaluieren.
Der Förderansatz orientiert nicht primär auf die Diagnostik von Lerndefiziten, sondern setzt auf Prävention sowie Maßnahmen zur Behebung bzw. Minderung von Lernschwierigkeiten.
Um nicht bei der pauschalen Feststellung von Lernschwierigkeiten stehen zu bleiben, sondern systematisch abzuklären, was unter den konkreten Bedingungen inhaltlich an Förderung geleistet werden kann, sind spezifische Situationen zu schaffen und zu gestalten, die eine gezielte förderdiagnostische Beobachtung und entsprechendes Handeln ermöglichen.
Pädagogische Diagnose bedeutet
- sammeln umfassender Informationen und Daten,
- analysieren pädagogischer Problemsituationen in ihrem Ursachenzusammenhang
- und einleiten und praktizieren entsprechender Fördermaßnahmen.
Das ist ein hoher Anspruch an jeden Lehrer.
Lernprozesse von Schülern zu verstehen setzt jedoch voraus, dass Lehrer sich in den Schüler hinein versetzen können und sich selbst als einen Teil der diagnostischen Prozesse begreifen. Denn das Lehrerverhalten stellt eine wichtige Größe für das Lern- und Leistungsverhalten von Schülern dar. Lehrer diagnostizieren ständig, weil Unterricht immer geprägt ist von diagnostischen Entscheidungen, die sich entweder in der Planung einzelner Lernschritte, der Verwendung von Unterrichtsmaterialien oder in der Individualisierung des Unterrichts zeigen. Pädagogische Diagnostik begleitet stets den Schulalltag.
Individuelle Förderung soll integrativ oder als zusätzliche Fördermaßnahme an der einzelnen Schule stattfinden. Aus diesem Grund ist ein Lernentwicklungsplan in offener Kommunikation aller in der Klasse unterrichtenden Lehrer zu erstellen. Die Beobachtungen werden gebündelt, in der Klassenkonferenz erörtert, daraus schlussfolgernd eine Förderentscheidung getroffen. Diese mündet in den gemeinsam zu erstellenden Lernentwicklungsplan (Förderplan). In diesem werden realistische Ziele gesetzt, die dem Schüler offen gelegt und gemeinsam mit ihm und seinen Eltern besprochen werden.
Der Lernentwicklungsplan steuert die gesamte Förderung, wird laufend aktualisiert und begleitet den Schüler solange Förderbedarf besteht, ggf. bis zum Schulabgang. Die Förderung bedarf einer engen Zusammenarbeit mit den Eltern nicht nur von Schülern mit Lernschwierigkeiten.
Das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) hat ein Unterstützungssystem aufgebaut, welches die Berater Förderung qualifiziert und Schulen vor Ort Hilfe und Anleitung bietet.