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Nutzungsbedingungen

Die Nutzung der Mediothek und der Pixiothek ist in jedem Fall kostenfrei.

Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen Nutzern die Nutzungsbedingungen, unter welche das betreffende Werk fällt, mitteilen.

Die in der Mediothek angebotenen Materialien unterscheiden sich lizenzrechtlich darin, ob sie unter einer Open Content Lizenz (CC-Lizenz) stehen oder nicht.


a) Für Materialien der Mediothek ohne eine CC-Lizenz gilt:

  • Es ist erlaubt, alle Materialien in den Lernobjekten der Mediothek für Bildungszwecke (Unterrichts- und ähnliche Szenarien) herunterzuladen und auf einem externen Datenträger zwischenzuspeichern. Das Ausdrucken von Materialien ist überdies in Klassenstärke erlaubt.
     
  • Es wird jedoch besonders darauf hingewiesen, dass die Materialien nach der jeweiligen Nutzung vom Datenträger zu löschen sind. Ebenso dürfen die Materialien nicht weiter vermietet, verkauft oder in anderer Weise vertrieben werden.
     
  • In Ausnahmefällen gelten zusätzliche bzw. abweichende Regelungen, die in den beschreibenden Daten der Lernobjekte notiert sind.


b) Für  Bilder und Clips der Pixiothek gilt:

  • Sofern am Bild keine anderen Angaben gemacht sind:
    Freie Verwendung im Bildungsbereich (Unterrichts- und ähnliche Szenarien), nicht kommerziell.
    Ausnahme: Die Medien sind eindeutig als CC0 freigegeben.

     
  • Im Gegensatz zur Lizenz CC-BY-NC 4.0 gibt es hinsichtlich kommerzieller Nutzung und der Lizenzangaben bzw. der Urhebernennung weniger enge Vorgaben:

    a) Kein striktes Verbot einer kommerziellen Nutzung. Beispielsweise ist es möglich, Bilder für entsprechende Schulprojekte zu verwenden, die projektbedingt kommerziellen Charakter tragen (Schülerzeitung, Schülerfirma, …). Ebenso dürfen die Medien generell von allen Lehrenden verwendet werden. Zwingende Vorgabe ist dabei jedoch, dass den Lernenden für die verwendeten Materialien aus unserem Pool keinerlei Kosten entstehen dürfen.

    b) Die am Werk befindlichen Lizenz- und Urheberangaben dürfen nur in Ausnahmefällen entfernt werden, beispielsweise bei der Notwendigkeit der Verwendung von Bildausschnitten. Sind am Werk keine Angaben enthalten oder mussten diese entfernt werden, sollen bei Verwendung oder Weitergabe eines Bildes oder Videos in geeigneter Weise Urheberangaben gemacht werden, z.B.
    - Urheber
    - „Freie (nicht kommerzielle) Verwendung im Bildungsbereich“ oder, wenn zutreffend, der Hinweis auf CC0
    (- Gern ein Link zur Quelle, was zwar keine Bedingung ist, jedoch hilfreich sein kann.)
    (- Gern, wenn zutreffend, ein Hinweis auf eine erfolgte Bearbeitung des Originals. Dies kann insbesondere bei Grafiken zu Sachthemen hilfreich sein.)


c) Für Materialien mit einer CC-Lizenz gelten die Regelungen der jeweiligen CC-Lizenz.

  • Durch die Kombination verschiedener Bedingungen ergibt sich die Auswahl von insgesamt sechs verschiedenen CC-Lizenzen, die dem Rechteinhaber für den deutschen Rechtsraum derzeit in der Version 4.0 zur Verfügung stehen:

Weitere Informationen und Fallbeispiele: https://de.creativecommons.org/index.php/was-ist-cc/

  • Sie dürfen die unter CC-lizenzierten Materialien generell speichern, vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen.
     
  • Sie sind dabei jedoch zu einigen Angaben (beispielsweise der Namensnennung des Urhebers) verpflichtet, ohne welche die verwendete Lizenz ungültig und die Materialverwendung damit nicht mehr statthaft wäre!
     
  • Eine Eselsbrücke zur korrekten Verwendung von offen lizenzierten Werken bietet die TULLU-Regel (TULLU = Titel - Urheber - Lizenz - Link zur Lizenz – Ursprungsort des Materials). Weitere Erläuterungen und Fallbeispiele zur TULLU-Regel finden Sie hier: https://open-educational-resources.de/oer-tullu-regel

Weitere Hinweise zu CC-lizenzierten Materialien:

  • Keine kommerzielle Nutzung bedeutet: Dieses Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden, also auch nicht für z.B. Schülerzeitungen, die zum Verkauf stehen.
     
  • Keine Bearbeitung bedeutet: Die derart lizenzierten Inhalten dürfen nicht geteilt, gekürzt, umgestaltet oder in anderer Weise verändert werden.
     
  • Bearbeitung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen bedeutet: Wenn Sie den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise umgestalten, verändern oder als Grundlage für einen anderen Inhalt verwenden, dürfen Sie den neu entstandenen Inhalt nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.
     
  • Da die unter bestimmten CC-Lizenzen stehenden Dateien (Unterrichtsmaterialien) verändert und weiter verteilt werden dürfen, kann es auf anderen Webseiten von den Inhalten der Mediothek abweichende Versionen geben. Um die ursprünglich vorhandenen Dateien der Lernobjekte zu erhalten, empfehlen wir den direkten Download der Materialien aus der Mediothek des Thüringer Schulportals.


d) Sonderfall CC0 (Creative Commons Zero)

  • Mit CC0 (Creative Commons Zero) gekennzeichnete Materialien können sehr unkompliziert verwendet werden und zwar so, als wären sie bereits frei von Urheberrechten.
     
  • CC0-Inhalte können Sie ohne Nachfrage für beliebige Zwecke kopieren, veröffentlichen oder auf andere Weise verwenden.
     
  • Im Gegensatz zu den oben genannten regulären Creative-Commons-Lizenzen gibt CC0 keine weiteren Bedingungen vor.
     
  • Es ist noch nicht einmal Namensnennung des Urhebers vorgeschrieben. Natürlich kann man dennoch derartige Angaben machen, um Urheber und Quelle zu dokumentieren.
     
  • Weitere Hinweise und Beispiele finden Sie hier: https://irights.info/artikel/was-ist-cc0/28750


e) Es gilt außerdem:

  • Jede der genannten Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die Einwilligung des Rechteinhabers dazu erhalten.
     
  • Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in einzelnen Werken berechtigt auch ohne Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.


f) Hinweise zum pädagogischen Umgang mit Meinungsbildern und Standpunkten in den Lernobjekten

  • Die angebotenen Lernobjekte im Thüringer Schulportal können Positionen und Meinungen enthalten, die im gesellschaftlichen Diskurs auch kontrovers beurteilt werden. Aus organisatorischen, technischen, urheberrechtlichen und anderen Gründen kann nicht zu jedem gesellschaftlich kontrovers diskutierten Thema eine ausgewogene Mischung an Lernobjekten im Thüringer Schulportal angeboten werden. Das heißt, dass die in den veröffentlichten Lernobjekten bezogenen Anschauungen, Meinungen oder Positionen bei Einsatz des Lernobjekts in Schule und Unterricht nur nach den Grundsätzen des Beutelsbacher Konsens verwendet werden dürfen.
     
  • Näheres dazu unter folgendem Link: http://www.bpb.de/die-bpb/51310/beutelsbacher-konsens