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Schuldistanz Überwinden

In der Fachliche Empfehlung zum Umgang mit Schuldistanz in Thüringen werden Erscheinungsformen und Ursachen auf der familiären, individuellen, schulischen und gesellschaftlichen Ebene dargestellt.
Grundsätze zum Umgang mit Schuldistanz werden in der Prävention, dem frühzeitigen Erkennen von Warnsignalen, der Bereitschaft, sich diesem Thema zu stellen, der kooperativen Problemlösung, der Dokumentation, dem Gespräch mit der betroffenen Schülerin/ des betroffenen Schülers bei andauernder oder wiederholter Schuldistanz beschrieben.
Schuldistanz betrifft viele Schulen. Nachfolgende statistische Übersicht zeigt die Zahlen der letzten Dekade.

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Schuldistanz Überwinden - Aufbau dieser Informationen

Die hier eingestellten Materialien, Empfehlungen und Angebote ergänzen die Fachliche Empfehlung zum Umgang mit Schuldistanz in Thüringen und dienen der Information, Anregung und Unterstützung aller Beteiligten.

Die Materialien sind im Sinne der Grundsätze im Umgang mit Schuldistanz in die nachfolgenden Kategorien eingeteilt: Prävention, frühzeitiges Erkennen von Warnsignalen, bewusster Umgang im Kollegium der Schule, zielgerichtete Einbindung der Sorgeberechtigten, fallbezogener, individueller Umgang, Dokumentation und Information, aktiver Einbeziehung der betroffenen Schülerin/ des betroffenen Schülers und Zusammenarbeit mit zuständigem Jugend- und Ordnungsamt.
Einige Materialien passen zu verschiedenen Grundsätzen und sind deshalb an mehreren Stellen platziert.

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GRUNDSÄTZE IM UMGANG MIT SCHULDISTANZ UND DARAUS RESULTIERNENDE MAßNAHMEN UND ANGEBOTE

Vgl. Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Hrsg.) (2013): Fachliche Empfehlung zum Umgang mit Schuldistanz in Thüringen Erscheinungsformen Ursachen Grundsätze Handlungsschritte. Erfurt. S. 8

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Gesetzliche Grundlagen (Auswahl)

Die gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit Schuldistanz finden sich im Thüringer Schulgesetz* insbesondere im

  • Zweiten Abschnitt Schulpflicht (§17- §24),
  • Dritten Abschnitt Schulverhältnis (§ 30, § 31, 35a),
  • Achten Abschnitt Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen (§ 51),
  • Neunten Abschnitt Beratungsdienste, Schulgesundheitspflege und Unterricht in besonderen Fällen (§ 53, 54 und 55a),
  • Zehnten Abschnitt ergänzende Regelungen zum Schulbetrieb und Datenschutz (§ 57) und
  • Elften Abschnitt Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen (§ 59).

In der Thüringer Schulordnung* werden diese Vorgaben konkretisiert im

  • Ersten Abschnitt Rechte und Pflichten der Schüler (§ 4-§ 7),
  • Dritten Teil Eltern (§ 17, §18 und §20) sowie,
  • Vierten Abschnitt gemeinsame Bestimmungen (§ 136),

*In der jeweils gültigen Fassung