Informationen zum Unterstützungssystem (USYS)
Bedarfserfassungsmodul (BEMo)
Das BEMo ist ein wesentlicher Bestandteil des USYS.
Dem Grundsatz des USYS folgend:
„Unterstützung durch Fortbildung und Beratung von der Schule her denken“
bietet das ThILLM als Meldeverfahren des Unterstützungsbedarfs ein online-basiertes Bedarfserfassungsmodul (BEMo) an.
Unter Beachtung der Bildungswissenschaften, der Fachwissenschaften und der normativen Vorgaben durch die Bildungspolitik können auf diesem Wege die Kompetenzen der USYS-Berater gezielt und bedarfsorientiert in Anspruch genommen werden.
Wer kann das BEMo nutzen – wie und wozu?
- Im BEMo können sowohl Schulen als auch die Staatlichen Schulämter (SSÄ) ihre Unterstützungsbedarfe anmelden.
- Die Eingabe ist fortlaufend von September bis Mai möglich. Es ist zu berücksichtigen, dass Bedarfsanmeldungen für die Vorbereitungswoche rechtzeitig (bis spätestens Ende Mai) eingetragen werden sollten.
- Das BEMo dient insbesondere zur Anmeldung längerfristig geplanter, systematischer Beratungs- oder Fortbildungsbedarfe bzw. zur Anforderung einer Prozessbegleitung.
- Zielgruppen der Unterstützungsleistungen können Kollegien, Lehrergruppen oder auch Einzelpersonen sein.
Wie wird der Unterstützungsbedarf angemeldet?
Welche Angaben zum Unterstützungsbedarf können im BEMo gemacht werden?
- Je genauer der Unterstützungsbedarf beschrieben ist, desto zielorientierter können kompetente Berater im USYS ausgewählt werden. Deshalb sind Angaben zu folgenden Punkten möglich: Schulschwerpunkt, Schwerpunkt, Themenbereich, Zielgruppe, Fortbildungsart, Fachrichtung, Priorität, Bedarf von: … bis: … (Zeitraum), Anzahl/Personen sowie Bemerkungen zur genaueren Beschreibung des Unterstützungsbedarfs.
Welche Unterstützung erhält die Schule über das BEMo?
- Die Auswertung der Bedarfsmeldungen und die Zuordnung geeigneter Berater erfolgt durch das ThILLM-Referat 4 4 „USYS“ gemeinsam mit den zuständigen ThILLM-Referenten und in Rücksprache mit dem/der Berater.
- Die jeweiligen Schulen bzw. SSÄ erhalten die Kontaktdaten der entsprechenden USYS-Berater, um konkrete Inhalte und Termine der gewünschten Unterstützungsleistungen mit ihnen abzusprechen.
Hinweis:
Im Falle zeitnaher und akuter Bedarfe kann die Bedarfsanmeldung zunächst über direkte Kontaktaufnahme mit dem ThILLM-Referat 4 4 „USYS“ erfolgen (per Telefon: 036458/56250 oder per E-Mail: Kerstin.Baumgart_3fDje8f-hsathillm.de).
Dr. Kerstin Baumgart
Leiterin des ThILLM-Referats 4 4 „USYS“