Budgetierung - Innerschulische Fortbildung

Budgetierung - Innerschulische Fortbildung

Innerschulische Fortbildung

Die innerschulische Lehrerfortbildung orientiert sich unmittelbar an dem Entwicklungskonzept der Schule und den für die Umsetzung erforderlichen Qualifikationen der Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und Sonderpädagogischen Fachkräfte.

1. Ziel der innerschulischen Fortbildung ist es, die Schul- und Qualitätsentwicklung der Einzelschule zu fördern und entsprechende Arbeitsprozesse in der Verantwortung der Schule zu stützen

2. Das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) unterstützt die Schulen und Schulämter bei der Erarbeitung innovativer schulischer Entwicklungs- und Fortbildungskonzepte, die alle Dimensionen der Schulentwicklung berücksichtigen sowie durch Bereitstellung von Informationen.

3. Schulen können auf Antrag beim ThILLM ein Fortbildungsbudget in eigener Verantwortung nutzen. Dazu legt die Schule ein Finanzierungskonzept vor und schließt beim ThILLM eine Arbeitsvereinbarung ab (siehe dazu auch Punkt 2.4.). Unter Führung des Schulleiters entsteht eine gemeinsame mit dem Kollegium abgestimmte Fortbildungsplanung. Dazu muss der Fortbildungsbedarf erhoben werden, der sowohl die Ziele und Aufgaben der Schule aufgrund der Teilnahme an besonderen Vorhaben zur Schulentwicklung oder Entwicklungsschwerpunkte des Schulentwicklungsprogramms/des Schulkonzeptes berücksichtigt, aber auch die individuellen Fortbildungsinteressen der einzelnen Lehrkräfte aufgreift. Der Schulleiter regt den Transfer der wichtigsten Inhalte regionaler und landesweiter Fortbildung an, z.B. in Beratungen der Fachschaften oder Beratungen des gesamten Kollegiums.

Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen zur innerschulischen Fortbildung im Rahmen des Fortbildungsbudgets an Thüringer Schulen.

1.  Schulentwicklung

1.1.  Schulentwicklung und innerschulische Fortbildung

Dem bereits 1996 eingeführten Projekt Budgetierung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Schulentwicklung von außen nicht verordnet, sondern nur angeregt und unterstützt werden kann. Die einzelne Schule wird als "pädagogische Handlungseinheit" verstanden, an der Schulentwicklung initiiert, geplant, umgesetzt und überprüft werden muss. Die eigenverantwortliche Schule gestaltet "ihr Schulleben in Zusammenarbeit mit ihren Partnern weitgehend selbstständig und verantwortet dabei die Ergebnisse ihres Handelns selbst". Ziel aller Bemühungen muss dabei die Verbesserung der Unterrichtsqualität sein.

Die innerschulische Fortbildung ist in diesem Prozess ein wichtiges Instrument zur Schulentwicklung. Jede Schule sollte über eine Fortbildungskonzeption verfügen, deren Inhalte sich aus den Zielen und Arbeitsschwerpunkten der Schule ergeben. Dies ist die Grundlage für eine kontinuierliche Arbeit an Themen, die für ein Kollegium bedeutsam sind. Innerschulische Fortbildung bietet außerdem den Raum, verbindliche Absprachen zu treffen und über deren Umsetzung zu reflektieren. Mit dem Fortbildungsbudget für die Einzelschule werden Wege und Möglichkeiten eröffnet, in diesem Sinne zu arbeiten.

Schulen sollten sich dabei die Fragen stellen:

  • Wie gut ist unsere Schule?
  • Wie kann man unser Schulprofil beschreiben?
  • Befinden wir uns auf einem Weg der zielgerichteten Schulentwicklung?
  • Welches sind unsere Ziele und Arbeitsschwerpunkte?

Um planvoll angelegte Schulentwicklungsprozesse zu stützen, bedarf es folgender Schritte:

  • Stärkenanalyse durchführen
  • Leitbilder erstellen
  • Schwerpunkte setzen
  • Ziele vereinbaren
  • Vorhaben planen und durchführen
  • Vorhaben evaluieren

Diese Schritte sind nicht als lineare Abfolge oder als ein mechanisches Aufeinanderfolgen von Handlungen zu sehen. In der schulischen Praxis stellen sich die Phasen ganz unterschiedlich dar, da sich die einzelnen Schulen durch ihren Entwicklungsstand, ihre Bedürfnisse, Ziele usw. auch unterscheiden. Dieses Schrittmodell ist als ein methodisches Hilfsmittel anzusehen. Um eine planvolle Schulgestaltung in Gang zu setzen, ist unter anderem eine durchdachte, Fortbildungskonzeption notwendig, die zudem nicht zuletzt Motivation für Lehrerinnen und Lehrer sein könnte. Diese sollte auf die Dimensionen abzielen:

  • die Arbeit des Lehrers im Fachunterricht
  • die fächerübergreifende Kooperation im Kollegium
  • die Zusammenarbeit der Lehrer im pädagogischen Handeln

Bei der Erstellung einer Fortbildungskonzeption ist die Formulierung der Ziele unter folgenden Kriterien zu sehen:

Ziele einer Schule leiten sich aus den schulischen Schwerpunkten der jeweilig angestrebten Schulentwicklung ab. Je nachdem, in welchem Zeitraum ein Ziel zu erreichen ist, kann man zwischen kurzfristig (ca. 1 Jahr), mittelfristig (ca. 2-3 Jahre) und langfristig (ca. 5 Jahre) zu erreichenden Zielen unterscheiden. Die Ziele werden mit Hilfe konkreter Maßnahmen umgesetzt. Innerschulische Fortbildung leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung. Auf diesem Weg der Planung sieht sich das ThILLM mit dem "Fortbildungsbudget für die Einzelschule" als Unterstützer und Berater von Schulen.

1.2. Fortbildungsbudget

Sinn und Aufgabe ist es, innerschulische Fortbildung, die schulischer Entwicklung im Sinne des Schulprofils dient, zu unterstützen. Gleichzeitig möchte das ThILLM auch im Hinblick auf die inhaltliche Schwerpunktsetzung der angestrebten Fortbildungen, die Erstellung eines langjährigen Fortbildungskonzeptes sowie die Auswahl der Referenten beraten. Zudem unterstützt das Institut bei der Buchung außerschulischer Fortbildungsräume oder gegebenenfalls Übernachtungen bei Mehrtagesveranstaltungen. Für eine nachhaltige Wirkung und die Vorbereitung des Transfers der Fortbildungsinhalte in die schulische Praxis ist es wichtig und günstig, wenn die Inhalte ohne Druck von Alltagsaufgaben bearbeitet werden können und genügend Zeit zur Verfügung steht, Vereinbarungen für diesen Transfer zu treffen. Es ist die große Chance innerschulischer Fortbildung, gemeinsam mit dem gesamten Kollegium Themen der Schulentwicklung zu bearbeiten und daraus für alle gültige Ableitungen zu treffen.

Das ThILLM möchte die Schulen auf dem Weg der Profilierung und Professionalisierung begleiten. Dazu ist es wichtig, das Abrechnungsformular mit der Rückmeldung zu inhaltlichen Schwerpunkten zurückzusenden. Nur durch eine Evaluation ist es möglich, die "Budgetierung der Einzelschule" weiterzuentwickeln, die dazu notwendigen Daten zu erheben, Bewährtes zu erhalten bzw. notwendig zu verändernde Punkte zu analysieren.

1.3. Allgemeine Hinweise zur Budgetierung der Einzelschule

1.3.1. Budget und Finanzierung

Unter Einhaltung der Haushaltsgrundsätze wird den staatlichen Thüringer Schulen zur eigenverantwortlichen Gestaltung von Fortbildung ein Sockelbetrag von 500,00 Euro im Haushaltsjahr durch das ThILLM zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung des Profils, der Ziele und der Vorhaben der Einzelschule können auf Antrag Zusatzbeträge vergeben werden (Begründung im Arbeitsvorhaben). Die Zusage zur Finanzierung von innerschulischer Fortbildung erfolgt auf der Grundlage der Kostenplanung der einzelnen Fortbildungsvorhaben. Für berufsbildende Schulen gilt das zwischen ThILLM und Schulleitung abgestimmte Verfahren.

1.3.2. Planung

Die Planung und Abstimmung der Fortbildung(en) liegen in der Verantwortung der Schule. Unterstützung und Beratung können bei Bedarf im Schulamt oder im ThILLM erfolgen. Schwerpunkte und Ziele der Schulentwicklung werden im Budgetierungsmodul dokumentiert.

1.3.3. Termine

Die Eingabe der Profile, Ziele und die Planung der Fortbildungsmaßnahmen sollte bis 31. März eines jeden Jahres erfolgen. Im laufenden Haushaltsjahr können bis spätestens 31. Oktober Änderungen vorgenommen werden. Beantragte und genehmigte Fortbildungen, die aus den verschiedensten Gründen nicht durchgeführt werden können, müssen gestrichen werden, so dass eine bedarfs- und nachfragegerechte Zuweisung von Haushaltsmitteln für die innerschulische Fortbildung ermöglicht werden kann.

1.3.4. Verwendung der Mittel

Eine Kostenübernahme kann erfolgen, wenn die Fortbildungsveranstaltung dienstlich und fachlich erforderlich ist und für die Schulentwicklung einen Gewinn darstellt. Folgende Ausgaben können in angemessenem Umfang vom ThILLM übernommen werden:
-    Honorare für Referenten
-    Reisekosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz (ThürRKG) für Referenten und Teilnehmer, wie z.B.:

  • Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel
  • Wegstreckenentschädigung für die Nutzung des privaten PKW
  • Tagegeld für Mehraufwendungen für Verpflegung
  • Übernachtungskosten
  • Nebenkosten, wie z.B. Parkgebühren, Kurtaxe, Eintrittsgelder für den Besuch von Ausstellungen, Messen o.ä. mit Nachweis der Fortbildungsnotwendigkeit, dann Kostenübernahme im Rahmen des zugewiesenen Budgets möglich

-    Teilnahmegebühren
Die Übernachtung und Verpflegung kann auf Wunsch der Schule vom Lehrgangsmanagement des ThILLM organisiert werden. Die Nutzung der Veranstaltungsräume des ThILLM ist ebenso möglich, da Raummieten nur in Einzelfällen übernommen werden.

Beim Überschreiten des beantragten und vorab vom ThILLM genehmigten Betrages wird geprüft, ob die Differenz aus Eigenmitteln erbracht werden muss.

1.3.5. Rahmenbedingungen

Grundlage für den Abschluss von Honorarverträgen ist die gültige Honorarordnung für Lehrerfort- und –weiterbildungsveranstaltungen. Für den Vertragsabschluss ist das Dokument „Honorarvertrag Budgetierung“ zu verwenden. Liegt eine honorierungsfähige Tätigkeit vor, ist das Vertragsformular auszufüllen und  vom Schulleiter zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung durch den Schulleiter ist unterhalb des Honorarvertragstextes im Feld für den Auftraggeber vorzunehmen. Die Honorarvereinbarung darf erst abgeschlossen werden, wenn die Fortbildung vom ThILLM genehmigt worden ist.
Beim Ausfüllen des Honorarvertragsformulars ist insbesondere auf die korrekte Höhe des zu zahlenden Honorars sowie die Vollständigkeit der Angaben zu dem höchsten Bildungsabschluss (einschließlich der Angabe der Einrichtung, an der der Abschluss erworben wurde) zu achten. 
Die Abrechnung der Unterlagen erfolgt durch das ThILLM. Die Kostenerstattung erfolgt auf der Grundlage des genehmigten Fortbildungsvorhabens zeitnah, wenn alle zahlungsbegründenden Unterlagen im Original (Posteingang ThILLM) vorliegen. Zum Haushaltsjahresabschluss sollten die Unterlagen bis spätestens 30. November des jeweiligen Jahres vorliegen. Alle Abrechnungen, die nach Haushaltsabschluss eingehen, werden mit dem Budget des nächsten Jahres verrechnet (neue Vereinbarung ist einzugeben).

1.3.6. Abrechnung

Grundlagen: Thüringer Reisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung sowie Festlegung von Honorarsätzen für Lehrerfort- und -weiterbildungsveranstaltungen laut Verwaltungsvorschrift zur Festlegung der Honorarsätze für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien

Die Honorar- und Reisekostenrechnungen müssen im Original an das ThILLM gesandt werden. Zur Bearbeitung werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt, wobei alle zahlungsbegründenden Unterlagen von der Schulleitung sachlich richtig gezeichnet werden müssen:

Referenten in Fortbildungsveranstaltungen:

  • Abrechnungsformular (für den Postversand vorbereitet)
  • Teilnehmerliste
  • Honorarvertrag (vom Schulleiter als Auftraggeber unterzeichnet und nach Veranstaltungsabschluss sachlich richtig gezeichnet) und
  • Reisekostenrechnung oder Rechnung (sachlich richtig gezeichnet)

Einzelne beauftragte Lehrer:

  • Abrechnungsformular (für den Postversand vorbereitet)
  • vom Dienstvorgesetzten genehmigter Antrag auf Aus- bzw. Fortbildungsreise und Reisekostenrechnung (mit Nachweis über geleistete Zahlungen, z.B. Teilnehmergebühren....)

2. Rahmenbedingungen und Formalitäten

2.1. Was kann / muss eine Schule tun?

  • Schwerpunkte und Ziele der Entwicklung abstimmen und festlegen
  • Grobplanung der Fortbildungen und der Mittel unter Einhaltung von Rahmenbedingungen in einer Arbeitsvereinbarung vornehmen
  • Arbeitsvereinbarung einschließlich Finanzierungskonzept mit dem ThILLM abschließen
  • innerschulische Fortbildung organisieren, durchführen (d.h. Honorarverträge mit den entsprechenden Referenten abschließen sowie Anträge auf Aus- bzw. Fortbildungsreisen für Kollegen genehmigen) und auswerten
  • Unterlagen beim ThILLM abrechnen

2.2. Arbeitsvereinbarung / Finanzierungskonzept für Allgemeinbildende und Berufsbildende Schulen

In ihrer Arbeitsvereinbarung gibt die Schule stichpunktartig die Schwerpunkte der Schulentwicklung in den letzten fünf Jahren an. Die innerschulische Fortbildungsplanung reflektiert den Fortbildungsbedarf der Schule im Hinblick auf die eigene Entwicklung bzw. auf die Realisierung der Leitbilder künftigen Handelns an der Schule ebenso wie den Fortbildungsbedarf einzelner Kolleginnen und Kollegen.

Unter Beteiligung und Mitwirkung aller in der Schule Tätigen wird ein Fortbildungsplan erstellt, der auf die Entwicklung des Unterrichtes, der Lehrerkooperation sowie der Schule als Ganzes gerichtet ist. Die Fortbildungsplanung ist das Ergebnis eines Konsens im Kollegium, die darüber hinaus Prozesscharakter trägt. Sie baut auf einer Bedarfsanalyse auf und bestärkt die kooperative Planung von Lehrern, Erziehern und Sonderpädagogischen Fachkräften.

Der Mittelrahmen des Fortbildungsbudgets wird für ein Haushaltsjahr vergeben. In einem Finanzierungskonzept werden die für die Gestaltung von innerschulischen Fortbildungen benötigten Mittel beantragt. Dabei ist die Schule an die Einhaltung von Haushaltsrichtlinien sowie an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Planung gebunden. Bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres können weitere Finanzierungskonzepte nachgereicht werden.

Aus dem Fortbildungsbudget können für Referenten Honorare und Reisekosten
für einzelne beauftragte Lehrer, Erzieher oder Sonderpädagogische Fachkräfte einer Schule, Reisekosten und Teilnahmegebühren für Kongresse, Tagungen, Seminare o.ä.
Reisekosten für die Fahrt zu anderen Thüringer Schulen innerhalb des Programms "Lernen durch Besuchen" finanziert werden.

2.3. Abrechnung

Jede Fortbildungsmaßnahme, die eine Schule unter Nutzung des Fortbildungsbudgets durchgeführt hat, wird unter Verwendung entsprechender Formulare beim ThILLM abgerechnet. Dabei reicht die Schule die vollständigen Originalunterlagen von Honorarvertrag und Reisekostenrechnung ein. Darüber hinaus gibt die Schule zu jeder Fortbildungsmaßnahme eine Kurzeinschätzung ab.

2.4. Budgetierungsmodul online

2.4.1. Welche Vorteile hat die Schule?

Die Eingabe der Daten erfolgt online am Rechner und diese werden unmittelbar an das ThILLM übergeben. Es entfallen für die Arbeitsvereinbarung umständliche Postwege. Die Eingabemasken haben eine benutzerfreundliche Führung mit Eingabehilfen und die Übertragung erfolgt erst, wenn alle notwendigen Angaben vorhanden sind. Antrag und Ausgabe des Geldes sind zeitnah, aktuell und werden für die Schule realer erlebbar.

2.4.2. Wie kann sich eine Schule anmelden?

Jede Schule in Thüringen mit einem Schulporträt im Thüringer Schulportal besitzt zur Datenpflege Zugangsdaten der Dienststelle. Diese sind auch für das Budgetierungsmodul nutzbar. Zweite Voraussetzung ist die formlose Beantragung der Teilnahme an der Budgetierung für staatliche Schulen über die in der rechten Spalte angebenen Personen am ThILLM.

2.4.3. Arbeitsvereinbarung/Finanzierungskonzept

Die Arbeitsvereinbarung und das Finanzierungskonzept können online ausgefüllt werden und die Daten werden dann zum ThILLM gesandt. Diese werden in das hauseigene System übertragen, die Vorhaben werden durch den entsprechenden Referenten bestätigt und gelangen auf elektronischem Weg zur Bestätigung an die Schule zurück.

2.4.4. Änderungen

Schulen, die das Budget schon länger nutzen, arbeiten kontinuierlich an ihren Schwerpunkten und Zielen. Ergibt es sich im Laufe eines Haushaltsjahres (bedingt auch durch den Schuljahreswechsel) , dass aus aktuellem Anlass geplante Veranstaltungen geändert, neue Veranstaltungen aufgenommen bzw. auch gestrichen werden, ist diese Änderung über das Budgetierungsmodul möglich.

2.4.5. Budgetauszug (siehe Stand der Abrechnung)

Jede Schule kann auf ihre aktuellen Daten zurückgreifen (z.B. aktuelles und verbrauchtes Budget). Der Schulleiter erhält somit mehr Möglichkeiten und Verantwortung für sein Budget.

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Hinweise

Hinweise

Das Budgetierungsmodul können Sie erst nach entsprechender Freischaltung mit den Dienststellenzugangsdaten für das Schulportal nutzen.

Für die Beantragung der Budgetierung wenden Sie sich bitte an:

Allgemeinbildende Schulen und Berufsbildende Schulen      

Sabine Kahlert
+49 36458 56-240
sabine.kahlert_3fDje8f-hsathillm.de

Technische Fragen

Jörg Becker
+49 36458 56-320
joerg.becker_3fDje8f-hsathillm.de