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Urheberrecht in der Schule

Urheberrecht in der Schule

Auf dieser Seite finden Sie:

  • Hinweise zum Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
  • Hinweise zu den Gesamtverträgen der Länder mit den Verwertungsgesellschaften
  • Hinweise zur Mediothek & Pixiothek im TSP sowie zu OER

Fotokopieren in Schulen

Vervielfältigungen an Schulen & öffentliche Zugänglichmachung

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

Welche Inhalte zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen zu nicht kommerziellen Zwecken genutzt weden dürfen und in welchem Umfang dies geschehen darf ist im § 60a "Unterricht und Lehre" geregelt.

Die im § 60a genannten Nutzungsmöglichkeiten müssen in einer geeigneten Weise vergütet werden - siehe § 60h "Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen"

Eine Nutzungsvergütung kann laut § 60h pauschal erfolgen. Hierfür wurden zwischen den Ländern und den Verwertungsgesellschaften sogenannte Gesamtverträge sowie der Vertrag "Presseportal für Schulen" geschlossen. Durch diese Verträge übernehmen die Länder die pauschalen Vergütungen.

Es gelten folgende Gesamtverträge der Verwertungsgesellschaften mit den Ländern:

Gesamtvertrag Vervielfältigungen an Schulen vom 21. Dezember 2022
Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen aus der öffentlichen Zugänglichmachung und der öffentlichen Wiedergabe nach § 60a UrhG für die Nutzung an Schulen vom 21. Dezember 2023 (auch bezeichnet als "Gesamtvertrag § 60a Digitale Lernplattformen an Schulen")
Vertrag "Presseportal für Schulen" vom 31. Mai 2023

Hinweise zu den Gesamtverträgen:

  • Entsprechend der Verträge muss zwischen den Anwendungsfällen Vervielfältigung (analog, digital) und der öffentlichen Zugänglichmachung (Intranet, Lernplattformen, jedoch NICHT Schulhomepage o.ä.) unterschieden werden.
  • Im Presseportal für Schulen können Sie sich registrieren, um Presseartikel aus ca. 1500 Zeitungen und Zeitschriften für Ihren Unterricht nutzen zu können.
     

Weitere Ausführungen dazu sowie Checklisten finden Sie bei den Kolleginnen und Kollegen aus Baden Würtemberg:

  1. Auf der Seite https://it.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/Urheberrecht befindet sich u.a. die Datei
    FAQ zum Urheberrecht (Stand Oktober 2021)
  2. Checkliste: Texte und Bilder (Stand Juli 2020)
    https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/urheber/checkl/text_bild/
  3. Checkliste: Musik und Video (Stand November 2020)
    https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/urheber/checkl/musik_video/
  4. Checkliste: Musizieren und Theater spielen (Stand Januar 2019)
    https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/urheber/checkl/musik_theater/ 

Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG

Hinweise zur Mediothek & Pixiothek sowie zu OER

Unabhängig von den Ausführungen sei ein Hinweis auf unsere Mediothek und Pixiothek erlaubt. Diese Materialien und Medien dürfen vollständig, also nicht nur in prozentualen Anteilen vom Werk, genutzt werden. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Mediothek & Pixiothek oder (wo zutreffend) die Bedingungen der jeweiligen CC-Lizenzen. Zum Thema CC-Lizenzen & OER siehe die Ausführungen, Materialien und Verweise auf unserer Seite „Offene Bildungsmedien“.

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Häufig gestellte Fragen zum Urheberrecht für Lehrkräfte

Im Rahmen der Zusammenarbeit des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) mit dem EUIPO (Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen des geistigen Eigentums) wurde ein Fragen und Antworten Katalog speziell für Lehrende und Lernende zum Thema Urheberrecht erarbeitet. Diese FAQs helfen Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern in der EU, Informationen über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere online, zu finden. Die FAQs findet man für die EU-Mitgliedstaaten in Englisch und der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedsstaats.

„Häufig gestellte Fragen zum Urheberrecht für Lehrkräfte“ auf den Seiten der EUIPO 

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© Robert Kneschke / fotolia.com

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Materialien

Urheberrecht in der Schule
Ein Überblick für Schulen und (angehende) Lehrkräfte
Herausgeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: Juli 2023

Website zum Buch „Urheberrecht in der Schule“ von RA Prof. Dr. Stefan Haupt