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Inklusive Bildung

Inklusive Bildung

Gemeinsamer Unterricht ist in Thüringen seit 2003 fest etabliert. Um mit der damit verbundenen wachsenden Vielfalt der Schülerschaft professionell umgehen zu können, bedarf es inklusionspädagogischen Fachwissens und daraus resultierender Handlungssicherheit.
Es gilt, an den allgemeinen Schulen eine inklusionsorientierte Schul- und Unterrichtskultur zu entwickeln, Teamarbeit und Elternarbeit als Ressourcen zu etablieren, Räume für eine Zugehörigkeit vermittelnde Kommunikation zu schaffen. Dies erfordert, sich mit didaktischen Konzepten konstruktiv auseinanderzusetzen, welche das Lernen am gemeinsamen Gegenstand ermöglichen und die Unterrichtszufriedenheit aller Beteiligten erhöhen. Konzentrierte sich der Inklusionsgedanke zunächst auf die umfassende Integration von Menschen mit Behinderungen, so gerät im Kontext aktueller Entwicklungen auch die schulische Integration von Flüchtlingskindern in den Blick. Inklusion schließt jeden ein.
Ausgehend von diesem Gedanken werden Thüringer Schulen durch passgenaue Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt sowie bei Schul- und Unterrichts-entwicklungsprozessen begleitet.

Kompetenz- und Beratungszentren

Kompetenz- und Beratungszentren

Kompetenz- und Beratungszentren: ihr Auftrag für die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts in Thüringen

Mit dem Wegfall der institutionellen Bindung der sonderpädagogischen Förderung an die entsprechenden Förderzentren und dem Vorrang des gemeinsamen Unterrichts für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist die Weiterentwicklung der Förderzentren (FÖZ) von Kompetenz- und Beratungszentren (KBZ) zu Netzwerkförderzentren verbunden. Sonderpädagogen unterstützen mit ihrer Professionalität die Lehrkräfte der Grund- und weiterführenden Schulen in enger Kooperation und tragen zur Entwicklung einer Pädagogik der Vielfalt bei. Kooperation der beteiligten Partner bedeutet:

  • verbindliche Absprachen,
  • Rollenklarheit der beteiligten Pädagogen,
  • Übernahme von Verantwortung durch alle Lehrpersonen,
  • Gleichberechtigung,
  • soziale, fachliche Kompetenz sowie Reflexionsfähigkeit.

 

Die Förderzentren als Kompetenz- und Beratungszentren
haben folgende Aufgaben:

  • Sicherstellung der sonderpädagogischen Kompetenz und des bedarfsgerechten Einsatzes der Sonderpädagogen in inklusiven Settings
  • Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams
  • Beratung in und für multiprofessionelle Teams sowie deren Fortbildung
  • Beratung von Pädagogen, Eltern und Schülern
  • Unterstützung der (sonder-)pädagogischen Diagnostik
  • Beiträge zur Individualisierung von Unterricht
  • Angebote zur Entwicklung einer Schule für alle
  • Leitung / Unterstützung temporärer Lerngruppen bei komplexen Beeinträchtigungen
  • Organisation und Leitung von Intensiv-und Intervallkursen
Kommunikation und Beziehungsgestaltung sind für die Interaktion der verschiedenen Pädagogen und ihre Zusammenarbeit im Team unerlässliche Faktoren. Auf der Basis einer umfangreichen Kind-Umfeld-Analyse ermittelt der Mitarbeiter des TQB den sonderpädagogischen Förderbedarf. Dieser bildet die Grundlage für die gemeinsame Erstellung der sonderpädagogischen Förderpläne. Der Förderpädagoge steht bei der Erreichung der jeweils individuellen Lernziele den beteiligten Professionen beratend und den Schülern selbst fördernd zur Seite.

 

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Ansprechpartner

Ansprechpartner

Thüringer Institut für
Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM)

Heinrich-Heine-Allee 2-4
99438 Bad Berka

Materialien

Materialien

Thillm-Reihe Materialien Nr. 144: Methodische Hinweise zur Sonderpädagogischen Förderung durch Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte an Thüringer Schulen

Thillm-Reihe Materialien Nr. 145: Methodische Hinweise zur Förderung von Kindern mit basalen und elementaren Bildungsbedürfnissen

Wie ist Inklusion für alle Schülerinnen und Schüler  realisierbar?