Lehrerbildung
Ziel und Inhalt der Lehrerbildung
(1) Ziel der Lehrerbildung ist es, für die Bildungs- und Erziehungsaufgaben einer Lehrkraft an Schulen zu befähigen. Die Lehrerbildung umfasst die Gesamtheit der Lehr- und Lernaktivitäten zum Aufbau, zur Aktualisierung und Erweiterung der auf den Lehrerberuf bezogenen Kompetenzen und zur Stärkung der Professionalität. Sie soll die Lehrkräfte an Schulen (Lehrkräfte) qualifizieren, eigenständig Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben zu übernehmen, am Prozess einer innovativen Schulentwicklung mitzuwirken und die eigenen Kompetenzen ständig weiterzuentwickeln. Die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) beschlossenen Standards für die Lehrerbildung sind Grundlage dafür.
(2) Die Lehrerbildung vermittelt die für die professionelle Tätigkeit als Lehrkraft an Schulen erforderlichen fachwissenschaftlichen, wissenschaftlich-künstlerischen, bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen und entwickelt die personalen und sozialen Kompetenzen weiter. Sie fördert die Fähigkeit zur Zusammenarbeit an der Schule, mit anderen Schulen sowie sonstigen schulischen und außerschulischen Einrichtungen, deren Mitwirkung zur Unterstützung einer innovativen Schulentwicklung erforderlich ist. Die Lehrerbildung ist den Prinzipien der Bildung für nachhaltige Entwicklung verpflichtet. Darüber hinaus beinhaltet sie auch die zielgerichtete Qualifizierung für besondere Aufgaben der Lehrertätigkeit.
(3) Die Lehrerbildung ist auch Grundlage der Personalentwicklung. Sie umfasst auch die für die Übernahme von Führungsaufgaben im Schulbereich erforderliche besondere Qualifizierung der Lehrkräfte.
Phasen der Lehrerbildung
Die Lehrerbildung in Thüringen gliedert sich in drei Phasen:
1. Die universitäre Lehrerausbildung
Die erste Phase umfasst ein wissenschaftliches oder wissenschaftlich-künstlerisches Studium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule.
2. Der Vorbereitungsdienst
Die zweite Phase beinhaltet die pädagogisch-praktische Ausbildung in einem schulartbezogenen Vorbereitungsdienst.
3. Die Lehrerfortbildung / Lehrerweiterbildung
Die dritte Phase der Lehrerbildung umfasst die Lehrerfortbildung und die Lehrerweiterbildung.
Einrichtungen der Lehrerbildung
Die Lehrerbildung wird in Thüringen von den nachfolgenden Einrichtungen durchgeführt:
1) den Hochschulen (gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG)).
2) den Staatlichen Studienseminaren für Lehrerausbildung.
3) dem Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien.
4) den Schulämtern
5) den Schulen als Praktikumsschulen in der ersten Phase und als Ausbildungsschulen in der zweiten Phase der Lehrerbildung sowie in der dritten Phase als berufsbezogener Lernort in der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte.
Ausgehend von ihren unterschiedlichen Kompetenzen und Aufgaben arbeiten die Einrichtungen der Lehrerbildung zusammen und gewährleisten in enger Kooperation Ganzheitlichkeit und Vernetzung der Lehrerbildung durch übergreifende Vorhaben. Sie schließen zu diesem Zweck Kooperationsvereinbarungen; die Einbeziehung von Behörden, Fachhochschulen und Einrichtungen in freier Trägerschaft ist möglich.
Nach Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG) vom 12. März 2008 (GVBl. S. 45), geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2009 (GVBl. S. 592).