Empfehlungen des Thillm

Empfehlungen des ThILLM

Aufgaben und Strukturierung der Kommunalen Medienzentren in Thüringen - Empfehlungen des Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) zur Umsetzung des §42 des Thüringer Schulgesetzes

Das ThILLM steht den Kommunalen Medienzentren stets als Ansprechpartner zur Verfügung und bietet spezifische Fortbildungsveranstaltungen an, die u.a. auf die Zusammenarbeit und Vernetzung im Bereich des schulischen Medienservice gerichtet sind.

Das Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) vom 6. August 1993 in der Fassung vom 30. April 2003 nimmt im § 42 Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) und den Land-kreisen sowie kreisfreien Städten in Angelegenheiten der Kommunalen Medienzentren:

(1)  Die Medienzentren, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten personell und sächlich ausgestattet und unterhalten werden, beschaffen die für die Schulen erforderlichen Medien, stellen diese bereit und erfüllen die damit verbundenen medienpädagogischen und organisatorischen Aufgaben.

(2)  Das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien berät die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Medienzentren bei der Einrichtung der Medienzentren und der Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben.


Das Thillm kommt seiner rechtlich festgelegten Beratungsfunktion mit folgenden Empfehlungen nach. Die Inhalte dieser Empfehlungen sollen von den Kommunalen Medienzentrum zur Kenntnisnahme genommen und bei der Arbeit berücksichtigt werden.

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Foto: Medienzentrum Nordhausen