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Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter                                            

Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter erfolgt zu dem vom Ministerium festgelegten und bekanntgegebenen Einstellungstermin. Über den Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheidet die nach dem Thüringer Gesetz zur Regelung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehramtsanwärter zuständige Stelle. Mit der Zulassung wird das Staatliche Schulamt bestimmt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen Vorbereitungsdienst abzuleisten hat. Außerdem wird das zuständige Staatliche Studienseminar für Lehrerausbildung oder die Seminarschule benannt. Soweit nicht beamtenrechtliche Vorschriften entgegenstehen, leistet der Bewerber den Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ab.

Anerkennung von Abschlüssen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
 
Zulassung zum Vorbereitungsdienst: Merkblätter und Bewerbungsformulare
 
Bewerbungstermin für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen

Informationen zu Ausbildungsplatzhöchstzahlen, Fachhöchstzahlen und Fachkombinationshöchstzahlen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter finden Sie hier.

 

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