ALLGEMEIN BILDENDE SCHULEN MIT PRIMARSTUFE
Allgemein bildende Schulen mit Primarstufe umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie werden von allen Schülern gemeinsam besucht.
Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als Voraussetzung für jede weitere schulische Bildung.
Die Bildungsarbeit in der Primarstufe basiert im Wesentlichen auf den beiden sich gegenseitig ergänzenden Steuerungsinstrumenten:
- dem Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre (2008), fortgeschrieben im Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre (2015) und
- den Thüringer Lehrplänen für die Fächer der Grundschule.
Mit den im Jahr 2010 überarbeiteten Lehrplänen für die Thüringer Grundschulen werden die Ansprüche, die das Kind an die Gesellschaft stellt (erstmals formuliert im TBP-10) und die Ansprüche, die die Gesellschaft an das Kind stellt (formuliert in den Lehrplänen) miteinander in Beziehung gesetzt. Die aktuellen Lehrpläne für die Thüringer Grundschulen legen das gleiche Bildungsverständnis wie der Thüringer Bildungsplan zugrunde.
Pädagogen der Primarstufe sind einerseits den individuellen Bildungsprozessen des einzelnen Kindes verpflichtet und andererseits müssen sie die individuellen Leistungen zu normativ gesetzten Standards ins Verhältnis setzen und bewerten.
Im Schulalltag sind Bildungsprozesse ganztägig und ganzheitlich zu initiieren und zu gestalten. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, braucht es Pädagogen, die sich als Lernbegleiter, Unterstützer, Beobachter und Ko-Konstrukteur kindlicher Bildungsprozesse verstehen.