Hinweise und Regeln für die Nutzung von Seminarräumen des ThILLM
Grundsätzlich ist für die Nutzung der Räumlichkeiten des ThILLM Folgendes von allen Nutzer zu beachten:
Ein Raumwechsel ist ohne Zustimmung des Lehrgangsmanagements 2 (LGM) nicht gestattet. Sollte die Nutzung eines zugewiesenen Raumes ganz entfallen, muss dies dem LGM rechtzeitig mitgeteilt werden.
Der Leiter des ThILLM, sein Stellvertreter oder eine von ihm beauftragte Person üben das Hausrecht aus.
Wann können Sie den Seminarraum benutzen?
• Die Seminarräume stehen Ihnen zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr (freitags bis 18.30 Uhr) zur Verfügung.
• Die Türen des Haupteingangs und des Seiteneingangs (Glasanbau der Cafeteria) sind bis 17.00 Uhr geöffnet.
• Halten Sie nach 17.00 Uhr die Haustüren verschlossen.
• Alle Türen – mit Ausnahme des Seiteneingangs des Haupthauses – können nach Ende der Öffnungszeiten zum Verlassen des Gebäudes von innen geöffnet werden. Das Betätigen eines Nothebels ist nicht erforderlich.
• Das Haus III (sog. Turnhalle) ist nach Bedarf zum Lehrgangsbetrieb geöffnet.
• Die Türen werden vom Wachdienst um 20.00 Uhr (freitags um 18.30 Uhr) geschlossen. Danach ist der Aufenthalt aus sicherheitstechnischen Gründen nicht gestattet.
• Eine Nutzung am Wochenende ist nur nach vorheriger hausinterner Abstimmung der Veranstaltungsverantwortlichen möglich.
Was ist während eines Seminars zu beachten?
• Die im Raum befindlichen Moderationshilfen (auch audiovisuelle Medien) dürfen ohne vorherige Absprache weder in andere Räume transportiert noch aus anderen Räumen ergänzt werden.
• Plakate und Moderationskarten dürfen nur an den Stellwänden und nicht an den Wänden befestigt werden.
• Es ist untersagt, eigenmächtig Ausstattungsgegenstände oder mit den Bauwerken verbundene Gegenstände von ihrem Platz zu entfernen, umzustellen, zu beschriften, anzustreichen, mit Lack, Farbe oder Flüssigkeit in Berührung zu bringen, zu bekleben, Nägel, Schrauben und andere Befestigungsmittel anzubringen oder sie in sonstiger Weise zu verändern. Dies gilt für die Bauwerke selbst, für Teile davon sowie für Außenfassaden und Ausstattungsgegenstände in den Außenanlagen.
• Die Bodenbeläge sind in geeigneter Weise vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen.
• In den Seminarräumen dürfen keine Speisen und Getränke konsumiert werden.
• Die Nutzung der Teeküchen des ThILLM ist ausschließlich den Bediensteten des ThILLM gestattet. Teilnehmer können den Aufenthaltsbereich in der 1. Etage nutzen.
• Rauchen ist in allen Gebäuden und sonstigen umschlossenen Räumen des ThILLM untersagt!
• Beim Rauchen im Außenbereich sind Reste in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen; der Nichtraucherschutz ist zu gewährleisten.
Was ist nach der Beendigung eines Seminars zu beachten?
• Die ausgeliehenen Mediengeräte sind - wie bei der Übergabe oder im Vorfeld abgesprochen - wieder abzugeben.
• Tische und Stühle sind wieder in die ursprüngliche Ordnung zu bringen.
• Die Tafel bzw. benutzte Boards sind zu reinigen, benutztes FlipchartPapier zu entsorgen und die Stellwände zu leeren.
• Von Ihnen in Betrieb genommene elektrische Geräte sind auszuschalten.
• Fenster und Türen sind zu schließen.
• Das Licht ist zu löschen.
Hinweise für die Dozenten zu den Mediengeräten:
• Sofern ausnahmsweise die Abholung von Mediengeräten durch Dozenten erfolgt, beachten Sie bitte, dass die Übergabe immer in der Zeit von 8:30 Uhr bis 9:00 Uhr erfolgt.
• Für die Ausleihe einiger Medien ist unter Umständen eine vorherige Einweisung notwendig; dies ist im Vorfeld mit der/dem Veranstaltungsverantwortlichen oder der Ausleihe abzustimmen.
Hinweise zum Brandschutz
Der Umgang mit offenem Feuer ist in allen Gebäuden des ThILLM nicht gestattet.
Pläne der Fluchtwege hängen an den hierfür vorgesehenen Stellen in allen Gebäuden des ThILLM aus; mit diesen Plänen haben sich alle Nutzer vertraut zu machen. Fluchtwege sind zudem entsprechend gekennzeichnet. Fluchtwege und Verkehrsflächen sind freizuhalten.
Bitte beachten Sie zudem den Aushang zum Verhalten im Brandfall sowie die über den QR-Code ebenfalls nachlesbaren Teile B und C der Brandschutzordnung des ThILLM.