ZUSAMMENARBEIT MIT DEM ZUSTÄNDIGEN JUGEND- UND ORDNUNGSAMT
„In besonderen Fällen von andauernder oder wiederholter Schuldistanz kann nur eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen der Schule, dem zuständigen Jugendamt und dem Ordnungsamt die Grundlage für erfolgreich wirkende Handlungsstrategien sein.“ (Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Hrsg.): Fachliche Empfehlung zum Umgang mit Schuldistanz in Thüringen Erscheinungsformen Ursachen Grundsätze Handlungsschritte. Erfurt. 2013, S. 8.)