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Schulsportpraxis

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Wahlprüfungsfach Sport - zur Erlangung des Realschul- bzw. Qualifizierenden Hauptschulabschlusses

Seit 10 Jahren besteht an der Thüringer Regelschule für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Sport als mündliches Prüfungsfach zur Erlangung des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses bzw. des Realschulabschlusses anzuwählen. Der Prüfungsstatus impliziert neben motorischen Leistungen gleichrangig theoretisches Wissen einzubringen. Die systematische Entwicklung des körperlich-sportlichen Könnens sowie die Aneignung sporttheoretischer Kenntnisse in verschiedenen Lernbereichen sind somit gleichermaßen Gegenstand eines modernen Sportunterrichts.

Die Thüringer Schulordnung regelt im Teil 7 die Fragen um die Sportprüfung. Für die Arbeit an den Regelschulen und in den Fachkonferenzen Sport steht eine zusammenfassende Präsentation zur Verfügung. Die Fachberater der Regelschulen leiten die Fachkollegen in den Schulamtsbereichen bei der Erstellung der Prüfungsfragen sowie der Erwartungsbildern und Bewertungsmaßstäbe an. Um ein hohes Maß an Vergleichbarkeit zu gewährleisten, haben die Fachberater Sport Kriterien erarbeitet, denen die Prüfungsaufgaben und Erwartungsbilder entsprechen sollen.

Der Fachkonferenz kommt bei der langfristigen und kontinuierlichen Planung des Sportunterrichts unter dem Aspekt der Durchführung einer Wahlprüfung Sport besondere Bedeutung zu. So sind in jeder Klassenstufe die Lernbereiche entsprechend der Vorgaben des Lehrplans in einem ausgewogenem Maß zu planen, klassenspezifische Endniveaus anzustreben und Absprachen der Kollegen zu Zielen, Inhalten, Methoden und Bewertungsmöglichkeiten notwendig.
 

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Ansprechpartner

Thüringer Institut für
Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM)

Heinrich-Heine-Allee 2-4
99438 Bad Berka