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Digitalpakt Schule

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Weiterführende Informationen und Unterlagen erhalten Sie auf der Hauptseite des TMBJS...
(https://bildung.thueringen.de/schule/medien/digitalpaktschule)

Die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche stellt eine zentrale strukturelle Herausforderung für die Bildung junger Menschen am Bildungsstandort Deutschland dar. Der Aufbau und der Unterhalt einer zukunftstauglichen digitalen Bildungsinfrastruktur entspricht dem gesamtstaatlichen Interesse, allen Heranwachsenden Bildungschancen unter gleichen Bedingungen einzuräumen.

Die im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmittel bieten die Chance, die Ziele der Digitalstrategie Thüringer Schule – DiTS mittelfristig zu erreichen.

Die von der Strategie der Kultusministerkonferenz Bildung in der digitalen Welt abgeleiteten Maßnahmen der „Digitalstrategie Thüringer Schule – DiTS“ haben zum Ziel, dass bis zum Ende des DigtalPakts Schule 2019 bis 2024

  • die schulische Infrastruktur an den Thüringer Schulen so ausgebaut ist, dass ein durch digitale Medien und Technologien unterstütztes Lernen für jede Schülerin und jeden Schüler überall in jeder Schule möglich ist,
  • die notwendigen Lehrplangrundlagen für den Erwerb von Kompetenzen in der digitalen Welt und für das Lernen in digitalen Umgebungen erarbeitet sind,
  • die Lehrkräfte so fortgebildet sind, dass sie Lehr- und Lernformen, die den Einsatz digitaler Medien einschließen, für alle Schülerinnen und Schüler gewinnbringend anwenden können und
  • das Thüringer Schulportal zur landesweiten digitalen Bildungsplattform einschließlich eines für alle Schulen zugänglichen Lernmanagementsystems ausgebaut ist.

Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten bei dieser Zukunftsaufgabe zusammen. In diesem Zusammenhang gewährt der Bund den Ländern auf der Grundlage von Artikel 104c des Grundgesetzes im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung Finanzhilfen. Diese werden nochmals mit Landesmitteln in Höhe von jeweils 10 Prozent aufgestockt.

Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt in Thüringen auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 (DigitalPakt-Richtlinie).

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Aktuelle Unterlagen - Teil I Digitale Infrastruktur an den Schulen

Eine wichtige Voraussetzung zum Gelingen ist, dass jede Schule über ein pädagogisches Medienkonzept verfügt, damit die vorhandene oder noch entstehende Bildungsinfrastruktur zielgerichtet eingesetzt werden kann. Die Entwicklung solcher Konzepte kann in Anlehnung an den Leitfaden zur Erstellung eines schulischen Medienkonzepts des ThILLM erfolgen.

Die Erarbeitung medienpädagogischer Konzepte stellt die Schulen und Schulträger teilweise vor neue Herausforderungen. Sie erhalten dabei insbesondere vom ThILLM Unterstützung, indem individuelle Beratung - auch vor Ort - angeboten wird.

 

Dokumente - Teil I
Antragsteller: die Schulträger für die Schulen

Teil I: Antrag

Teil I: Anlage 1 - Kosten- und Zeitplan

Teil I: Anlage 2.1 - Medienkonzept

Teil I: Anlage 2.2 - Ausstattungsplanung

Teil I: Anlage 2.3 - Fortbildungsplanung

Teil I: Anlage 3 - Erklärung

 

Übersicht über die Mittelverteilung auf die freien Träger

 

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KONTAKT

Thüringer Institut für
Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM)

Heinrich-Heine-Allee 2-4
99438 Bad Berka
 

Ansprechpartner für Fragen zur Antragstellung:

 

Ansprechpartnerin für die Erarbeitung des schulischen Medienkonzepts - Digitalpakt-Antrag Teil I (Anlage 2.1; Anlage 2.2; Anlage 2.3) - und für die Fortbildungsplanung:

  • Melanie Hey, ThILLM, Referat 4 1
    +49 36458 56-269
    +49 36458 56-300