Die Anwärtervertretung ist ein Organ der Mitwirkung der Lehramtsanwärter in Angelegenheiten der Ausbildung. Die Wahl erfolgt jährlich im September nach der Einstellung der neuen Lehramtsanwärter in den Vorbereitungsdienst.
Der Seminartag für die Ausbildungsveranstaltungen ist der Dienstag. Ausbildungsunterricht, Hospitationen und andere schulische Veranstaltungen sind so zu planen, dass die Lehramtsanwärter am Seminartag keine weiteren Verpflichtungen an ihrer Ausbildungsschule haben. Einige Fachseminare können auch nach Absprache in den Gruppen nach dem Unterricht an anderen Wochentagen stattfinden.
Die Seminarbibliothek ist jederzeit nutzbar. Ausgeliehenen Bücher sind in der Regel nach 2 Wochen zurückzugeben.
In triftigen Ausnahmefällen kann eine Dienstbefreiung genehmigt werden. Diese Genehmigung erteilt der Schulleiter als Dienstvorgesetzter. Sind von der Freistellung Veranstaltungen des Seminars betroffen, so ist im Voraus das Einvernahmen des Seminarleiters einzuholen.
Dienstort ist die Ausbildungsschule, die vom Staatlichen Schulamt zugewiesen wurde.
Dienstvorgesetzter während des Vorbereitungsdienstes ist der Schulleiter.
Zu den Dienstpflichten eines Lehramtsanwärters gehört die Teilnahme an allen Ausbildungsveranstaltungen des Seminars.
Die Lehramtsanwärter sind verpflichtet, an allen dienstlichen Maßnahmen an der Ausbildungsschule teilzunehmen. Dazu gehören neben der Erteilung von bedarfsdeckenden und angeleiteten Unterricht und Hospitationen auch die Teilnahme an Konferenzen und Elternabenden, die Unterstützung der Pausenaufsicht, die Begleitung bei Wandetagen und Klassenfahrten.
Dienstunfälle sind der Ausbildungsschule bzw. dem zuständigen Staatlichen Schulamt unverzüglich zu melden.
Bei allen Schreiben an übergeordnete Dienststellen ist der Dienstweg einzuhalten. D.h., Schreiben werden über den Schulleiter oder den Seminarleiter an die entsprechende Dienststelle weitergeleitet.
Die Thüringer Landesfinanzdirektion ist für die Gehälter und Versorgung aller Beamten zuständig.
Thüringer Landesfinanzdirektion
Zentrale Gehaltsstelle
Leipziger Straße 71
99085 Erfurt
In diesem Ausbildungsnachweis dokumentieren Sie die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen des Seminars entsprechend Ihres individuellen Ausbildungsplanes. Dieser Nachweis ist zum Ende eines jeden Halbjahres beim Seminarleiter einzureichen und wird am Ende der Ausbildung der Ausbildungsakte beigefügt.
Möchten Sie als Begleitperson an einer Klassenfahret teilnehmen, beantragt die Schulleitung schriftlich bei der Seminarleitung Ihre Teilnahme. Der Antrag wird durch die Seminarleitung nach Absprache mit den Fachleitern in der Regel ein mal während der Ausbildungszeit genehmigt. Die erforderliche Dienstreisegenehmigung ist beim Schulleiter einzuholen. Lehramtsanwärter dürfen Klassenfahrten nicht eigenverantwortlich durchführen, sondern sind eine zusätzliche Begleitperson.
Bei Erkrankungen informieren Sie bitte umgehend die Ausbildungsschule und das Seminar. Wenn ein Unterrichtsbesuch durch Krankheit ausfällt, sagen Sie den Besuch direkt bei dem zuständigen Fachleiter oder der Seminarleitung ab. Legen Sie eine Kopie der Dienstunfähigkeitsbescheinigung im Seminar vor. Das Original der Bescheinigung erhält die Ausbildungsschule innerhalb von 3 Tagen.
Die Thüringer Lehrpläne für alle Fächer in der jeweils gültigen Fassung sind auf den Internetseiten des Thillm zu finden.
Die Unterrichtsentwürfe für die Lehrproben sind jeweils am letzten Unterrichtstag vor der Lehrprobe bis 12.00 Uhr abzugeben. Die genaue Verfahrensweise ist mit dem Fachleiter oder der Seminarleitung abzusprechen.
Alle Lehramtsanwärter sind verpflichtet, während des Vorbereitungsdienstes ein Portfolio zu führen. Genauere Informationen erhalten Sie im Ausbildungsmodul 1.
Jeder Lehramtsanwärter führt eigenverantwortlich einen Tätigkeitsnachweis über die an der Ausbildungsschule geleistete Unterrichtstätigkeit. Dieser Nachweis ist zum Ende eines jeden Halbjahres beim Seminarleiter einzureichen und wird am Ende der Ausbildung der Ausbildungsakte beigefügt.