Die Abgabe von Unterlagen, Mitteilungen oder Anträgen erfolgt immer im Sekretariat oder über Einwurf in den Briefkasten vor dem Sekretariat GY im 1. OG Haus 1.
Generell nehmen die LAA obligatorisch an allen Veranstaltungen an der Schule und am Studienseminar teil. Ausgenommen sind WOA Veranstaltungen (wahlobligatorische Ausbildung).
Das Beamtenverhältnis des LAA beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde und endet (i. d. R. nach 18 Monaten) mit dem Tag der Aushändigung des Zeugnisses der Zweiten Staatsprüfung. Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist auf Wunsch des LAA im Vorbereitungsdienst möglich. Über die rechtlichen Konsequenzen kann sich der LAA individuell informieren.
Die Bibliothek des Studienseminars verfügt über Fachliteratur, Hausarbeiten und zahlreiche Fachzeitschriften. Diese können vor Ort eingesehen oder in Absprache mit den jeweiligen Fachleitern für die Unterrichtsarbeit, zur Prüfungsvorbereitung u. ä. ausgeliehen werden.
Ein entsprechendes Formular befindet sich im Sekretariat der Schule. Ausgefüllt wird es an das zuständige Schulamt weitergeleitet.
LAA unterstehen der Dienstaufsicht des
Schulamtes und der Fachaufsicht des
Studienseminars. Entsprechend sind die Vorgesetzten die Mitglieder der jeweiligen Schulleitung und der Seminarleitung. Im Krankheitsfall oder bei anderen besonderen Anlässen sind immer beide Leitungen zu informieren.
Bei allen Schreiben an übergeordnete Dienststellen ist der Dienstweg einzuhalten. D.h. Briefe etc. werden über die Schulleitung/die Seminarleitung an die entsprechende Behörde geschickt. Ausgenommen ist der Schriftverkehr mit der Beihilfestelle, der Reisekostenstelle und der Thüringer Bezügestelle (Thüringer Landesfinanzdirektion).
Informationen zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst finden sich auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK).
Die
Fachleiterinnen und Fachleiter beraten die LAA im Rahmen von Unterrichtsbesuchen und Beratungsgesprächen. Sie führen Fachseminare und Allgemeine Seminare durch und sind an der
Durchführung der benoteten Lehrproben sowie an den praktischen und mündlichen Staatsprüfungen beteiligt.
Nach den Bestimmungen der KMK vom 06.12.2012 ergeben sich für die inhaltliche Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes und die Staatsprüfung 11 Handlungsfelder.
Es wird den LAA Zeit zur Verfügung gestellt, sich
mit Themen, die den individuellen Lernbedürfnissen entsprechen,
auseinander zu setzen. Der Nachweis erfolgt über den Eintrag in der
Ausbildungsdokumentation.
Im Fall einer Krankheit erhält die Schule den Krankenschein. Eine Kopie geht per Fax oder E-Mail an das Sekretariat des Studienseminars. Auch ist eine telefonische Vorabinformation notwendig. Kann durch Krankheit eine Lehrprobe nicht durchgeführt werden, so ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen (ThürAZStPLVO, § 14/7).
Die LAA legen je Ausbildungsfach eine benotete Lehrprobe ab. Die Lehrproben werden
terminlich mit allen Beteiligten (LAA, Schulleitung, Fachleiterin/Fachleiter, Seminarleitung)
abgestimmt (§ 14 ThürAZStPLVO 2016).
Bei Wanderungen, Schullandheimaufenthalten u. a. Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes darf der Lehramtsanwärter nur als zweite Aufsichtsperson eingesetzt werden.
Der „Markttag der Ideen“ versteht sich als ein Höhepunkt der
Ausbildung und dient der Bestätigung und Weiterentwicklung der
Lehrerpersönlichkeit. Er ist eine offizielle und obligatorische Ausbildungsveranstaltung
für alle Jahrgänge und eine Plattform für Ideen, Unterrichtsvorschläge,
Materialien u. ä. aus der eigenen schulischen Arbeit.
Ziele:
Verantwortlich für die Ausgestaltung ist der jeweilige im
letzten Ausbildungsabschnitt befindlichen Jahrgang.
Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig und müssen außerhalb der Unterrichts- und Ausbildungszeiten liegen. „Anträge auf Genehmigung zur Übernahme einer Nebentätigkeit“ müssen der Schulleitung der Ausbildungsschule, der Seminarleitung und abschließend dem Schulamt vorgelegt werden. Das Antragsformular finden sie auf den Internetseiten der Thüringer Schulämter.
Jeder LAA führt in seiner Ausbildungszeit
ein Portfolio und wird in der Portfolioarbeit begleitet.
Eine Schwangerschaft wird über die Schule am Schulamt angezeigt (Formular an der Schule). Die Mitteilung des voraussichtlichen Geburtstermins wird am Studienseminar durch ein Kopie des Mutterpasses mitgeteilt. Eine Abstimmung des Ausbildungsplanes nach dem Ende des Mutterschutzes erfolgt über die Seminarleitung. Der „Leitfaden zum Mutterschutz“ enthält eine Checkliste mit wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen zum Heraustrennen. Hier
Das Thüringer Lehrerbildungsgesetz regelt die Lehrerbildung in Thüringen. Es beschreibt Ziele und Inhalte der Lehrerbildung in Thüringen, gibt Auskunft über die Phasen der Lehrerbildung und die Einrichtungen der Lehrerbildung sowie ihre Kooperation und beschreibt die Aufgaben der beteiligten Ausbildungseinrichtungen.
Urlaub wird in der unterrichtsfreien Zeit genommen. Regelungen zum Sonderurlaub in besonderen Fällen erfolgen über das zuständige Schulamt. Beamten auf Widerruf stehen 27 Arbeitstage Erholungsurlaub im Jahr zur Verfügung.
Der/die VfA ist eine Lehrkraft der Ausbildungsschule, der Koordinierungs-, Unterstützungs- und Ausbildungsaufgaben in allen drei Phasen der Lehrerbildung übertragen werden.