Seminarporträt
Seminarschulverbund für das Lehramt an Grundschulen in der Region Nordthüringen |
Seminar-ABC
Stichworte
Der Einsatz in Klasse 4 ist grundsätzlich möglich, allerdings ist diese
Variante insbesondere mit Blick auf die praktische Prüfung ungünstig, für LAA die im Februar, Mai oder im November beginnen. Da
die Prüfung im zweiten Ausbildungshalbjahr stattfindet,
müssten die LAA sich noch einmal auf eine völlig neue Klasse einstellen.
Alle Beobachtungsergebnisse von Schülern und die bisherigen Analysen
für die Lernvoraussetzungen wären hinfällig und müssten mühevoll noch
einmal neu erarbeitet werden. Fazit: Der Einsatz in Klasse 4 zu Beginn des Vorbereitungsdienstes sollte
möglichst nicht erfolgen, weil der LAA im
Prüfungshalbjahr dann eine neue Klasse erhalten müsste.
Die Fachleiter des SSV haben nur dienstags und mittwochs die Möglichkeit,
Beratungsbesuche im Unterricht des LAA durchzuführen. An einem dieser
beiden Tage sollte daher auch das Wahlfach des LAA liegen. Kann dies nicht
berücksichtigt werden, bitten wir ca. 2-3 mal im Schuljahr eine
Stundenplanänderung vorzunehmen, damit der Fachleiter seiner
Hospitations- und Beratungspflicht nachkommen kann. Detailfragen müssten
natürlich mit Blick auf die konkrete Situation geklärt werden.
Der Fachleiter spricht den Termin gemeinsam mit dem LAA ab.
Der LAA kündigt das Kommen des Fachleiters vorher in der Schule an. Nach der
Hospitation ist es notwendig, dass LAA und Fachleiter einen Arbeitsraum
zur Verfügung haben, in dem sie ungestört auswerten können. Außerdem
sollte es möglich sein, dass Fachleiter, fbL und /oder VfA und / oder
Schulleiter ebenfalls im Laufe des Tages etwas Zeit für ein kurzes
Gespräch finden.
Grundlage des Bewertungsprozesses sind die standardisierten Leistungsbilder. Bewertet wird entsprechend der ThürAZStPLVO in der gültigen Fassung mit Note und Punktzahl.
Der Leiter der Ausbildungsschule erstellt entsprechend der ThürAZStPLVO in der gültigen Fassung die Gesamtbeurteilung unter Beteiligung des fbL und VfA. Gemeinsam legen sie eine Note mit entsprechender Punktzahl fest. Die Beurteilung wird dem LAA durch den Schulleiter eröffnet. Sie wird mit Bestandteil seiner Vornote sein. Auf nachfolgende Aspekte soll sich die Gesamtbeurteilung des LAA beziehen:
Detaillierte Hinweise zur Beurteilung von LAA finden sich im internen Bereich für die Ausbildungsschulen des SSV. Grundsätzlich sollten LAA solche Aufgaben übertragen bekommen, die
möglichst in der eigenen Ausbildungsklasse stattfinden und dem
Ausbildungsfortschritt dienlich sind. Deshalb können anderweitige
Einsätze (z. B. Computerkurse, Arbeitsgemeinschaften, Ergänzungsstunden,
Hausaufgabenbeaufsichtigung im Hort, Schülerbegleitung zum Schwimmen
und zu anderen regelmäßig statt findenden Veranstaltungen), die nicht
direkt den Unterricht und die Ausbildungsklasse betreffen nur Ausnahmen
und kein Dauerzustand sein. Mit dem LAA muss diese Angelegenheit
einvernehmlich besprochen werden.
Der LAA zeigt 2 Lehrproben (Unterrichtsstunden) entsprechen der Festlegung der ThürAZStPLVO in der gültigen Fassung. Danach steht ihm eine Nachbesinnungszeit von mindestens 15 Minuten pro Lehrprobe und höchstens 45 Minuten für beide Lehrproben zur Verfügung. Das heißt, dass sich spätestens 45 Minuten nach Ende der letzten Lehrprobe des LAA alle Beteiligten in einem Raum versammeln, um die anschließende Reflexionsrunde und die Besprechung und Festlegung der Noten vorzunehmen. Die Anhörungs- und Beratungszeit sollte 45 Minuten pro Lehrprobe nicht überschreiten. Beispiel:
Nach der benoteten Lehrprobe steht dem LAA ein Beratungsgespräch mit dem Fachleiter zu. In der Regel findet dieses zu einem anderen Zeitpunkt statt. Im Schulalltag verschriftlicht der LAA bei angeleitetem und selbstständigem Unterricht seine Gedanken in der Form, wie es jeder andere Lehrer auch tut, i.d.R. durch einen handschriftlichen Unterrichtsablauf. Die Empfehlung der Seminarschule ist eine tabellarische Verlaufsform, in der nachfolgende unterrichtliche Aspekte Beachtung finden:
Des Weiteren formuliert der LAA das Stundenthema, benennt i.d.R. 1 Hauptziel und legt die Teilziele fest. Diese Praxis der Minimalplanung soll der LAA stets beibehalten, weil er durch ständiges Üben zunehmend mehr Planungssicherheit erhält. Hospitieren SchL, fbL oder VfA beim LAA, können diese auf Wunsch Einsicht in seine Planungsunterlagen nehmen. Hospitiert der Fachleiter beim LAA im Unterricht, ist ebenfalls nur oben beschriebene Minimalplanung erforderlich, jedoch Computer geschrieben mit Sitzplan, Tafelbild und allen Arbeitsblättern, die den Schülern für die Stunde zum Lernen zur Verfügung gestellt werden. Bei benoteten Lehrproben und zur Zweiten
Staatsprüfung sind die Planungsunterlagen ausführlicher zu erstellen. Über die entsprechenden Festlegungen ist der LAA informiert. In der Verwaltungsvorschrift
„Sicherheit im Schulsport“ des Thüringer Kultusministeriums vom
13. Juni 2017 heißt es: Voraussetzungen für den Einsatz als Lehrer im Schulschwimmunterricht sind:
Über den Nachweis einer Lehrbefähigung für das Fach Sport verfügt der LAA noch nicht, da er sich momentan in Ausbildung befindet. Aus diesem Grund ist der Einsatz im Schwimmunterricht nicht möglich.
Sollte der LAA aber bereits über den Nachweis der Rettungsfähigkeit (mindestens das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen DRSA in Bronze) verfügen, so kann er als Aufsichtsperson eingesetzt werden (siehe gültige Verwaltungsvorschrift) oder kann bei Lehrern, die vom Staatlichen Schulamt als Schwimmlehrer bestätigt sind, hospitieren. Auch die Förderstunden gehören zum wöchentlichen Unterrichtspensum der LAA. Sie erfordern ebenfalls eine sehr intensive Vor- und Nachbereitung. Für jeden Lehrer in der 3. Phase bedeutet 1 Förderstunde gleich 1 Unterrichtsstunde, also auch für den LAA. Nach der ThürAZStPLVO in der gültigen Fassung wählen Lehramtsanwärter, die einer Seminarschule zugewiesen sind, aus ihrer Mitte jährlich einen Anwärtersprecher und seinen Stellvertreter. Die Anwärtervertretung ist ein Organ zur Mitwirkung der Lehramtsanwärter in Angelegenheiten der Ausbildung. Zwischen der Anwärtervertretung und der Seminarleitung finden regelmäßig Beratungen statt. Darüber hinaus führen das Staatliche Schulamt Nordthueringen und das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) Beratungen über dienstrechtliche Fragen und Angelegenheiten der Ausbildung durch. Arbeitsformen sind die jeweiligen Handlungen, die
im Unterricht ausgeführt werden (sollen), um die Auseinandersetzung mit dem
Lerngegenstand zu ermöglichen. Beispiele sind:
Die Erfüllung der Aufsichtspflicht gehört wegen ihres unmittelbaren Zusammenhanges zum schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu den Dienstpflichten aller Lehrer. Darum ist jeder Lehrer unabhängig von der Einteilung zu bestimmten Aufsichtsaufgaben verpflichtet, Aufsicht zu führen, sobald er sich im Dienst befindet und sich die Notwendigkeit einer Aufsichtsführung aus den Umständen ergibt.
Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation der Aufsicht an der Schule und damit auch für den Einsatz von Lehramtsanwärtern zur Aufsicht. Die Anzahl der Aufsichten sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den sonstigen Aufgaben des Lehramtsanwärters stehen. Laut Paragraph 13 Abs. 3 ThürAZStPLVO in der geltenden Fassung darf der Lehramtsanwärter bei sonstigen Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes (beispielsweise Schulwanderungen, Studienfahrten, Schullandheimaufenthalten) nur als zweite Aufsichtsperson eingesetzt werden. Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte. Für jeden Abschnitt erhält der Lehramtsanwärter vom Seminar bestimmte Beobachtungs-, Hospitations- oder Arbeitsaufträge, die er zu Ausbildungszwecken eigenverantwortlich zu erledigen hat. Der Lehramtsanwärter soll sich in den zwei Abschnitten vor allem folgenden Ausbildungsschwerpunkten widmen:
Abschnitt 1: Orientierungs-/Kernphase
Abschnitt 2: Ende der Kernphase und Prüfungsphase
Der Ausbildungsplan enthält alle Termine der Ausbildung. Er wird dem Lehramtsanwärter am Beginn der Ausbildung vorgestellt, befindet sich im jeweiligen Dropboxordner des Ausbildungsjahres und hängt zur Einsichtnahme im Seminar. Der LAA informiert das Kollegium seiner Schule sowie alle an der Ausbildung beteiligten Personen in Abständen über anstehende Ausbildungsschwerpunkte. Zudem informiert der LAA die Schulleitung über Änderungen im Ausbildungsplan.
An ihren Ausbildungsschulen sollen die Lehramtsanwärter vordergründig unter Anleitung lernen
Dabei können dem Lehramtsanwärter, abhängig vom individuellen Ausbildungsstand, zunehmend mehr selbstständige und eigenverantwortliche Tätigkeiten übertragen werden. Zur Dokumentation der besuchten Ausbildungsveranstaltungen erhält jeder Lehramtsanwärter zu Beginn des Vorbereitungsdienstes ein Ausbildungstagebuch. Für das Führen des Ausbildungstagebuches ist jeder Lehramtsanwärter selbst verantwortlich. Das Ausbildungstagebuch ist zu allen Ausbildungsveranstaltungen mitzubringen und dem Verantwortlichen zur Unterschrift vorzulegen. Die Nichtteilnahme an Veranstaltungen wegen Krankheit und entschuldigter Abwesenheit ist im Ausbildungstagebuch einzutragen. Der Eintrag muss zeitnah vom Verantwortlichen (ggf. auch von der Seminarleitung) abgezeichnet werden. Zum Gespräch zum Ausbildungsstand ist das Ausbildungstagebuch dem FL nach Aufforderung vorzulegen. Vor der Prüfungszulassung ist das Ausbildungstagebuch der Seminarleitung nach Aufforderung vorzulegen.
Das Ausbildungstagebuch bietet einen ständigen Überblick über den Stand der Ausbildung. Bei längerer Krankheit, Erziehungsurlaub und Wiedereinstieg in die Ausbildung ist ein Überblick über bereits besuchte Ausbildungsveranstaltungen möglich. Somit kann eine Auswahl der Seminare beim Wiedereinstieg auch in anderen Jahrgängen getroffen werden. Die Gesamtstundenzahl der Ausbildungsveranstaltungen wird in der ThürAZStPLVO in der gültigen Fassung festgeschrieben. Der Lehramtsanwärter ist verpflichtet, an allen ihn betreffenden
Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Diese Ausbildungsveranstaltungen gehen
jeder anderen Tätigkeit des Lehramtsanwärters vor.
Die Inhalte der Ausbildungsveranstaltungen können dem Ausbildungsplan entnommen werden. Die Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die
Lehrämter (ThürAZStPLVO) regelt alle Belange der Ausbildung. Sie ist auf den Internetseiten des Landesprüfungsamtes zu finden.
Das Beamtenverhältnis des LAA beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde und endet mit dem Tag der Aushändigung des Zeugnisses der Zweiten Staatsprüfung. Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist auf Wunsch des LAA im Vorbereitungsdienst möglich. Über die rechtlichen Konsequenzen kann sich der LAA individuell informieren. Begleiteter Unterricht bedeutet für den Lehramtsanwärter
Bei der Auswertung erhält der Lehramtsanwärter vom fbL eine klare Rückmeldung und ggf. Hinweise zur Veränderung des Unterrichts. Der Charakter einer Unterrichtsstunde ist gekoppelt an die Stellung der einzelnen Stunde innerhalb der Unterrichtseinheit (Stoffeinheit). So lässt sich eine Unterrichtsstunden z.B. als Einführungsstunde, erste Übungsstunde, Übungsstunde, Übung- und Festigungsstunde bzw. Anwendungsstunde charakterisieren. Dienstort für alle Lehramtsanwärter ist der Ort der Ausbildungsschule, die vom Schulamt zugewiesen wurde.
Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. Die Anordnung oder Genehmigung bedarf der Schriftform. Jeder Lehrer ist daher verpflichtet, vor dem Antritt einer Dienstreise einen Dienstreiseantrag zu stellen. Die entsprechenden Formulare erhält man im Sekretariat der Schule bzw. als Downloadformular auf den Seiten des Staatlichen Schulamtes Nordthüringen. Weiterführende Informationen zum Thema “Dienstreisen” können dem Thüringer Reisekostengesetz entnommen werden. Bei allen Schreiben an übergeordnete Dienststellen ist unbedingt der Dienstweg einzuhalten. D.h. Briefe etc. werden über die Seminarleitung an die entsprechende Behörde geschickt. Ausgenommen ist der Schriftverkehr mit der Beihilfestelle, der Reisekostenstelle und der Thüringer Bezügestelle.
Informationen zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst finden sich auf den Seiten des Thüringer Bildungsministeriums. Der Lehramtsanwärter nimmt an den Elternabenden der Ausbildungsklasse teil. Beim ersten Elternabend bittet er den Klassenlehrer um eine kurze Redezeit und stellt sich den Eltern vor. Dabei sollte der LAA selbstbewusst, stimmklar, kompetent und freundlich auftreten. Die Elternzeit kann von weiblichen und männlichen Erziehungsberechtigten
genommen werden und wird auf Antrag vom zuständigen Schulamt gewährt.
Der fachbegleitende Lehrer (fbL) ist ein Lehrer, der Lehramtsanwärter während des Vorbereitungsdienstes fachlich in einem oder in mehreren Fächern betreut. Zu seinen Aufgaben gehören u. a.
Der fbL nimmt an der benoteten Lehrprobe mit Stimmrecht teil. Zur Staatsprüfung kann er als dienstlich interessierte Person ohne Stimmrecht teilnehmen. Im fächerintegrierenden Unterricht werden alle
Fächerstrukturen zeitweilig aufgehoben. Beispiele sind:
Im fächerübergreifenden Unterricht stellt die Lehrkraft innerhalb ihres Unterrichts Bezüge zu anderen Fächern her.
Praktisches Beispiel: Herbst
Im fächerverbindenden Unterricht nutzen die Lehrkräfte gemeinsame thematische Bezüge der einzelnen Unterrichtsfächer. Sie stimmen sich inhaltlich und zeitlich über die Art und Weise der Umsetzung ab. Praktisches Beispiel: Herbst
Der gemeinsame Unterricht von Schülern mit oder ohne sonderpädagogischem
Förderbedarf ist in Thüringen gesetzlich festgeschrieben. Alle Schüler sollen
miteinander auf ihrem jeweiligen Entwicklungsniveau lernzieldifferent oder
lernzielgleich lernen und arbeiten können. Weiterführende Informationen finden
sich auf den Seiten des Thüringer Bildungsministeriums oder im Thüringer Schulportal.
Hospitation bedeutet für den LAA unter einem von ihm oder vom Seminarschulverbund festgelegten Schwerpunkt
Im Hospitationszirkel hospitieren die Lehramtsanwärter in einer kleinen Gruppe ein bis zwei
Unterrichtsstunden in einer Ausbildungsschule, sammeln Erfahrungen, kommen ins
Gespräch und reflektieren Unterricht. Nach den Hospitationsstunden werten die
Lehramtsanwärter gemeinsam mit dem Fachleiter oder eigenständig in kleinen Gruppen die Unterrichtssequenzen unter Berücksichtigung
verschiedener Gesichtspunkte nach festgelegtem Muster aus.
Das Fach Deutsch gliedert sich in die fünf Lernbereiche
Werden in einer Unterrichtsstunde 2 oder 3 Lernbereiche miteinander verknüpft, spricht man von integrativem Deutschunterricht. Der Trend geht seit Jahren dahin, das Fach Deutsch integrativ zu unterrichten. Praktisches Beispiel
Merke: Zu jedem Lernbereich werden dann auch entsprechende Lernziele formuliert. Denkbar ist integrativer Unterricht auch in anderen Fächern. Das Führen des Klassenbuches gehört zu den Pflichtaufgaben jedes Lehrers. Folglich ist auch der Lehramtsanwärter dazu verpflichtet.
Die Teilnahme an Klassenfahrten sollte die Verpflichtungen des Lehramtsanwärters zur Teilnahme
an Ausbildungsveranstaltungen nicht behindern. Daher muss die Teilnahme des Lehramtsanwärters an Klassenfahrten von der Seminarleitung befürwortet werden. Der
Dienstreiseantrag erfolgt analog zu dem des mitfahrenden Lehrers.
Ein Schwerpunkt der gemeinsamen Ausbildungstätigkeit von Schule und
Seminarschulverbund für das Lehramt an Grundschulen in der Region Worbis soll
eine von allen anerkannte Konzeption von gutem Unterricht sein, weil jeder
Lehrer in erster Linie an der Professionalität seines Unterrichts gemessen wird.
Ein gemeinsamer fachlicher Austausch zu Merkmalen des „guten“ Unterrichts soll
dazu beitragen, den Blick auf Unterrichtsplanung und –durchführung zu schärfen
und alle an der Ausbildung Beteiligten für die Beratung stärker zu
sensibilisieren.
Bei Krankheit des Lehramtsanwärters erfolgt zunächst die zeitnahe Information der Schule und
der Seminarleitung des Seminarschulverbundes (in der Regel telefonisch). Bei
anstehenden Hospitationen der Fachleiterinnen bzw. Seminarveranstaltungen oder
Modulen sind die beteiligten Fachleiterinnen ebenfalls zu kontaktieren. Die Art
der Information ist vom Einzelfall abhängig. Bei unmittelbar anstehenden
Veranstaltungen sollte auch hier eine telefonische Meldung erfolgen. Andernfalls
ist auch die schriftliche Info per E-Mail möglich. Der Krankenschein im Original
ist der Seminarleitung vorzulegen. Diese legt eine Kopie zu den Personal- bzw.
Ausbildungsakten. Die Seminarleitung leitet den Krankenschein dann an das
Staatliche Schulamt weiter.
Lehr- und Lernformen (auch Unterrichtsformen genannt) bezeichnen Grundtypen des
Unterrichts. Die einzelnen Lehr- und Lernformen unterscheiden sich deutlich in
ihren Verläufen. Sie gliedern sich in einzelne Phasen, die wiederum
unterschiedliche Arbeits- und Sozialformen aufweisen können. Häufige Lehr- und
Lernformen sind z. B.
Das Thüringer Lehrerbildungsgesetz regelt die Lehrerbildung in Thüringen. Es
beschreibt Ziele und Inhalte der Lehrerbildung in Thüringen, gibt Auskunft über
die Phasen der Lehrerbildung und die Einrichtungen der Lehrerbildung sowie ihre
Kooperation und beschreibt die Aufgaben der beteiligten
Ausbildungseinrichtungen.
Nebentätigkeiten (z. B. Nachhilfeunterricht, Unterricht an der VHS, Sportverein) sind genehmigungspflichtig. Der Umfang darf vier Wochenstunden nicht übersteigen. Diese müssen außerhalb der Unterrichts- und Ausbildungszeiten liegen. „Anträge auf Genehmigung zur Übernahme einer Nebentätigkeit“ müssen zunächst der Schulleitung Ihrer Ausbildungsschule zur Stellungnahme vorgelegt werden. Anschließend wird der Antrag der Seminarleitung zur Stellungnahme vorgelegt. Die Seminarleitung leitet die Anträge dann zur abschließenden Stellungnahme an das Staatliche Schulamt weiter. Von dort erhalten Sie den Antrag zurück.. Der Lehramtsanwärter ist in der Regel an vier Unterrichtstagen pro Woche an der Ausbildungsschule. Am Donnerstag ist er grundsätzlich zur Ausbildung in der Regel in der Kernschule des Seminarschulverbundes. In regelmäßigen Abständen finden am Mittwoch Nachmittag zudem Modulveranstaltungen statt. An der Ausbildungsschule nimmt der Lehramtsanwärter hauptsächlich seine Pflichten in Form von Hospitationen sowie angeleitetem und selbstständigem Unterricht wahr. Fachliche Vorbereitungen, Planungsgespräche mit dem/den fachbegleitenden Lehrer/n, die Teilnahme an Dienstberatungen, Elterngesprächen oder anderen schulischen Veranstaltungen, die der Ausbildung förderlich sind, gehören ebenfalls in die Präsenzzeit des Lehramtsanwärters an der Ausbildungsschule.
Der SchL ist verantwortlich für die Lehrerbildung an seiner Schule und trägt Sorge dafür, dass die schulpraktische Ausbildung des Lehramtsanwärters vom Kollegium getragen und unterstützt wird. Er sorgt gemeinsam mit dem Verantwortlichen für Ausbildung (VfA) dafür, dass an seiner Schule der Unterricht zu Ausbildungszwecken geöffnet wird. Der SchL informiert sich regelmäßig beim VfA und/oder fachbegleitenden Lehrer (fbL) über die Ausbildungsentwicklung, lernt den Unterricht des LAA auch selbst kennen und berät ihn. Vor Beginn der Prüfungsphase erstellt er die Gesamtbeurteilung mit Notenvorschlag in Zusammenarbeit mit dem fbL und dem VfA. Der Verantwortliche für Ausbildung oder der Schulleiter nehmen an der benoteten Lehrprobe mit Stimmrecht teil. Zur Staatsprüfung müssen der VfA und der Schulleiter zugegen sein. Schwangerschaften müssen der vorgesetzten Behörde (Schulamt) und der
Seminarleitung des SSV umgehend angezeigt werden, damit die Mutterschutzfristen
terminiert werden können. Eine Bescheinigung des Arztes/der Ärztin über den
wahrscheinlichen Termin der Entbindung oder ein Auszug aus dem Mutterpass ist
beizufügen. Über die möglichen Konsequenzen von Beurlaubungen bzw.
Verlängerungen der Ausbildung sollten Sie ein Gespräch mit der Seminarleitung
führen.
Selbstständiger Unterricht bedeutet für den Lehramtsanwärter
Der LAA ist im selbstsändigen Unterricht für die Klasse verantwortlich und damit auch Eltern gegenüber auskunftsfähig. Ein Seminarschulverbund (SSV) ist ein Verbund kooperierender Schulen zur
gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben eines Studienseminars für das Lehramt an
Grundschulen (Regelschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen) nach ThürLbG und ThürAZStPLVO in der jeweils gültigen Fassung.
Sozialformen regeln die Beziehungs- und Kommunikationsstruktur des Unterrichts,
die sich äußerlich in der Sitzordnung und der Gesprächsstruktur zeigt.
Unterschieden wird zwischen dem Frontalunterricht, der Einzel-, Partner- oder
Gruppenarbeit.
siehe Lehrerbildungsgesetz
siehe Lehr- und Lernformen
Bei Wanderungen, Schullandheimaufenthalten u. a. Schulveranstaltungen außerhalb
des Schulgeländes darf der Lehramtsanwärter nur als zweite Aufsichtsperson eingesetzt werden. (vgl. ThürAZStPLVO § 13/ 3)
Der VfA ist ein Lehrer, dem Koordinierungs-, Unterstützungs- und
Ausbildungsaufgaben in allen 3 Phasen der Lehrerbildung an der Schule übertragen
werden. Er kann gleichzeitig als fbL tätig sein. Zu seinen Aufgaben gehören u.
a.
Der VfA oder der Schulleiter nehmen an der benoteten Lehrprobe mit Stimmrecht teil. Zur Staatsprüfung müssen der VfA und der Schulleiter zugegen sein. Der HPR erhielt im Juli 2013 vom TMBWK dazu folgende Antwort:
Vor dem Ablegen der Zweiten Staatsprüfung steht das Ausbildungsziel der Lehramtsanwärter, nämlich das erfolgreiche Durchlaufen des Vorbereitungsdienstes einschließlich des erfolgreichen Abschlusses der Zweiten Staatsprüfung im Vordergrund. In welchem Umfang während dieser Ausbildungszeit ein Lehramtsanwärter Unterricht zu erteilen hat, ist in § 13 Abs. 4 der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) geregelt. Danach umfasst der vom Lehramtsanwärter zu erteilende Ausbildungsunterricht (Hospitationen, vom Lehramtsanwärter unter Anleitung erteilter Unterricht, selbständig zu erteilender Unterricht) bis zu 15 Wochenstunden. Der Umfang des davon selbständig zu erteilenden Unterrichts beträgt während der Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes im Durchschnitt bis zu 8 Stunden pro Ausbildungshalbjahr. Ab dem zweiten Ausbildungshalbjahr kann der selbständig zu erteilende Unterricht nach Festlegung des Seminarleiters bis zu 12 Wochenstunden betragen. Sofern der Durchschnittswert nicht überschritten wird, können Lehramtsanwärter auch zu Vertretungsstunden herangezogen werden, sofern diese Möglichkeit vom Leiter der Ausbildungsschule im Einvernehmen mit dem Seminarleiter festgelegt ist (vgl. Ziffer 2.5.3 Satz 3 VVOrg 2013/2014). Zur Ableistung von Mehrarbeit sollen Lehramtsanwärter in der der Ausbildung dienenden Phase dagegen nicht herangezogen werden. |