In dieser Folge geht es nicht um die DSGVO. Stattdessen widmen wir uns dem Strafrecht und haben wie schon von vielen Zuhörerinnen und Zuhörern gewünscht, den Strafverteidiger (Website und Blog, Twitter, Facebook) aus Kreuzberg zu uns eingeladen.Da wir zum Thema Strafrecht viele Fragen erhalten haben, beschlossen wir dem Thema eine ganze Folge zu widmen. Es geht um Mythen, Irrtümern und interessanten Fragen, die sich der Notwehr, Falschparkern, Pflichtverteidigern, Gerichtsverfahren, Sex und Gewalt widmen. Also wie man sich das Strafrecht wirklich vorstellt (bzw. es tut, bis man von einem Strafverteidiger belehrt wird, dass man nicht zu viele Filme schauen sollte).
Inhalt 00:01:30 – Vorstellung unseres Gastes Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig. 00:02:45 – Es besteht ein Anrecht auf einen Pflichtverteidiger, wenn man sich keinen Rechtsanwalt leisten kann. 00:04:30 – Wer unschuldig ist, der braucht keinen Strafverteidiger. 00:09:00 – Es gibt eine Zweiklassenjustiz, die vermögende Menschen bevorzugt. 00:12:00 – Es ist wie im Fernsehen: Verteidiger laufen hin und her, rufen mit „Einspruch Euer Ehren“ zwischen und halten flammende Schlussplädoyers. 00:20:00 – Strafen können in Deals mit dem Richter ausgehandelt werden. 00:22:30 – Schöfen (Laienrichter) haben das gleiche Mitspracherecht, wie „richtige“ Richter. 00:30:00 – Es ist strafbar „Dickpicks“ zu versenden. 00:33:30 – Als Nebenkläger kann man auf das Strafverfahren selbst Einfluss nehmen. 00:35:00 – Notwehr erlaubt es mit allen Mitteln zurückzuschlagen. 00:40:00 – Im Notfall darf man betrunken Autofahren. 00:42:00 – Man wird automatisch freigesprochen, wenn „Aussage gegen Aussage“ steht. 00:44:00 – Aussagen von Polizeibeamten zählen mehr. 00:49:30 – Bei Demonstrationen darf man keine Schutzkleidung tragen. 00:52:00 – Es ist erlaubt aus dem Gefängnis auszubrechen. 00:54:00 – Die „Wanne“ unseres Gastes darf auf dem Bürgersteig stehen. 😉 00:57:00 – Wer spontan einen Menschen tötet, der wird nur wegen Totschlags bestraft, wer den Tod plant, wegen Mordes. 01:01:00 – Männer greifen lieber zur Gewalt, Frauen morden lieber mit Gift. 01:05:00 – Untätige Politiker können strafrechtlich belangt werden. 01:11:20 – Wer zuerst blinkt, der hat ein Recht auf die Parklücke. 01:12:30 – Man (Dr. Schwenke) hat ein Notwehrrecht gegen Parkplatzblockierer. 01:17:40 – Gegenüber der Polizei sollte man am besten schweigen und wenn die Polizei einen nicht über das Recht zu schweigen belehrt, dann darf die Aussage nicht verwertet werden. 01:20:30 – Wenn man verhaftet wird, hat man einen Anruf frei. 01:23:30 – Muss man der Vorladung der Polizei Folge leisten. 01:25:00 – Hausmeisterei, Abrufzahlen und ein Update zum Influencer Marketing Trackback und @Blogst
Serienbeschreibung “Rechtsbelehrung” ist ein Jura-Podcast, in dem regelmäßig aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden. Hinter dem Podcast stehen der Radiojournalist Marcus Richter und der Rechtsanwalt Thomas Schwenke. Beide haben zuvor zusammen viele Radiointerviews geführt und fanden es zu schade immer nach 5 Minuten aufhören zu müssen. Daraus ist die Idee der “Rechtsbelehrung” entstanden, eines Podcasts in dem die interessanten juristischen Themen ausführlicher besprochen werden können. Während Rechtsanwalt Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt. Dazu laden sie gerne interessante Gäste ein, um auch selbst mehr von der weiten Welt der Technik, des Rechts oder beides zusammen, zu erfahren.