Navigation

Eigenverantwortliche Schule und externe Evaluation

Eigenverantwortliche Schule und externe Evaluation

"Eigenverantwortliche Schule und schulische Evaluation" beschreibt eine Entwicklungsstrategie für alle Thüringer Schulen. Diese nimmt Bezug auf den Qualitätsrahmen schulischer Entwicklung und beschreibt in fünf Bereichen die Prozessqualitäten. Nach Beendigung der Projektphase und mit der Novellierung des Thüringer Schulgesetzes (2009) ist die schulische Evaluation in Form der internen sowie der externen Evaluation verpflichtend (§ 40b) für alle Thüringer Schulen.

Eigenverantwortung bedeutet Qualitätsverantwortung.

     
Ziel ist, die Qualität schulischer Arbeit systematisch zu optimieren und zu sichern. Dabei übernimmt die Schule Eigenverantwortung vor Ort. Ein weiteres Ziel besteht darin, Schule als Lern- und Lebensraum zu entfalten und die Freude für lebenslanges Lernen zu entfachen. Die Schule rückt durch stärkere Schülerorientierung das lernzieldifferente Lernen in den Mittelpunkt pädagogischen Handelns. Schulleitungen und Kollegien führen diesen Prozess unter Einbindung aller an Schule Beteiligten. Dies bedeutet, dass sich die Schule in einen Kreislauf regelmäßiger interner und externer Evaluation begibt. Daraus resultieren abrechenbare Zielvereinbarungen mit dem Staatlichen Schulamt. Diese Entwicklungsprozesse gestaltet die Schule sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schulgemeinschaft, u.a. durch geeignete Rechenschaftslegung, transparent.

Was zeichnet eine Eigenverantwortliche Schule aus?

Die Eigenverantwortliche Schule in Thüringen (pdf)

Aktuelles

Die externe Evaluation ist seit 01.11.2015 vorläufig ausgesetzt. Die Inhalte dieser Seite werden zu gegebener Zeit aktualisiert.

Qualifizierung zum Mitglied eines Expertenteams für die externe Evaluation

Alle Thüringer Schulen nehmen im Rahmen ihrer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung regelmäßig an externen Evaluationen durch Expertenteams teil.

Zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsanspruchs bei der Durchführung der externen Evaluation werden die Mitglieder der Expertenteams für ihre Aufgabe besonders qualifiziert.
Im Rahmen eines 15-tägigen Ausbildungs- und Trainingsprogramms erlangen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Qualifizierung zur Expertin/ zum Experten für die externe Evaluation umfangreiche Kompetenzen, um Schulen unabhängig von der eigenen Schulartkompetenz evaluieren zu können.

Es finden im Regelfall zweitägige Qualifizierungsveranstaltungen durch das Thüringer Institut für Lehrerbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) statt. Fortbildungsformen dabei sind:

  • Seminare zur Vermittlung von theoretischen Kenntnissen und praktischen Übungen (Diskussion und Reflexion)
  • Praktikum - externe Evaluation einer Schule mit einem aktiven Expertenteam
  • Selbststudium

Der Abschluss der Qualifizierung zum Mitglied eines Expertenteams für die externe Evaluation wird nach erfolgreicher Durchführung einer externen Evaluation durch ein Zertifikat des ThILLM bestätigt.


Rechtliche Grundlagen

§ 40 b Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) vom 6. August 1993 (GVBl. S. 445) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBl. S. 238) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. S. 530)

Logo

Logo