Stichworte
"Im Allgemeinen Seminar werden insbesondere didaktisch-methodische Kompetenzen, erzieherische Kompetenzen, Beratungs-, Kommunikations-, Planungs- und Reflexionskompetenzen sowie bildungswissenschaftliche Kompetenzen einschließlich schul- und dienstrechtlicher Kompetenzen im Zusammenhang mit den praktischen Erfahrungen des Lehramtsanwärters entwickelt."*
Alle angebotenen Veranstaltungen des AS sind im Seminarporträt unter " Ausbildung" zu finden.
* vgl. §11 (3) ThürAZStPLVO vom 26.April 2016
Unter Anleitung zu erteilender Unterricht bedeutet für den Lehramtsanwärter: - Unterricht mit dem fachbegleitenden Lehrer vorzubereiten und zu planen
- Unterricht im Beisein des fachbegleitenden Lehrers durchzuführen
- Unterricht mit dem fachbegleitenden Lehrer auszuwerten
Bei der Auswertung erhält der Lehramtsanwärter vom fachbegleitenden Lehrer eine Rückmeldung. Nächste Schritte zur weiteren Lernentwicklung werden vereinbart.
Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes wählen die
Lehramtsanwärter eines Ausbildungsjahrgangs, die im Zuständigkeitsbereich eines
Staatlichen Studienseminars für Lehrerausbildung ausgebildet werden, eine
Anwärtervertretung.
Die Anwärtervertretung ist ein Organ zur Mitwirkung
der Lehramtsanwärter in Angelegenheiten der Ausbildung.
Zwischen der Anwärtervertretung und den Seminarleitern
der schulartbezogenen Studienseminare finden regelmäßig Beratungen statt.
Aufsichten gehören zum Tätigkeitsfeld eines Lehrers.
Ein LAA kann ebenfalls zur Aufsichtsführung beauftragt werden.
Ausbildungscurricula im Thüringer Schulportal
siehe Gespräch über den Stand der
Ausbildung
Im
Ausbildungskartalog finden sich Informationen zu den
Allgemeinen
und Fachseminaren sowie Hinweise zur
Vorbereitung auf das jeweilige Seminar (vorbereitende Seminaraufträge) und zum zu
erbringenden Nachweis.
Die
einzelnen Teile des Ausbildungskatalogs sind im Seminarporträt unter
„Ausbildung“ platziert.
Der Ausbildungsplan enthält alle verbindlichen Termine der Ausbildung. Er wird dem Lehramtsanwärter zu Beginn der Ausbildung vorgestellt und ist auf den Seiten des Seminarporträts unter Dokumente und Links veröffentlicht.
Jeder Lehramtsanwärter erhält zu Beginn des Vorbereitungsdienstes ein
Ausbildungstagebuch, welches er über die gesamte Ausbildungszeit hinweg führt.
Es dient sowohl der individuellen Planung und Dokumentation zu erbringender
Leistungen als auch der Sammlung von Teilnahmenachweisen. Das Ausbildungstagebuch wird am Ende des Vorbereitungsdienstes in der Ausbildungsakte hinterlegt.
Der Lehramtsanwärter ist verpflichtet, an
allen ihn betreffenden Ausbildungsveranstaltungen nach Absatz 2 Satz 1und 2 teilzunehmen. Diese
Ausbildungsveranstaltungen gehen jeder anderen Tätigkeit des Lehramtsanwärters
vor.*
* vgl. §11 (7) Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) vom 26.4.2016
Beratungsgespräche finden in der Ausbildungsschule nach Unterrichtsbesuchen und Lehrproben zwischen LAA und seinem zuständigen Fachleiter bzw. auch zwischen FbL und/oder VfA statt. Der LAA organisiert dafür einen geeigneten Raum an seiner Schule. Für ein Beratungsgespräch sind mindestens 60min pro gezeigter Unterrichtsstunde einzuplanen.
Ablauf Beratungsgespräch
Niederschrift Unterrichtsbesuch
"(2) Die zuständigen Fachleiter und die jeweiligen Leiter der Ausbildungsschulen erstellen rechtzeitig vor Beginn der ersten vor einem Prüfungsausschuss abzulegenden Prüfung jeweils eine Beurteilung des Lehramtsanwärters. Die Beurteilungen sind dem Lehramtsanwärter rechtzeitig vom jeweiligen Beurteilenden zu eröffnen und mit ihm zu besprechen."
(3) Ausgehend von den während der Vorbereitungsdienstes zu erwerbenden Kompetenzen soll die Beurteilung über die Eignung für das Lehramt, insbesondere über Unterrichtsgestaltung und erzieherische Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen sowie über dienstliches Verhalten Auskunft geben und mit einem Notenvorschlag entsprechend §26 abschließen."*
* vgl. §15 (2) und (3) Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter(ThürAZStPLVO) vom26.April 2016
Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Dienstortes. Die Anordnung oder Genehmigung bedarf der Schriftform. Die entsprechenden Formulare erhält man im Sekretariat der Schule bzw. als Downloadformular auf den Seiten des zuständigen Schulamtes.
Die zuständige Dienststelle des Lehramtsanwärters ist die Ausbildungsschule. Dienstvorgesetzter ist der Schulleiter.
Zu Beginn der Ausbildung findet in einem Schullandheim traditionell eine mehrtägige Einführungsveranstaltung in den Vorbereitungsdienst statt.
Jeder Lehramtsanwärter ist verpflichtet, sein Email-Postfach regelmäßig einzusehen, da kurzfristige Informationen auf diesem Wege übermittelt werden.
siehe Seminarportät - Ausbildung - sonstige Veranstaltungen (Projektwoche - Erlebnispädagogik)
Der fachbegleitende Lehrer ist ein Lehrer, der den Lehramtsanwärter während des Vorbereitungsdienstes fachlich in einem oder in mehreren Fächern betreut. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. - Öffnung des eigenen Unterricht zu Zwecken der Hospitation,
- Unterstützung bei der pädagogisch-psychologischen Arbeit in der Ausbildungsklasse, besonders in der Startphase
- Gespräche zu Unterrichtsvorhaben, gemeinsame Planung von Unterrichtseinheiten (Stoffeinheiten), Grobplanung einzelner Unterrichtsstunden
- Unterstützung bei der Feinplanung einzelner Unterrichtsstunden, besonders in der Startphase
- Hospitation beim Lehramtsanwärter mit anschließender Rückmeldung und Beratung
- Unterstützung bei der Einschätzung, Zensierung und Beurteilung von Schülerleistungen
- Einbeziehung des Lehramtsanwärters in Vorhaben, die außerhalb des regulären Unterrichts stattfinden( Wandertage, Exkursionen, Schullandheimaufenthalte,...)
- Mitarbeit an der Gesamtbeurteilung des Lehramtsanwärters vor der Prüfungsphase.
Der fbL nimmt an der benoteten Lehrprobe mit Stimmrecht teil. "Zur praktischen und mündlichen Prüfung wird der jeweils zuständige fachbegleitende Lehrer vom zuständigen Seminarleiter eingeladen; nimmt er an den Prüfungen teil, wirkt er mit beratender Stimme im Prüfungsausschuss mit."*
* vgl. §20 (4) ThürAZStPLVO vom 26.April 2016
" In den Fachseminaren werden die Lehramtsanwärter befähigt, unter Einbeziehung ihrer praktischen Erfahrungen didaktische und methodische Probleme sowie ausgewählte Inhalte des Unterrichts zu bewältigen.Die Fachseminare werden entsprechend den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie den Anordnungen des Ministeriums und des zuständigen Staatlichen Studienseminars für Lehrerausbildung eigenverantwortlich von den Fachleitern geleitet und gestaltet."*
Alle angebotenen Fachseminare sind im Seminarporträt unter Ausbildung zu finden.
*vgl. §11 (4) ThürAZStPLVO vom 26.April 2016
Sofern keine Seminare betroffen sind, ist die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des ThILLM, der regionalen Fortbildung o.ä. mit Genehmigung der Schulleitung möglich
Freistellungen von Seminar sind nach Rücksprache mit der Seminarleitung in begründeten Fällen möglich. Der Antrag auf Freistellung bedarf der Schriftform. Das entsprechende Formular findet sich unter Dokumente und Links.
Der gemeinsame Unterricht von Schülern mit oder ohne sonderpädagogischem Förderbedarf ist in Thüringen gesetzlich festgeschrieben. Alle Schüler sollen miteinander auf ihrem jeweiligen Entwicklungsniveau lernzieldifferent oder lernzielgleich lernen und arbeiten können. Weiterführende Informationen finden sich auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport), im Thüringer Schulportal, in der Handreichung zum gemeinsamen Unterricht.
"Jeder für den Lehramtsanwärter zuständige Fachleiter führt bis zum Ende der ersten Hälfte des Vorbereitungsdienstes mit dem Lehramtsanwärter ein ausführliches Gespräch, das über den Ausbildungsstand Auskunft gibt. Es hat beratenden Charakter. Die Niederschrift über das jeweilige Gesdpräch ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen."*
Sowohl Lehramtsanwärter als auch zuständiger Fachleiter bereiten dieses Gespräch mit Hilfe des Formulars (siehe Dokumente und Links) vor.
*vgl. §15 (1) ThürAZStPLVO vom 26.April 2016
Handlungsfelder sind die curricularen Schwerpunkte der Standards der Lehrerbildung und beschreiben zu erwerbende Kompetenzen künftiger Lehrkräfte
Bei Krankheit des Lehramtsanwärters erfolgt zunächst die zeitnahe Information der Schule und der Seminarleitung des Studienseminars (telefonisch oder per Email) Bei anstehenden Hospitationen der ausbildenden Fachleiter bzw. Seminarveranstaltungen sind die beteiligten Fachleiter ebenfalls zu kontaktieren. Der Krankenschein ist im Original in der Dienststelle vorzulegen. Dem Studienseminar ist eine Kopie des Krankenscheins vorzulegen.
"Lehramtsanwärter für das Lehramt an Grundschulen legen nach eigener Wahl in zwei der drei Ausbildungsfächer je eine Lehrprobe ab; §24 (1) Satz 2 gilt entsprechend. In dem nicht gewählten Ausbildungsfach muss die praktische Prüfung nach §24 abgelegt werden."*
Jede der beiden Lehrproben wird benotet. Die Lehrproben finden an einem Tag statt. Zeitpunkt und Lehrprobenthemen werden vom Anwärter im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachleitern und den fachbegleitenden Lehrern individuell gewählt. Für jede Lehrprobe ist ein schriftlicher Entwurf in 5facher Ausfertigung nach den Vorgaben des Studienseminars vorzulegen. Die Entwürfe sind bis 12.00 Uhr des vorherigen Werktages an einem vom Seminarleiter bestimmten Ort abzugeben. Dies ist in der Regel die Ausbildungsschule. Auf dem Deckblatt wird die Eingangsbestätigung, Datum und Zeit vermerkt.
* vgl. §14 (3) ThürAZStPLVO vom 26.April 2016
siehe Seminarporträt - Ausbildung - Allgemeine Seminare und Dokumente und Links
Die Arbeit an der eigenen Lernbiografie zieht sich durch alle Phasen der Ausbildung am Studienseminar. Sie ist Teil der Portfolioarbeit. Es geht darum, sich der eigenen Lernbiografie und den sich daraus ergebenden Konsequenzen bewusst zu werden.
Lernzirkel sind feste Lerngruppen, die sich aus 3 – 5 Auszubildenden zusammensetzen, für die gesamte Ausbildungszeit bestehen bleiben und der Erweiterung individueller Lernkompetenzen sowie dem Austausch auf einer Hierarchieebene dienen. Spezifische Aufgabenformate und Methoden der Zusammenarbeit strukturieren dieses Lernsetting. Die Lernzirkelarbeit wird eigenverantwortlich während der gesamten Ausbildungszeit organisiert.
siehe Seminarportät - Ausbildung - sonstige Veranstaltungen (Projektwoche Medienproduktion)
Der Methodenkoffer ist Bestandteil der Portfolioarbeit. Er wird eigenverantwortlich gefüllt und bildet eine Grundlage für eigenverantwortliches methodisches Handeln.
"Lehramtsanwärter für das Lehramt an Grundschulen haben zusätzlich die für den Grundschullehrer relevanten musisch-rhythmischen Kompetenzen nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 ThürLbG bis zum Ablegen der Zweiten Staatsprüfung nachzuweisen. Über den Nachweis der musisch-rhythmischen Kompetenzen erteilt der zuständige Seminarleiter eine entsprechende Bescheinigung."*
Veranstaltungen dazu sind im Ausbildungsplan ausgewiesen.
*vgl. §11 (6) ThürAZStPLVO vom 26.April 2016
Eine Nebentätigkeit muss rechtzeitig vor Beginn dieser Tätigkeit bei der zuständigen Dienstbehörde (Schulleitung Ausbildungsschule - Stellungnahme der Seminarleitung - zuständiges Schulamt) beantragt bzw. genehmigt werden. Die Ausübung von Nebentätigkeiten ist unter §§ 65-71 ThürBG, ThürNVO, § 3 Abs.4 TV-L geregelt.
siehe Merkblatt zur Ausübung von Nebentätigkeiten
Das entsprechende Formular bringt der Lehramtsanwärter bei jedem Unterrichtsbesuch durch den zuständigen Fachleiter vorbereitet mit . Es kann auch für Unterrichtsbesuche durch den fbL bzw. VfA genutzt werden.
Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen gliedert sich in Start- , Kern- und Prüfungsphase.
siehe Übersicht im Ausbildungstagebuch - "Ablauf der Ausbildung"
Der Lehramtsanwärter arbeitet im Verlauf seiner Ausbildung an verschiedenen persönlichen Lernzielen, die er in der individuellen Planung seiner Ausbildung berücksichtigt und mit seinen zuständigen Fachleitern, dem fachbegleitenden Lehrer bzw.dem Portfolioberater bespricht. Die Arbeit an diesen Zielsetzungen wird im Portfolio dokumentiert und reflektiert.
Kriterien für gute persönliche Lernziele ( siehe Dokumente und Links)
Im Vorbereitungsdienst kommt es nicht nur auf ein entsprechendes Maß an praktischer Schul- bzw. Unterrichtsarbeit an, sondern besonders auch auf die systematische Reflexion der eigenen Praxiserfahrungen. Deshalb führt jeder Lehramtsanwärter ein Ausbildungsportfolio. Diese wird zum einen als Medium der Dokumentation von Lernwegen und zum anderen als Grundlage für die Darstellung eigener Kompetenzen genutzt. das Portfolio ist also - einen kontinuierliche Sammlung und Reflexion von Arbeitsergebnissen, die fortlaufend oder abschließend sein kann
- eine möglichst multidimensionale Sammlung von Ergebnissen, die der Breite, dem Umfang und der Tiefe des Lernprozesses entspricht
- ein Nachweis der Kompetenzentwicklung in Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Prüfung
Portfoliogespräche mit dem persönlichen Portfolioberater sowie Reflexionstage, kollegiale Hospitationszirkel bzw. Fallberatungen unterstützen den Lehramtsanwärter bei dieser Arbeit.
"Der Lehramtsanwärter dokumentiert in einem Portfolio den auf der Grundlage des§ 25 Abs.3 ThürLbG organisierten Lernprozess durch die im Rahmen der Ausbildung im Vorbereitungsdienst von ihm gesetzten Ziele und den Weg zur Erreichung dieser Ziele."* *vgl. § 2 (5) ThürAZStPLVO vom 26.April 2016) *
Der Portfolioberater ist ein Fachleiter der Staatlichen Studienseminars für Lehrerausbildung Gera (Lehramt Grundschule), der nicht an der unterrichtspraktischen Ausbildung des Lehramtsanwärters beteiligt ist. Er steht bei Bedarf jederzeit zur Seite.
Die Gespräche mit dem Portfolioberater finden in der Regel an Reflexionstagen statt. In diesen Gesprächen wird die erlebte Praxis reflektiert, Potenziale und Ressourcen besprochen und Schritte in die Zone der nächsten Entwicklung vereinbart.
Der Lehramtsanwärter ist in der Regel an vier Unterrichtstagen pro Woche an der Ausbildungsschule. Der Seminartag ist grundsätzlich der Mittwoch und in begründeten Fällen der Donnerstag. Im Laufe der Ausbildung finden auch Kompaktwochen am Studienseminar oder im Schullandheim statt. Sollte am Seminartag kein Seminar stattfinden, nimmt der Lehramtsanwärter am Unterricht in der Ausbildungsschule teil.
An der Ausbildungsschule nimmt der Lehramtsanwärter hauptsächlich seine Pflichten in Form von Hospitationen sowie angeleitetem und selbstständigem Unterricht wahr. Fachliche Vorbereitungen, Planungsgespräche mit dem/den fachbegleitenden Lehrer/n, die Teilnahme an Dienstberatungen, Elterngesprächen oder anderen schulischen Veranstaltungen, die der Ausbildung förderlich sind, gehören ebenfalls in die Präsenzzeit des Lehramtsanwärters an der Ausbildungsschule.
Der jeweils aktuelle Raumplan für Seminarveranstaltungen hängt im Foyer der 5. Etage des Staatlichen Studienseminars für Lehrerausbildung Gera aus.
Basis für die Eigenreflexion sind die während des Unterrichts gemachten Beobachtungen und Erfahrungen. Mit Hilfe der Reflexionsschwerpunkte ( siehe Dokumente und Links im nicht öffentlichen Bereich)kann der Unterricht strukturiert und kriteriengeleitet analysiert werden, um entsprechende Schlussfolgerungen abzuleiten.
Im Verlauf des Vorbereitungsdienstes ist pro Ausbildungsfach eine schriftliche Reflexion anzufertigen und innerhalb von 3 Werktagen an den zuständigen Fachleiter zu senden.
siehe Seminarporträt - Ausbildung - sonstige Veranstaltung
Schwangerschaften müssen der vorgesetzten Behörde (Schulamt) und des Seminarleitung umgehend angezeigt werden, damit die Mutterschutzfristen terminiert werden können. Eine Bescheinigung des Arztes/der Ärztin über den wahrscheinlichen Tag der Entbindung oder ein Auszug aus dem Mutterpass ist beizufügen. Über die möglichen Konsequenzen von Beurlaubungen bzw. Verlängerungen der Ausbildung sollte ein Gespräch mit der Seminarleitung gesucht werden.
Selbständig zu erteilender Unterricht bedeutet für den Lehramtsanwärter: - Unterricht eigenständig vorzubereiten,
- zu planen (auch längerfristige Planung) und
- durchzuführen.
Der fachbegleitende Lehrer ist in der Regel nicht anwesend. Gegebenenfalls wendet sich der Lehramtsanwärter an den fachbegleitenden Lehrer oder auch an den zuständigen Fachleiter, sofern sich Fragen aus dem selbständigen Unterricht ergeben. Der fachbegleitende Lehrer, der Verantwortliche für Ausbildung oder der Schulleiter hospitieren den Lehramtsanwärter regelmäßig auch im selbständig erteilten Unterricht und werten die Hospitationen mit dem Lehramtsanwärter aus.
8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Prüfungsleistungen werden nach standardisierten Leistungsbildern bewertet
Das monatsweise Führen eines Tätigkeitsberichtes gehört zu den dienstlichen Verpflichtungen des Lehramtsanwärters. Der Bericht ist bis zum 3. des Folgemonats per Email an
Unterrichtsbesuche werden in individuell vereinbarten Abständen von den zuständigen Fachleitern durchgeführt. Der Lehramtsanwärter informiert den Schulleiter darüber und organisiert für das sich anschließende Beratungsgespräch einen geeigneten Raum. Einen Werktag vor dem Unterrichtsbesuch sendet der Lehramtsanwärter den "Kopf" des Unterrichtsentwurfs (Name, Datum, Schule, fachbegleitender Lehrer, Unterrichtszeit, Fach, Klasse, Raum, Thema) bis spätestens 17.00Uhr an den zuständigen Fachleiter. Der Unterrichtsentwurf selbst wird dem Fachleiter am Tag des Unterrichtsbesuchs vorgelegt. Außerdem dienen folgende Unterlagen (welche unter "Dokumente und Links" zu finden sind) der Vorbereitung des Besuches bzw. sind an diesem Tag mitzubringen:
- Ablauf Beratungsgespräch
- Anforderungen an einen Unterrichtsentwurf (Beratungsbesuch)
- Niederschrift Unterrichtsbesuch (persönliche Ziele im Vorfeld eintragen und bitte mitbringen)
- Reflexionsschwerpunkte einer Unterrichtsstunde (Mindmap oder Tabellenform bitte mitbringen)
Die Anforderungen finden Sie unter "Dokumente und Links" im nicht öffentlichen Bereich (Login ist erforderlich)
Die Stundenzahl für Lehramtsanwärter ist im § 13 (3 und 4) der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter ( ThürAZstPLVO) vom 26.April 2016 und in der jeweils geltendenVerwaltungsvorschrift geregelt.
Urlaub wird grundsätzlich nur in der unterrichtsfreien Zeit genehmigt. Die Seminare in den Ferienzeiten oder Arbeitszeiten für schriftliche Prüfungen sind langfristig bekannt und darum nicht als Urlaub vorzusehen. Für den Lehramtsanwärter wird an der Schule, wie für jeden Lehrer, ein Urlaubsplan geführt.
"Die Videografie betrachten wir als eine geeignete Möglichkeit, um die Reflexion- und Handlungskompetenz der Lehramtsanwärter weiterzuentwickeln. Mittels der Videografie des eigenen Unterrichts werden dem Lehramtsanwärter die Lehrerpersönlichkeit und ihre Bedeutung für das Unterrichtsgeschehen zugänglicher." *
* In: Jantowski, Andreas(Hrsg.): Impulse 58 - Gemeinsam leben. Miteinander lernen. Thillm, 2013
" Der zuständige Seminarleiter setzt auf der Grundlage der Beurteilungen und seiner eigenen Beobachtungen und Bewertungen innerhalb des durch den Notenvorschläge nach Absatz 3 gezogenen Rahmens die Note für die Ausbildung (Vornote) entsprechend §26 fest und begründet die Notenfestsetzung schriftlich."*
*vgl. §15 (4) ThürAZStPLVO vom 26.April 2016
"Vorsatzbildungen haben die Funktion, den Transfer in die Praxis zu unterstützen. Sie sollen eindeutig, konkret und verständlich formuliert sein."*Im Verlauf des Vorbereitungsdienstes fasst jeder Lehramtsanwärter mindestens 12/18 persönliche, realistische Vorsätze, die er in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen in der schulischen Praxis umsetzt. "Darüber hinaus ist es wichtig, Vorsatzbildungen gegen Vermeiden, Verdrängen und Vergessen abzusichern."* Deshalb wird an unserem Studienseminar Vorsatzbildung mit sogenannter Rückmeldungspflicht praktiziert. D.h. der Lehramtsanwärter legt fest, wem er wann über die Umsetzung seines Vorsatzes berichtet.
* WAHL, Diethelm: Lernumgebungen erfolgreich gestalten - vom trägen Wissen zum kompetenten Handeln. 3. Auflage. Bad Heilbrunn. Klinkhardt, 2013
Dieser Begriff ist im Ausbildungsplan zu finden und meint ein Angebot verschiedener Wahlpflichtveranstaltungen. Der LAA wählt sich je nach individueller Interessenlage in eine Veranstaltung ein. Die Einwahl erfolgt online.
siehe Seminarporträt - Ausbildung - Wahlpflichtseminare
siehe persönliche Lernziele
Zuständige Fachleiter sind verantwortlich für die Gestaltung der Fachseminare und besuchen den Lehramtsanwärter im Unterricht. Nach jedem Unterrichtsbesuch findet ein Beratungsgespräch statt. Zuständige Fachleiter sind auch an den Lehrproben und Prüfungen beteiligt.
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