Staatliches Studienseminar für Lehrerausbildung Gera
Puschkinplatz 7a
07545 Gera
Poststelle.Gera@studienseminar-thueringen.de
Staatliches Schulamt Ostthüringen
Hermann-Drechsler-Str. 1
07548 Gera
poststelle.ostthueringen@schulamt.thueringen.de
Staatliches Schulamt Südthüringen
Hölderlinstraße 1
98527 Suhl
poststelle.Suedthueringen@schulamt.thueringen.de
Thüringer Landesfinanzdirektion - Abteilung Bezüge
Leipziger Straße 71
99085 Erfurt
poststelle@lfd.thueringen.de
Thüringer Landesfinanzdirektion - Beihilfestelle Land
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
Seminare und
Ausbildungsveranstaltungen finden während der Unterrichtszeit und in
Einzelfällen in den Ferien statt. Neben den festen Seminartagen Montag ab
drittem Ausbildungshalbjahr und Dienstag im gesamten ersten Ausbildungsjahr
gibt es auch einige zusätzliche Seminartermine und Blockseminare.
Die Bibliothek des Studienseminars verfügt über Fachliteratur, Hausarbeiten
und zahlreiche Fachzeitschriften sowie über eine Schulbuchsammlung. Sie können
einzelne Bücher in der Regel für 8
Tage ausleihen. Wenden Sie sich
hierzu an die Verwaltungsfachangestellten im Sekretariat.
Die Stadt- und Regionalbibliothek
Gera befindet sich im selben Gebäude wie das Studienseminar.
Nutzen Sie auch die öffentlichen Bibliotheken des Landes und die Hochschulbibliotheken (Jena, Erfurt).
In triftigen Ausnahmefällen
können die Vorgesetzten auf schriftlichen Antrag eine Dienstbefreiung erteilen.
Nach der Befürwortung durch den Seminarleiter erteilt der
Vorgesetzte (Schulleiter) die Genehmigung.
Dienststelle der Lehramtsanwärter ist die Ausbildungsschule, der sie nach der
Verbeamtung zugewiesen wurden
(Dienstaufsicht).
Dienstherr ist das Land
Thüringen.
Ein Dienstunfall muss sofort
der Dienststelle gemeldet werden.
Als Dienst gilt auch das Zurücklegen
des mit dem
Dienst zusammenhängenden Weges zur
und von der Dienststelle/ oder dem Studienseminar.
Anträge auf Elternzeit sind auf dem Dienstweg zu
stellen.
Die
Entwürfe für die Lehrproben sind jeweils am letzten Werktag vor der Lehrprobe bis 08.00 Uhr abzugeben. Für die Prüfungslehrprobe gilt: Abgabe bis 12.00 Uhr am letzten Werktag vor der Lehrprobe.
Die
Fachaufsicht übt der Leiter des Studienseminars aus. Der Einsatz in der
Schule wird im Einvernehmen von
Schulleiter und Seminarleiter geregelt.
Die
Fachleiter beraten die Lehramtsanwärter in Unterrichtsbesuchen und führen
Seminare durch. Sie sind ebenfalls an der
Durchführung der Prüfungen beteiligt.
Für
die Erstattung von Reisekosten gilt das Thüringer Reisekostengesetz.
Reisekostenanträge sind innerhalb von 3 Monaten abzurechnen. Es ist ein
Dienstreiseantrag beim Schulleiter zu stellen.
Schüler
haben 75 Wochentage im Jahr Ferien. Einige Tage davon sind bewegliche
Ferientage, die die Schule nach eigenen Bedürfnissen plant.
Lehramtsanwärter
nehmen ihren Urlaub während der unterrichtsfreien Zeit.
Einige
Seminarveranstaltungen können in der
Ferienzeit bzw. an unterrichtsfreien Tagen liegen!
Änderungen sind
regelmäßig über die Homepage und die Aushänge im Studienseminar zu erfahren.
Dringende, kurzfristige Informationen
werden per E-Mail versendet.
Im
Krankheitsfall ist genauso zu verfahren wie bei allen Lehrkräften.
Schule
und Studienseminar sind sofort telefonisch zu informieren. Ggf. unbedingt Unterrichtsbesuche beim Fach- und/oder
Seminarleiter direkt absagen.
Das
ärztliche Attest wird in der Schule
innerhalb von 3 Tagen eingereicht.
Das
Studienseminar erhält immer eine Kopie des ärztlichen Attestes.
Die
gültigen Lehrpläne für alle Bildungsgänge und sind auf den Seiten des Thillm zu
finden.
Die Lehrproben werden
terminlich mit allen Beteiligten (LAA, Schulleiter, Fachleiter, Seminarleiter)
abgestimmt. Für jede Lehrprobe ist
ein schriftlicher Entwurf abzugeben.
Eine
Schwangerschaft ist auf dem Dienstweg und dem Studienseminar anzuzeigen. Nach
Beendigung der Elternzeit kehrt die Lehramtsanwärterin
in aller Regel an die bisherige Schule zurück.
Nebentätigkeiten sind auf dem Dienstweg zu beantragen bzw.
anzuzeigen und vom Leiter des Studienseminars und der Schule zu bestätigen.
Unterrichtszeit:
8.00 -16.00 Uhr, freitags bis 12.00 Uhr
Ferienzeit: 9.00 -14.00 Uhr, freitags
bis 12.00 Uhr
Mögliche Schließzeiten in
den Ferien werden auf der Kommunikationsplattform und im Seminarporträt veröffentlicht.
Jeder Lehramtsanwärter führt in seiner Ausbildungszeit
ein Portfolio und wird in der Portfolioarbeit begleitet.
Nach
der Zulassung zur Prüfung hat der Lehramtsanwärter pro Fach eine Prüfungslehrprobe und zwei
mündliche Prüfungen abzulegen.
Reflexionen
sind wesentlicher Bestandteil der Ausbildung und werden
in mündlicher und schriftlicher Form praktiziert.
Über
die genauen Rechte und Pflichten Bescheid zu wissen, kann nur nützlich sein. Man
kann leichter und sicherer entscheiden.
Frühzeitige
Informationsbeschaffung über schulrechtliche Fragen, wie z.B. Aufsichtspflicht,
Konferenzen, Disziplinarmaßnahmen, Notengebung u.v.m. hilft.
Der
Unterricht wird in der Regel an nur einer
Ausbildungsschule erteilt. Nach der Hospitationsphase beginnt eigener
angeleiteter Unterricht schrittweise und wird bedarfsdeckend erhöht. Die
Gesamtstundenzahl inklusive Hospitationen beträgt wöchentlich 12 bis 15
Stunden.
Urlaub
ist für die unterrichtsfreie Zeit beim Schulleiter zu beantragen.
Vertretungsunterricht
gehört in der Regel nicht zu den Aufgaben der Lehramtsanwärter und wenn doch,
dann im Einvernehmen mit dem Seminarleiter ausschließlich in den ausgebildeten
Fächern.
Lehramtsanwärter
unterstehen der Dienstaufsicht des
Schulamtes und der Fachaufsicht des
Studienseminars. Entsprechend sind die Vorgesetzten der
jeweilige Schulleiter und Seminarleiter.
Aus Gründen der Lesbarkeit
wird im Folgenden auf eine geschlechtsspezifische Formulierung verzichtet. Es
sind jedoch immer beide Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung
angesprochen.