Heft 156: Kooperationsprojekt JUREGIO - Rechts- und Handlungssicherheit im Umgang mit Gewalt, Drogen, Extremismus sowie Medien- und Kindesmissbrauch in Schule und schulischem Umfeld
Anliegen des Projekts und des vorliegenden Materials ist es, die Handlungssicherheit bei rechtlichenProblemen von Gewalt, Drogen, Extremismus und Medien- und Kindesmissbrauch im Schulalltag zu stärken und damit auch größere Sicherheit bei der Umsetzung pädagogischer Entscheidungen herbeizuführen. Dabei ist die korrekte Umsetzung von Maßnahmen sehr wichtig. Schule muss mit Fällen in den genannten Schwerpunktbereichen in jeder Hinsicht professionell umgehen. Jeder Themenschwerpunkt beinhaltet schulrelevante strafrechtliche, zivilrechtliche, unfallrechtliche, schulrechtliche, haftungs- und aufsichtsrechtliche Normen. Die jeweilige Rechtslage und die Normen werden schwerpunktmäßig benannt und an Beispielfällen erläutert.
Inhalt Anliegen des Projekts JUREGIO und dieses Material
A Gewalt
Formen von Gewalt Konsequenz 1 Mobbing 2 Straftatbestände 2.1 Körperverletzung 2.2 Nötigung/ Bedrohung/ Freiheitsberaubung/ Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 2.3 Kindeswohlgefährdung, insbesondere auch durch sexuelle und häusliche Gewalt 2.3.1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2.3.2 Rechtliche Rahmenbedingungen 2.3.3 Strafrechtliche Konsequenzen 2.3.4 Gewaltschutzmaßnahmen 2.4 Raub/ Diebstahl/ Erpressung 2.5 Sachbeschädigung 2.6 Hausfriedensbruch 2.7 Beleidigung/ Üble Nachrede/ Verleumdung 3 Strafrechtliche Verantwortung 3.1 Rechtfertigung 3.1.1 Einwilligung des Geschädigten 3.1.2 Notwehr 3.1.3 Rechtfertigender Notstand 3.1.4 Selbsthilfe 3.1.5 Vorläufige Festnahme 3.2 Schuldhaftes Handeln 4 Strafrechtliche Verfolgung einer Tat 4.1 Anzeigeerstattung 4.2 Strafantrag 4.3 Aussagepflicht 5 Schulrechtliche Reaktion auf Gewalt 6 Schulische Maßnahmen zur Gewaltprävention 7 Gewalt und zivilrechtliche Ansprüche 7.1 Zurechnungsfähigkeit/ Deliktsfähigkeit 7.2 Mittäter und Beteiligte 7.3 Anspruch auf Schadensersatz 7.3.1 Art und Umfang des Schadensersatzes 7.3.2 Schmerzensgeld 7.4 Gerichtliche Geltendmachung 8 Gewalttaten und Unfallversicherung 9 Schülerunfall und Regress 10 Schülerunfall und Schmerzensgeld
B Drogen
1 Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes 2 Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz 3 Schulrechtliche Maßnahmen 4 Verhalten bei Drogenbesitz 5 Umgang mit weggenommenen oder gefundenen Drogen 6 Fürsorgepflichten gegenüber Schülern mit Drogenproblemen 7 Informationspflichten gegenüber den Eltern 8 Alkohol und Rauchen 9 Weitere Informationen
C Extremismus
1 Der Begriff „Extremismus“ 2 Vorschriften des Strafgesetzbuchs 2.1. Propagandadelikte der §§ 86 und 86a StGB 2.1.1 Verfassungswidrige Organisationen 2.1.2 Propagandamittel 2.1.3 Strafbares Handeln im Sinne der Vorschriften 2.1.4 Nicht strafbare Symbole 2.2 Volksverhetzung (§ 130 StGB) 2.3 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166 StGB) 2.4 Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremimus und Hasskriminalität 2.5 §189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener 3 Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG) 3.1 Verbotene Waffen 3.2 Genehmigungsfreier Erwerb ab 18 Jahren und erlaubnispflichtiger Umgang
D Medienmissbrauch
1 Einleitung 2 Straftatbestände 2.1 Cyber-Bullying, e-Bullying oder Bullying 2.2 Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung 2.3 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, heimliche Bildaufnahmen und das Recht am eigenen Bild 2.4 Versenden und Besitz pornografischer Bilder (§§ 184, 184 c StGB) 2.5 Bedrohung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 2.6 Gewaltdarstellung, Snuff-Videos, Happy Slapping 2.7 Verbreitung von u. a. volksverhetzenden und extremistischen Schriften und Darstellungen 3 Keine Angst vor neuen Medien 4 Urheberrecht und Datenschutz
E Maßnahmen
1 Pädagogische Maßnahmen 2 Ordnungsmaßnahmen nach § 51 Abs. 3 ThürSchulG 3 Rechtsnatur von Ordnungsmaßnahmen 4 Sachverhaltsermittlung 4.1 Grundsätzliches 4.2 Handlungsschritte 4.2.1 Befragung der betroffenen Schüler 4.2.2 Hinweise zur Durchführung der Befragung bzw. Anhörung 4.3 Inhalt der Anhörung bzw. Befragung 4.4 Protokollierung der Anhörung bzw. Befragung 4.5 Mitwirkungspflicht der Schüler 4.6 Information/Anhörung der Eltern 4.7 Eltern 4.8 Maßgebliches für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit 5 Ablaufschritte beim Erlass von Ordnungsmaßnahmen 5.1 Der schriftliche Verweis durch den Klassenlehrer (§ 51 Abs. 3 Nr. 1 ThürSchulG) 5.2 Der Ausschluss von besonderen Klassen- und Schulveranstaltungen, vom Unterricht in Wahlfächern und freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (§ 51 Abs. 3 Nr. 2 ThürSchulG) 5.3 Der strenge Verweis durch den Schulleiter (§ 51 Abs. 3 Nr. 3 ThürSchulG) 5.4 Die Versetzung in die Parallelklasse der gleichen Schule (§ 51 Abs. 3 Nr. 4 ThürSchulG) 5.5 Der Ausschluss vom Unterricht für die Dauer von bis zu sechs Tagen (§ 51 Abs. 3 Nr. 5 ThürSchulG) 5.6 Der Ausschluss vom Unterricht für die Dauer von bis zu vier Wochen (§ 51 Abs. 3 Nr. 6 ThürSchulG) 5.7 Die Zuweisung an eine andere Schule der gleichen Schulart (§ 51 Abs. 3 Nr. 7 ThürSchulG) 6 Androhung der Ordnungsmaßnahme 7 Zu beteiligende Gremien 7.1 Beschluss der Lehrerkonferenz (§§ 30–38 ThürSchulO) 7.2 Beschluss der Klassenkonferenz 8 Ermessensentscheidung 9 Verhältnismäßigkeit 10 Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ordnungsmaßnahme 11 Fertigung des Bescheides 12 Der Ablauf des Widerspruchsverfahrens bei Ordnungsmaßnahmen der Schulen 12.1 Die Abhilfeentscheidung 13 Schülerakte 14 Was kann die Schule bei Fehlverhalten von Schülern noch tun? 14.1 Pädagogische Maßnahmen (§ 51 Abs. 1 ThürSchulG) 14.2 Sofortmaßnahmen 14.3 Zusammenarbeit mit anderen Behörden 14.3.1 Jugendamt 14.3.2 Ordnungsamt 15 Gesprächsnotiz 16 Gesprächsprotokoll
Serienbeschreibung Die Reihe „Materialien“ wird vom Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien im Auftrag des Thüringer Kultusministeriums/ Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur herausgegeben, sie stellt jedoch keine verbindliche, amtliche Verlautbarung des Ministeriums dar.