Inhalt Zur Kompetenzentwicklung im Jüdischen Religionsunterricht in der Thüringer Grundschule (1) Religiöse Bildung leistet einen eigenständigen Beitrag zur Verwirklichung der grundlegenden Aufgaben der Grundschule. So erschließt der Unterricht im Fach Jüdische Religionslehre die religiöse Dimension des Lebens. Als ordentliches Lehrfach wird er unter staatlicher Schulaufsicht von der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen und dem Freistaat Thüringen gemeinsam verantwortet. (2) Er ist ein schulisches Pflichtfach gemäß § 46 Thüringer Schulgesetz. Die Jüdische Religionslehre leistet im Rahmen des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule einen eigenständigen und vielseitigen Beitrag. Kennzeichnend ist ein bekenntnisorientierter Unterricht, der die Frage nach Werten thematisiert und zum ganzheitlichen Denken und Han-deln anregt. Die Jüdische Religionslehre ermöglicht Zugänge zu den Glaubensgrundlagen, Nor-men und ethisch-praktischen Vorschriften des Judentums und stellt diese in Bezug zu den Lebensbedingungen der Kinder in unserer pluralistischen Gesellschaft. Sie thematisiert aus diesem Grund elementare Aspekte der Religion, die das alltägliche Leben und dessen Gestaltung betreffen und so ein respektvolles, achtsames, tolerantes und gleichberechtigtes Miteinander fördern.(3) Die Taten der Menschen sind nicht beliebig und durch ihr Handeln stehen sie als soziale Wesen in Wechselwirkung mit anderen. Da jeder Einzelne durch eigene Entscheidungen das Geschehen in der Welt beeinflussen kann, lernen die Kinder sich als Teil der Gesellschaft zu begreifen und ihr Handeln in diesem Sinne auszurichten. Im Blickpunkt der Jüdischen Religionslehre stehen daher nicht nur existenzielle Fragen des Einzelnen, sondern auch soziale Fragen des Miteinanders. Den Kindern werden Möglichkeiten aufgezeigt, über die jüdische Religion eine Hilfe zur Deutung und Gestaltung des eigenen Lebens zu finden. Der Unterricht nimmt Fragen und Antworten der kindlichen Lebenswelt auf und bietet Impulse für ein selbstbestimmtes und selbstverantwortetes religiöses Leben auf der Grundlage des Judentums. Die jüdischen Schüler (4) erreichen im Alter von 12 beziehungsweise 13 Jahren ihre Bar- und Bat-Mizwa. Ab diesem Zeitpunkt müssen sie ihr Verhalten vor Gott selbst verantworten. Der Religionsunterricht fördert die Entwicklung der jüdischen Identität der Schüler. Sie erfahren Orientierungen und Hilfestellungen bei der Reflexion der eigenen Lebensausrichtung. Das Fach Jüdische Religionslehre trägt dazu bei, die Glaubensinhalte und die Tradition des Judentums für das eigene selbstverantwortete Leben und das Zusammenleben mit anderen Menschen zu nutzen und befähigt die Schüler dazu, zur eigenen religiösen Identität zu stehen, Minderheitenperspektiven einzunehmen und diese gegenüber Anderen vertreten zu können. Damit einhergehend werden die Entwicklung von Selbstbewusstsein, Selbstachtung, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein, Kreativität, Phantasie und Solidarität angestrebt. In diesem Zusammenhang unterstützt die Jüdische Religionslehre die Schüler zu einem eigenverantwortlichen und reflektierten Denken und Handeln. Die im vorliegenden Lehrplan ausgewiesenen Lernbereiche bieten den inhaltlichen Rahmen der Auseinandersetzung mit religiösen Fragen und weisen Grundwissen über den jüdischen Glauben sowie über andere Religionen aus. Sie stehen in einer engen Wechselbeziehung zueinander und machen eine innere Lernprogression möglich. (1)Dieser Lehrplan lehnt sich mit freundlicher Genehmigung des Baden-Württembergischen Kultusministeriums an den Bildungsplan des Landes Baden-Württemberg, Fach Jüdische Religionslehre, an. (2) vgl.: Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz und Art. 25 Abs. 1 Thüringer Landesverfassung (3) vgl.: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (Hrsg.): Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre. Erfurt, Dezember 2015, Seite 277 ff. (4)Personenbezeichnungen werden geschlechterneutral verwendet.
Auswahl verwandter Medien
Es wurden aktuell keine verwandten Medien gefunden.
Nutzen Sie bitte die Freitextsuche.