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Was verstehen wir unter externer Schulevaluation?

Der Inhalt wird aktuell überarbeitet.

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Welche Bedeutung hat die externe Evaluation für den Qualitätsentwicklungsprozess der Schulen?

Der Inhalt wird aktuell überarbeitet.

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Wie ist die externe Evaluation in Thüringen gesetzlich verankert?

ThürSchulG §40b Abs. (3):

Die Schule nimmt unter Berücksichtigung der personellen Voraussetzungen in angemessenen Zeitabständen an externen Evaluationen teil. Diese werden von Expertenteams, die im Auftrag des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums tätig sind, durchgeführt.

ThürSchulG §40b Abs. (5):

Die Schule ist verpflichtet, an internationalen, nationalen oder landesweiten Lernstandserhebungen und Vergleichsuntersuchungen teilzunehmen, die Zwecken der Schulentwicklung und Bildungsplanung dienen. Über die schulbezogene Rückmeldung ist in der Schulkonferenz zu beraten.

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Was und ggf. wer wird an den Schulen evaluiert?

Der Inhalt wird aktuell überarbeitet.

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Welche Methoden und Instrumente können bei einer externen Evaluation eingesetzt werden?

Der Inhalt wird aktuell überarbeitet.

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Welches Ziel verfolgt die externe Evaluation?

Der Inhalt wird aktuell überarbeitet.

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Was sollte beachtet werden?

Der Inhalt wird aktuell überarbeitet.

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Kontakt

Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien
Referat 1 4 | Empirische Forschung, Evaluation, Qualitätsmonitoring, nationale und internationale Bildungsvergleiche