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Unter Schirmherrschaft der deutschen UNESCO-Kommission hat Thüringen das Themenjahr "Gemeinsam leben. Miteinander lernen." am 19. März 2013 gestartet. Der Slogan bedeutet für alle an schulischer Bildung Beteiligte, den Schüler_innen Partizipation und die bestmögliche individuelle Entwicklung zu ermöglichen. In einem ersten Schritt, gleiche Bildungschancen für alle zu schaffen, auch für Menschen mit Benachteiligungen, wurde im Jahr 2003 der gemeinsame Unterricht im Thüringer Schulgesetz verankert. In der Umsetzung geht es dabei vor allem darum, wie durch ein ausgewogenes Verhältnis von Instruktionslernen, eigenaktivem und kooperativem Lernen mittels offener Unterrichtsformen ein veränderter Unterricht entstehen kann, der allen Schülern gerecht wird. Ein Anspruch, der längst über den gemeinsamen Unterricht hinaus alle Schularten erfasst hat und der unter dem Begriff Inklusion den Bildungsansprüchen von Kindern und Jugendlichen gegenüber der Gesellschaft verpflichtet ist. Dabei kommt es auf einen professionellen Umgang mit Vielfalt an, das schließt förderorientierte Formen der Leistungsfeststellung und Rückmeldung ein, die den einzelnen Schüler und dessen Lernentwicklung in den Mittelpunkt stellen. Mit dem Fortbildungsangebot werden eine Vielzahl von Perspektiven inklusiven Lernens aus der erziehungswissenschaftlichen Forschung und der schulpraktischen Umsetzung heraus betrachtet, die auch die Gestaltung von Lernumgebungen einschließt.
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