Adbusting ist meistens politischer Natur und ist vermehrt ab sechs Wochen vor politischen Wahlen zu beobachten. Ab dann dürfen Parteien den öffentlichen Raum für sich beanspruchen und versuchen auf Wahlplakaten die Gunst der Wählerschaft für sich zu gewinnen. Wahlplakate werden jedoch nicht selten übermalt, mit Texten ergänzt, in ihrer Aussage verändert, überklebt oder abgerissen. Während die Adbuster sich auf die Freiheit der Meinung und der Kunst berufen, sehen andere darin bloßen Vandalismus. Ob dieser Unterschied relevant ist, welche Strafen Adbustern drohen und wie sie Straftaten am besten vermeiden können, erklären wir sowohl im Hinblick auf das Straf-, das Zivilrecht und das Urheberrecht.
Adressaten:
Allgemeinbildende Schule,
Berufsbildende Schule
Sachgebiete:
- Berufliche Bildung -> Wirtschaft und Verwaltung -> Recht und Öffentliche Verwaltung
- Wirtschaft-Recht-Technik -> Recht
Inhalt 00:02:20 – Ströer, Wahlwerbung und mutmaßliche Veröffentlichungspflichten. 00:04:00 – Was sind die Unterschiede zwischen Wahlwerbung und sonstiger Werbung. 00:06:00 – Sachbeschädigung, „Sprayerparagraph“ und Antragsdelikte. 00:25:30 – Stellt das Adbusting eine Urheberrechtsverletzung oder eine zulässige Parodie dar? 00:29:00 – Ist digitales und unkörperliches Adbusting, z.B. durch Änderung von Displays und Lichtprojektionen strafbar? 00:31:30 – Zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche. 00:33.30 – Diebstahl, besonders schwerer Diebstahl und geringwertige Sachen. 00:40:30 – Ist das alles von der Kunstfreiheit gedeckt? 00:44:30 – Verletzung von Namensrechten durch nachahmende Werbung. 00:46:00 – Beleidigung oder Schmähung vom Personen und Unternehmen. 00:49:30 – Darf man die Werbeplakate unbeteiligter Unternehmen für Adbusting einsetzen? 00:52:00 – Hausdurchsuchung zur Verfolgung des Adbusting? 00:55:00 – Abhängen und Wiederaufhängen von Wahlplakaten.
Serienbeschreibung “Rechtsbelehrung” ist ein Jura-Podcast, in dem regelmäßig aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden. Hinter dem Podcast stehen der Radiojournalist Marcus Richter und der Rechtsanwalt Thomas Schwenke. Beide haben zuvor zusammen viele Radiointerviews geführt und fanden es zu schade immer nach 5 Minuten aufhören zu müssen. Daraus ist die Idee der “Rechtsbelehrung” entstanden, eines Podcasts in dem die interessanten juristischen Themen ausführlicher besprochen werden können. Während Rechtsanwalt Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt. Dazu laden sie gerne interessante Gäste ein, um auch selbst mehr von der weiten Welt der Technik, des Rechts oder beides zusammen, zu erfahren.