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Urheberrecht in der Schule

Urheberrecht in der Schule

Hier finden Sie die für den Freistaat Thüringen gültigen Verträge und Regelungen zum Urheberrecht in der Schule:

  • Vervielfältigungen an Schulen (Hinweise und Nutzungsumfang)
     
  • Gesamtvertrag zu Vervielfältigungen an Schulen & Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen aus der öffentlichen Zugänglichmachung und der öffentlichen Wiedergabe nach § 60a UrhG für die Nutzung an Schulen
     
  • Hinweise zur Mediothek & Pixiothek im TSP sowie zu OER

Fotokopieren in Schulen

Vervielfältigungen an Schulen & öffentliche Zugänglichmachung

Seit dem 19. Dezember 2019 wurde der Gesamtvertrag "Vervielfältigungen an Schulen" durch den Gesamtvertrag "zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen aus der öffentlichen Zugänglichmachung und der öffentlichen Wiedergabe nach § 60a UrhG für die Nutzung an Schulen" ergänzt.

Der Gesamtvertrag "Vervielfältigungen an Schulen" läuft bis zum 31.Dezember 2022
Der Gesamtvertrag "zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen aus der öffentlichen Zugänglichmachung und der öffentlichen Wiedergabe nach § 60a UrhG für die Nutzung an Schulen" läuft bis zum 31. Juli 2023.

Hinweise zu den Gesamtverträgen:

Entsprechend der beiden Verträge muss zwischen den Anwendungsfällen Vervielfältigung (analog, digital) und der öffentlichen Zugänglichmachung (Intranet, Lernplattformen, NICHT Schulhomepage o.ä.) unterschieden werden.
 

Weitere Ausführungen dazu sowie Checklisten finden Sie bei den Kolleginnen und Kollegen aus Baden Würtemberg:

  1. Auf der Seite https://it.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/Urheberrecht befindet sich u.a. die Datei
    FAQ zum Urheberrecht (Stand Oktober 2021)
     
  2. Checkliste: Texte und Bilder (Stand Juli 2020)
    https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/urheber/checkl/text_bild/
     
  3. Checkliste: Musik und Video (Stand November 2020)
    https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/urheber/checkl/musik_video/
     
  4. Checkliste: Musizieren und Theater spielen (Stand Januar 2019)
    https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/urheber/checkl/musik_theater/ 

Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG

Hinweise zur Mediothek & Pixiothek sowie zu OER

Unabhängig von den Ausführungen sei ein Hinweis auf unsere Mediothek und Pixiothek erlaubt. Diese Materialien und Medien dürfen vollständig, also nicht nur in prozentualen Anteilen vom Werk, genutzt werden. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Mediothek & Pixiothek oder (wo zutreffend) die Bedingungen der jeweiligen CC-Lizenzen. Zum Thema CC-Lizenzen & OER siehe die Ausführungen, Materialien und Verweise auf unserer Seite „Offene Bildungsmedien“.

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Häufig gestellte Fragen zum Urheberrecht für Lehrkräfte

Im Rahmen der Zusammenarbeit des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) mit dem EUIPO (Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen des geistigen Eigentums) wurde ein Fragen und Antworten Katalog speziell für Lehrende und Lernende zum Thema Urheberrecht erarbeitet. Diese FAQs helfen Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern in der EU, Informationen über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere online, zu finden. Die FAQs findet man für die EU-Mitgliedstaaten in Englisch und der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedsstaats.

„Häufig gestellte Fragen zum Urheberrecht für Lehrkräfte“ auf den Seiten der EUIPO 

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© Robert Kneschke / fotolia.com

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Materialien

Urheberrecht in der Schule
Ein Überblick für Schulen und (angehende) Lehrkräfte
Herausgeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: Juli 2023

Website zum Buch „Urheberrecht in der Schule“ von RA Prof. Dr. Stefan Haupt