Eigentlich haben wir nur zwei Folgen (Folge 54 – Grundlagen & Folge 55 – Die Datenschutzerklärung) zu dem Thema Datenschutzgrundverordnung geplant. Aber die Diskussion, die der auf Foto- und Persönlichkeitsrechte spezialisierter Rechtsanwalt Lars Rieck mit seinem Blogbeitrag entfachte warf doch zu verlockend.
Konkret geht es um die Frage, ob es nach der Datenschutzreform erlaubt sein wird, Fotografien von Menschen ohne deren Einwilligung zu erstellen. Dabei zeigte sich, das zwar sehr viele Juristen und Politiker dazu eine Ansicht haben, aber nicht dieselbe.
Inhalt 00:02:00 – Vorstellung unseres Gastes Rechtsanwalt Lars Rieck 00:05:00 – Was ist ein Foto juristisch betrachtet? 00:09:00 – Was ist dran, an den Befürchtungen, dass die Fotografie eingeschränkt werden könnte. 00:18:00 – Ist schon das Fotografieren verboten? 00:23:00 – Gibt es einen Unterschied zwischen analoger und digitaler Fotografie. 00:30:00 – Die Ausnahmen für Privatpersonen. 00:32:00 – Warum die DSGVO das KUG sticht… vorerst und wann sind Fotos nach der DSGVO erlaubt? 00:40:00 – Wann sind Fotos erforderlich? 00:44:00 – Gilt das deutsche Kunsturhebergesetz doch? 00:48:00 – Die Schweden haben es besser und die deutsche Politik ist schuld. 00:54:30 – Muss der Fotograf seinem Motiv eine Datenschutzerklärung überreichen? 01:05:00 – Kann man ohne Widerworte die Löschung der Abbildungen der eigenen Person verlangen? 01:09:45 – Ist doch eine Einwilligung zwingend, weil Fotos Daten enthalten, die die Ethnie, Biometrie, Gesundheit oder die Sexualität betreffen? 01:15:00 – Wie soll man sich nun als Fotograf verhalten? 01:18:00 – Benachteiligt die DSGVO die Unternehmens-PR und Influencer? 01:20:00 – Welche Folgen drohen, falls eine Fotografie unzulässig ist? 01:24:45 – Was bei Fotos von Mitarbeitern zu beachten ist. 01:28:32 – Die große Verlosung zu unserem Gewinnspiel aus der Folge 55.
Serienbeschreibung “Rechtsbelehrung” ist ein Jura-Podcast, in dem regelmäßig aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden.