Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird in der Abiturprüfung Mathematik mit erhöhtem Anforderungsniveau das Material „Dokument mit mathematischen Formeln“ – neben dem jeweiligen digitalen Hilfsmittel und Zeichengeräten (einschließlich Kurvenschablonen) – eingesetzt. Die bis jetzt in der Abiturprüfung verwendeten Tafelwerke/Formelsammlungen dürfen dann nicht mehr verwendet werden. Die Möglichkeit der Verwendung anderer Tafelwerke/Formelsammlungen im Unterricht wird durch diese o. g. Regelung nicht berührt. Das Dokument stellt keine Formelsammlung im klassischen Sinn dar; insbesondere werden im Allgemeinen Bezeichnungen nicht erklärt und Voraussetzungen für die Gültigkeit von Formeln nicht genannt.
Herausgeber Urheberrecht sowie urheberrechtlichen Verwertungsrechte: Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen e. V. an der Humboldt-Universität zu Berlin Unter den Linden 6 10099 Berlin
Inhalt Auf der Grundlage der politischen Vorhaben zur Ländervereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 15. Oktober 2020 haben die Länder im Zusammenhang mit den gemeinsamen Abituraufgabenpools der Länder Vereinbarungen zu den Rahmenbedingungen der Abiturprüfungen getroffen. Einer dieser Vereinbarungen folgend wird ab dem Schuljahr 2023/2024 auch im Land Thüringen in der Abiturprüfung Mathematik ausschließlich dieses „Dokument mit mathematischen Formeln“ – neben dem jeweiligen digitalen Hilfsmittel und Zeichengeräten (einschließlich Kurvenschablonen) – eingesetzt. Dieses „Dokument mit mathematischen Formeln“ wurde im Auftrag der KMK von der AG Aufgaben Mathematik am Institut für Qualitätsentwicklung (IQB) erarbeitet.