In der heutigen Folge haben die Gastgeber zwei Anliegen: Zum einen hat Dr. Schwenke hat eine Virtual-Reality-Brille Quest 2 des Anbieters Oculus erworben und musste dazu einen Verkäufer im Ausland bemühen. Denn angeblich würde das deutsche Bundeskartellamt den Verkauf in Deutschland untersagen, weil die VR-Brille ein Facebook-Konto voraussetzt. Nun wüsste der Käufer gerne, ob diese Kopplung rechtens ist und er sich dagegen persönlich vor Gericht wehren kann. Zum anderen wollte Herr Richter erfahren, ob die von Facebook angekündigte (aber dann doch aufgeschobene) Zusammenführung von WhatsApp- und Facebook-Daten zulässig gewesen wäre oder es sich dabei um einen Missbrauch der Marktmacht durch Facebook gehandelt hätte. Um diesen Fragen nachzugehen, haben die Podcast-Hosts erneut den auf das Kartellrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Sebastian Louven eingeladen.
Adressaten:
Allgemeinbildende Schule,
Berufsbildende Schule
Sachgebiete:
- Berufliche Bildung -> Wirtschaft und Verwaltung -> Recht und Öffentliche Verwaltung
- Wirtschaft-Recht-Technik -> Recht
Inhalt 00:00:00 – Vorstellung des Themas, Kopplung der VR-Brille Oculus Quest an den Facebook Account und Zusammenführung von WhatsApp- und Facebook-Daten. 00:06:45 – Update zu der letzten Folge und dem Vorgehend des Bundeskartellamtes. 00:10:40 – Die dogmatische Perspektive aka worum geht es rechtlich gesehen? 00:11:10 – Was ist die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte? 00:23:30 – Warum durfte die Oculus 2 nicht in Deutschland verkauft. 00:30:00 – Zusammenführung von Daten zwischen Facebook und WhatsApp- 00:40:00 – Änderungen des Kartellrechts (§ 19a GWB) und wen soll es eigentlich schützen? 00:45:00 – Was Plattformsperren und Stadionverbote gemeinsam haben. 00:52:00 – Wie bestimmt man die Marktmacht einer Plattform?
Serienbeschreibung “Rechtsbelehrung” ist ein Jura-Podcast, in dem regelmäßig aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden. Hinter dem Podcast stehen der Radiojournalist Marcus Richter und der Rechtsanwalt Thomas Schwenke. Beide haben zuvor zusammen viele Radiointerviews geführt und fanden es zu schade immer nach 5 Minuten aufhören zu müssen. Daraus ist die Idee der “Rechtsbelehrung” entstanden, eines Podcasts in dem die interessanten juristischen Themen ausführlicher besprochen werden können. Während Rechtsanwalt Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt. Dazu laden sie gerne interessante Gäste ein, um auch selbst mehr von der weiten Welt der Technik, des Rechts oder beides zusammen, zu erfahren.