Die Thüringer Lehrpläne für den Fremdsprachenunterricht in den modernen Fremdsprachen-(Russisch-)unterricht (2011) weisen nunmehr für alle Klassenstufen verbindliche Ziele auch im Bereich der Sprachmittlung aus. Damit wird im Vergleich zu bisherigen Lehrplananforderungen in Thüringen der Zielkanon erweitert und die Rolle der Sprachmittlung deutlich aufgewertet. Die vorliegende Materialsammlung erläutert in einem ersten Teil die Anforderungsspezifik der Sprachmittlung und gibt in einem zweiten Teil konkrete Anregungen für mögliche Aufgabenstellungen und deren Bewertung in der gymnasialen Oberstufe. Dies erfolgt mit Bezug auf den Lehrplan für den Russischunterricht (2011) als fortgeführte oder neu einsetzende Fremdsprache.
Produzent Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien Autorengruppe Fachberater und Mitglieder der Abiturkommission Russisch
Herausgeber Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien
Die aktuelle Diskussion um Zielstellungen für den Fachunterricht in den einzelnen Schulformen der Bundesrepublik ist geprägt von einem veränderten Verständnis von Bildungssteuerung, das einerseits von Ergebnisorientierung und klaren ergebnisorientierten Zielvorgaben (Standards) ausgeht und andererseits die Stärkung der Eigenverantwortung der einzelnen Schule fordert. In diesem Zusammenhang ist die Forderung nach Ausweisung zentraler (unverzichtbarer) fachspezifischer Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler bis zu einem bestimmten Zeitpunkt – als abrechenbares Ergebnis eines Lernprozesses – erworben haben sollen, prägend. Abrechenbarkeit und Vergleichbarkeit fordern ein taxonomisches Referenz-instrument, das durch die Beschreibung von Kompetenzbereichen und Kompetenzniveaus wesentliche Lernziele aufzeigt und vergleichbare Aussagen zum Lernstand ermöglicht. Diese Funktion erfüllt zweifellos der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GeR)1 für den Fremdsprachenunterricht. So verwundert es nicht, dass sich sowohl die Lehrpläne der modernen Fremdsprachen der Bundesländer, wie auch die Einheitlichen Anforderungen in der Abiturprüfung (EPA) und die Nationalen Bildungsstandards für die erste Fremdsprache an den Mit der Orientierung am GeR ist die „Wiederentdeckung“ der Sprachmittlung verbunden. Der GeR schreibt den sprachmittelnden Aktivitäten eine hohe Bedeutung „im alltäglichen sprachlichen Funktionieren unserer Gesellschaft“ (ebenda S. 26) zu. Er unterscheidet mündliche und schriftliche Formen der Sprachmittlung und beschreibt zudem notwendige Strategien, mit deren Hilfe, „man mit begrenzten Mitteln Informationen verarbeiten und eine äquivalente Bedeutung herstellen kann.“ (ebenda S. 90). Kompetenzniveaus weist der GeR für die Sprachmittlung allerdings nicht aus. Die Thüringer Lehrpläne für den Fremdsprachenunterricht in den modernen Fremdsprachen2 folgen der Orientierung am GeR und weisen nunmehr für alle Klassenstufen verbindliche Ziele auch im Bereich der Sprachmittlung aus. Damit wird im Vergleich zu bisherigen Lehrplananforderungen in Thüringen der Zielkanon erweitert und die Rolle der Sprachmittlung deutlich aufgewertet. Diese war bislang nur im Katalog verbindlich zu entwickelnder Sprachfunktionen, nicht aber als eigenständige Zieltätigkeit ausgewiesen. Die vorliegende Materialsammlung will die Anforderungsspezifik der Sprachmittlung erläutern und Anregungen für mögliche Aufgabenstellungen und deren Bewertung in der gymnasialen Oberstufe geben. Sie versteht sich als punktueller Impulsgeber für die Gestaltung des Russischunterrichts in der Sekundarstufe II in diesem Bereich. Im Mittelpunkt steht die Absicht, dem Lehrer3 konkrete Materialien und Anregungen zur Verfügung zu stellen und damit die Unterrichtsvorbereitung zu erleichtern und zu inspirieren. Dies erfolgt mit Bezug auf den Lehrplan für den Russischunterricht als fortgeführte oder neu einsetzende Fremdsprache.
Dr. Ursula Behr Fachreferentin für Russisch am Thillm Bad Berka