Inhalt 00:00:00 – Hausmeisterei, Rückblick auf die Rechtsbelehrung (Folge 42) beim Chaos Communication Congress #33c3, Rekapitulation Folge 41 zum Abmahnbeantworter, unsere Homestory im Sendegarten Nr. 15 “Advocatopflanzen” und die Rechtsbelehrung in der Dissertation “Private Nutzung von Smartglasses im öffentlichen Raum“. 00:10:00 – Was sind Fake News und auf welcher Grundlage kann man die Wahrheit für sich reklamieren, ohne sich an Fakten zu halten? 00:19:00 – Juristische Lügenkonzepte (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Formalbeleidigung, Meineid). 00:24:00 – Schutz von Unternehmen(spersönlichkeitsrechten), Kollektivbeleidigungen (Fall ACAB), Schutz religiöser Bekenntnisse, Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen. 00:36:00 – Schutz von Parteien gegenüber Fake News und was zählt die Wahrheit im politischen Betrieb. 00:45:00 – Social Bots, deren Verhältnis zu Fake News und deren Gefährlichkeit für die Demokratie, Kennzeichnungspflichten und das Gesetzesvorhaben gegen digitalen Hausfriedensbruch. 01:04:00 – Wie kann man die Ausbreitung von Fake News stoppen, welche Rolle spielen dabei soziale Netzwerke und könnte eine Gegendarstellungspflicht helfen? 01:16:00 – Welche Maßnahmen kommen sonst in Frage, um Fake News einzudämmen. 01:20:00 – Was hat das Ganze mit der Postmoderne zu tun?
Serienbeschreibung "Rechtsbelehrung" ist ein Jura-Podcast, in dem regelmäßig aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden. Hinter dem Podcast stehen der Radiojournalist Marcus Richter und der Rechtsanwalt Thomas Schwenke. Beide haben zuvor zusammen viele Radiointerviews geführt und fanden es zu schade immer nach 5 Minuten aufhören zu müssen. Daraus ist die Idee der "Rechtsbelehrung" entstanden, eines Podcasts in dem die interessanten juristischen Themen ausführlicher besprochen werden können. Während Rechtsanwalt Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt. Dazu laden sie gerne interessante Gäste ein, um auch selbst mehr von der weiten Welt der Technik, des Rechts oder beides zusammen, zu erfahren.